Firma
FISCHER . TEAM GMBH
Ibbenbüren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
125.980,50 |
130.020,50 |
| I.
Sachanlagen |
125.980,50 |
130.020,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
154.905,53 |
325.573,37 |
| I.
Vorräte |
36.010,00 |
19.950,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
111.074,62 |
268.984,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.820,91 |
36.639,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.466,00 |
6.133,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
284.352,03 |
461.726,87 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.173,53 |
26.840,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
840,17 |
34.152,67 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.666,64 |
33.312,50 |
| B.
Rückstellungen |
165.996,20 |
349.961,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
109.182,30 |
84.925,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
284.352,03 |
461.726,87 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Fischer Team GmbH gilt zum Bilanzstichtag als
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB.
Die Bilanzgliederung erfolgte gemäß §
266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens (§ 275
Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr auf Grund des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes hinsichtlich der in
diesem Gesetz genannten Punkte geändert.
Eine Anpassung der Zahlen aus 2009 erfolgte bei der
Pensionsrückstellung. Der Betrag nach Artikel 67 EGHGB
i. H. von 8.688,00 Euro wurde handelsrechtlich in
voller Höhe zugeführt, eine Verteilung auf
maximal 15 Jahre erfolgte nicht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der allgemeinen Bewertungsvorschriften des § 252 Abs.
1 Nr. 1 - Nr. 6 HGB aufgestellt.
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte
gemäß § 253 Abs. 1 S. 1 HGB zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen.Gründe für
außerplanmäßige Abschreibungen nach §
253 Abs. 3 S. 3 HGB waren ebenso wenig wie für
Wertaufholungspflichten nach § 253Abs. 5 HGB
ersichtlich.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte
gemäß § 253 Abs. 1 S. 1 HGB zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind ausgehend vom Nennwert
unter Beachtung eines eventuellen Ausfallrisikos bewertet
worden.
Kassenbestände wurden gemäß den
Kassenprotokollen, Guthaben bei Kreditinstituten
gemäß den Kontoauszügen zum Bilanzstichtag
angesetzt.
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind die in §
250 HGB genannten Posten enthalten.
Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt
worden (§ 272 Abs. 1 HGB).
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde gemäß dem
versicherungsmathematischen Gutachten der Signal Iduna
Versicherung angesetzt.
Bei der PUC-Methode wurden folgende Annahmen
unterstellt:
Rechnungszins 5,15 % p.a.
Rentendynamik 0,00 % p.a.
Gehaltsdynamik 0,00 % p.a.
Fluktuation
0,00 % p.a.
Pensionsalter
65 Jahre
Die sonstigen Rückstellungen wurden
gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags für die in §
249 HGB genannten Verpflichtungen gebildet.
Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253
Abs. 1 S. 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Sonstige Angaben
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die Verbindlichkeiten
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Geschäftsführer ist Herr Helmut Fischer,
Ibbenbüren.
Ibbenbüren, den 12.09.2011
gez. Helmut Fischer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2011 festgestellt.
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