Gedison
GmbH
Lage
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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11.385,00
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12.051,00
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I. Sachanlagen
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11.385,00
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12.051,00
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B. Umlaufvermögen
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8.670,14
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9.526,25
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I. Vorräte
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2.362,91
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2.163,73
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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831,40
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353,82
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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5.475,83
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7.008,70
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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104,77
|
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104,77
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Summe Aktiva
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20.159,91
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21.682,02
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PASSIVA
|
Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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17.824,58
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18.587,59
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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|
25.000,00
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II.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-6.412,41
|
|
0,00
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III.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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-763,01
|
|
-6.412,41
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B. Rückstellungen
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1.222,35
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1.139,88
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C. Verbindlichkeiten
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1.112,98
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1.954,55
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Summe Passiva
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20.159,91
|
|
21.682,02
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ANHANG
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt.
2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
4) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
5) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
7) Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die
größenabhängigen Erleichterungen wurden bei
der Rechnungslegung nach Bedarf in Anspruch genommen.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten enthalten soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB in der Bilanz angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen.
2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
wider tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelbewertungen wurden durchgeführt. Eine
Pauschalwertberichtigung war nicht zu bilden.
7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
10) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42 III GmbH
Zum Bilanzstichtag hatte die Gesellschaft keine
Forderungen gegen die Gesellschafter. Es bestanden auch
keine Verbindlichkeiten der Gesellschafter gegen die
Gesellschaft.
II. Rückstellungen
Am Bilanzstichtag waren keine Rückstellungen
für das Wirtschaftsjahr betreffende, aber noch nicht
veranlagte Steuern zu bilden.
III. Verbindlichkeiten
Am Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
II. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Die
Geschäfte wurden vom Geschäftsführer Herrn
Waldemar Zacher geführt.
Unterzeichnung gem. § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 15.05.2011
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