Rückversicherungen
KS Versicherungs-Aktiengesellschaft
Uhlandstraße 7, 80336 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Dr. Hampel seit 13.8.2025 | Prokura |
Silvia Schober seit 20.4.2022 | Prokura |
Ute Lang seit 21.4.2021 | Prokura |
Dirk Schawjinski seit 10.2.2021 | Vorstandsmitglied |
Petra Duna seit 10.2.2021 | Prokura |
Thomas Haukap seit 6.2.2020 | Prokura |
Bernd Rademacher seit 31.7.2019 | Vorstandsmitglied |
Gerd Bernhard seit 25.4.2019 | Prokura |
Christian Deißner seit 3.1.2019 | Prokura |
Duygu Besli seit 26.1.2017 | Vorstandsmitglied |
Helmut Werner Müller seit 19.4.2007 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KS Versicherungs-AktiengesellschaftMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtGeschäftsbereiche Allgemeines Die KS Versicherungs-AG wurde im Jahr 1979 als Tochterunternehmen des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. und der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG gegründet. Die Gesellschaft betreibt die Beistandsleistungs-Versicherung nach den Allgemeinen Bedingungen für die KS-Schutzbrief-Versicherung (AB KS-Schutzbrief 2012) und die Unfallversicherung nach den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen sowie den Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Beistandsleistungs-Versicherung sowie die Unfallversicherung werden ausschließlich den Mitgliedern des Automobilclubs KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. angeboten. Darüber hinaus bestehen mit dem Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Gruppenversicherungsverträge über Abschlepp- und Pannenhilfe, Krankenrücktransport und Unfallversicherung. Das Angebot der KS Versicherungs-AG in der Beistandsleistungs-Versicherung besteht aus Privatkunden-Schutzbriefen für Singles, für Familien sowie für Geschäftskunden. Rahmenbedingungen Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr 2023 war von geopolitischen Spannungen, zuletzt der Eskalation im Nahost-Konflikt, schwachen Wirtschaftsaussichten und einer erhöhten Unsicherheit geprägt. Schätzungen zufolge ist die Weltwirtschaft 2023 in moderatem, aber stetigem Tempo gewachsen, was weitestgehend auf die Erholung in Schwellenländern wie China durch den Wegfall der Corona-Restriktionen und Industrieländern wie den Vereinigten Staaten zurückzuführen ist. Insgesamt verzeichnete das weltweite Bruttoinlandsprodukt (BIP) in 2023 einen Zuwachs von 3,1 %. Gedämpft entwickelte sich die Wirtschaft im Euroraum mit einem knappen Plus von 0,5 %. Neben den Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, den damit zusammenhängenden Herausforderungen sowie verschlechterten wirtschaftlichen Aussichten, schwächten die weiterhin straffen Finanzierungsbedingungen das Wachstum. Südeuropäische Staaten erwiesen sich, unter Berücksichtigung der unterstützenden Mittel aus dem "Next Generation EU"-Programm, als Stabilitätsanker und verzeichneten zumindest ein leichtes Wachstum. Die Inflation ist durch einen rückläufigen Preisauftrieb bei Energie, die Wirkung der geldpolitischen Straffung, das kontinuierliche Nachlassen der Lieferengpässe sowie einem Rückgang des Preisdrucks auf den vorgelagerten Stufen bis zum Jahresende gesunken. Die durchschnittliche Gesamtinflation belief sich in 2023 auf 5,4 %. Die Kerninflation, bereinigt um Energie und Nahrungsmittel auf 5,0 %. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung war besonders in Deutschland im Geschäftsjahr durch hohe Inflationsraten, steigende Zinsen und eine schwache Auslandsnachfrage verhalten. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des statistischen Bundesamtes um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Damit bildet Deutschland unter allen Industrienationen weltweit das Schlusslicht. Während die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe, ohne Baugewerbe, insbesondere geprägt durch einen Rückgang im Bereich Energieversorgung nachgelassen hat, kamen positive Impulse aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau. Zusätzlich reduzierte sich der private Konsum angesichts anhaltend hoher Verbraucherpreise um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr. Der deutsche Arbeitsmarkt zeigte sich, gemessen am Ausmaß der Belastungen und Unsicherheiten, im letzten Geschäftsjahr weiterhin robust. Trotz der schwachen Konjunktur waren Erwerbstätigkeit und Beschäftigung so hoch wie nie zuvor. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung hingegen sind in 2023 jahresdurchschnittlich deutlich angestiegen. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen der Rückgang der Arbeitskräftenachfrage im Vergleich zum starken Vorjahr und nur mehr geringfügig der Effekt der Betreuung ukrainischer Geflüchteter. Im langjährigen Vergleich war die Arbeitskräftenachfrage weiterhin hoch. Kapitalmärkte Die Zentralbanken spielten im vergangenen Geschäftsjahr mit ihrer straffen Geldpolitik weiterhin eine zentrale Rolle und hoben die Zinssätze auf ein seit Jahren nicht mehr gesehenes Niveau an. Während die Federal Reserve (FED) bereits Mitte des Jahres nach vier Erhöhungen eine Pause einlegte, hat die Europäische Zentralbank (EZB) der hohen Inflation mit sechs Zinserhöhungen in 2023 auf 4,5 % Einhalt geboten. Gleichzeitig haben die insgesamt zehn Zinsschritte in den letzten eineinhalb Jahren die wirtschaftlichen Aussichten im Euroraum gedämpft und führten zu einer langsameren Erholung im Vergleich zu den USA. Zudem wurde von der EZB Ende des Jahres beschlossen, die Wiederanlage des billionenschweren Anleihekaufprogramms "Pandemic Emergency Programme" (PEPP), welches dazu dienen sollte die Finanzierungsbedingungen für Staaten, Unternehmen und Haushalte während der Corona-Pandemie günstig zu halten, ab Juli 2024 schrittweise zu verkleinern. Mit dem Anstieg der Zinssätze gewannen die jahrelang vernachlässigten Anleihen wieder an Aufmerksamkeit. Die Renditen 10-jähriger Staatsanleihen in den USA überstiegen unterjährig die 5%-Schwelle und machten Anleihen wieder sehr attraktiv. Kontinuierlich sinkende Inflationsraten hatten an den Märkten Zinssenkungserwartungen und Anleihekurse beflügelt. Die Rendite der deutschen Bundesleihe lag deutlich unter dieser Marke - insgesamt hat sie in 2023 rund 50 Basispunkte verloren. 2023 war ein sehr gutes Jahr für Aktien, trotz einer nicht einfachen makroökonomischen Situation. Die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft wurde zwar durch die Zinserhöhungen der Zentralbanken auf die Probe gestellt, trotzdem ist die tiefe Rezession ausgeblieben - und die Aktienmärkte, welche die Zinssenkungen schon frühzeitig eingepreist haben, schlossen auf neuen Höchstständen. Der DAX beendete das vergangene Jahr mit einem Plus von über 20 %, der S&P 500 legte um 24 % zu. Der Immobilienmarkt hat im Geschäftsjahr die stärkste Korrektur seit der Finanzkrise erlebt. Hohe Inflation und hohe Bauzinsen schwächten die Branche. Eine anhaltende Zurückhaltung bei Kaufinteressenten und zunehmende Bewertungsrückschläge aufgrund gestiegener Zinsen sowie weniger Vergleichstransaktionen trübten die Stimmung. Insgesamt ist das Transaktionsvolumen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 52 % eingebrochen und liegt um 58 % unter dem 10-Jahres-Schnitt. Trotz hoher Nachfrage nach Wohnraum lagen viele Projekte aufgrund mangelnder Rentabilität still. Weniger Neubau und indexierte Mietverträge bedeuteten jedoch auch steigende Mieten, gerade in Ballungszentren. Ertragslage Beitragseinnahmen Die gebuchten Bruttobeiträge belaufen sich im Berichtsjahr auf 1.240,3 Tsd. € (im Vorjahr 1.211,2 Tsd. €). Dabei entfallen auf die Beiträge in der Beistandsleistungs-Versicherung 1.101,2 Tsd. € (im Vorjahr 1.077,5 Tsd. €) und in der Unfallversicherung 139,1 Tsd. € (im Vorjahr 133,7 Tsd.). Aufwendungen für Versicherungsfälle Die Zahlungen für Versicherungsfälle einschließlich der Schadenregulierungsaufwendungen betragen 529,6 Tsd. € (im Vorjahr 460,3 Tsd. €). In der Beistandsleistungs-Versicherung sind Schadenzahlungen von 498,4 Tsd. € und in der Unfallversicherung von 31,2 Tsd. € zu verzeichnen. Infolge der Normalisierung des Verkehrsaufkommens und der Reisetätigkeit nach der Covid-19 Pandemie sind die Aufwendungen für Versicherungsfälle gegenüber dem Vorjahr um 69,3 Tsd. € auf 529,6 Tsd. € gestiegen. Die Schadenquote hat sich in den letzten zehn Jahren wie folgt entwickelt:
1) Netto-Schadenaufwendungen in % der verdienten
Nettobeiträge f.e.R.
Das Abwicklungsergebnis (für eigene Rechnung) im Zeitraum der letzten 10 Jahre stellt sich wie folgt dar:
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb betragen 160,2 Tsd. € (im Vorjahr 156,0 Tsd. €). Dies entspricht einer Kostenquote, bezogen auf die verdienten Beiträge, von 12,9 % (im Vorjahr 12,9 %). Die Kostenquote entwickelte sich in den letzten zehn Jahren wie folgt:
2) Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb in % der verdienten Nettobeiträge
f.e.R.
Versicherungstechnisches Ergebnis Der versicherungstechnische Überschuss ist mit 543,7 Tsd. € aufgrund der gestiegenen Schadenaufwendungen um 44,9 Tsd. € geringer als im Vorjahr. Davon resultieren 440,7 Tsd. € (im Vorjahr 486,5 Tsd. €) aus der Beistandsleistungs-Versicherung und 103,0 Tsd. € (im Vorjahr 102,2 Tsd. €) aus der Unfallversicherung. Kapitalanlageergebnis Das Ergebnis aus Kapitalanlagen beläuft sich auf 82,2 Tsd. € (im Vorjahr 55,5 Tsd. €). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Ausschüttungen sowie aus dem gestiegenen Zinsniveau. Die Entwicklung der Nettoverzinsung der Kapitalanlagen stellt sich wie folgt dar:
Bilanzgewinn Das versicherungstechnische Ergebnis in Höhe von 543,7 Tsd. € (im Vorjahr 588,7 Tsd. €) und das nichtversicherungstechnische Ergebnis in Höhe von -166,4 Tsd. € (im Vorjahr -198,4 Tsd. €) ergeben insgesamt ein Ergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit von 377,3 Tsd. € (im Vorjahr 390,3 Tsd. €). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen insgesamt 137,2 Tsd. € (im Vorjahr 146,3 Tsd. €). Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 240,1 Tsd. € (im Vorjahr 244,0 Tsd. €). Nach Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 328,2 Tsd. € (im Vorjahr 326,8 Tsd. €) sowie der Einstellung in die gesetzliche Rücklage in Höhe von 7,9 Tsd. € (im Vorjahr 12,2 Tsd. €) ergibt sich ein Bilanzgewinn von 560,4 Tsd. € (im Vorjahr 558,6 Tsd. €). Gewinnverwendung Der Vorstand der KS Versicherungs-AG schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 560,4 Tsd. € auf neue Rechnung vorzutragen. Vermögens- und Finanzlage Kapitalanlagebestand Der Bestand an Kapitalanlagen beläuft sich auf 4.033,0 Tsd. € (im Vorjahr 4.007,8 Tsd. €). Die Kapitalanlagen gliedern sich wie folgt:
Unverändert zu den Vorjahren waren keine Abschreibungen auf Kapitalanlagen vorzunehmen. Zum Bilanzstichtag bestehen insgesamt stille Lasten in Höhe von 50,9 Tsd. € (im Vorjahr 95,7 Tsd. €). Die saldierten Bewertungsreserven haben sich insgesamt um 60,8 Tsd.€ auf 24,3 Tsd. € erhöht. Die Zeitwertangaben der Kapitalanlagen sind im Anhang unter den Erläuterungen zur Bilanz aufgeführt. Der Anteil der Kapitalanlagen an der Bilanzsumme beträgt im Geschäftsjahr 88,6 % (im Vorjahr 87,3 %). Den versicherungstechnischen Rückstellungen in Höhe von 185,7 Tsd. € (im Vorjahr 179,0 Tsd. €) standen Kapitalanlagen in Höhe von 4.033,0 Tsd. € (im Vorjahr 4.007,8 Tsd. €) gegenüber. Liquidität Im Rahmen der Liquiditätsplanung wird sichergestellt, dass die KS Versicherungs-AG ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit vollständig und zeitgerecht erfüllen kann. Der laufende Liquiditätsbedarf wird aus dem Versicherungsgeschäft gedeckt. Zum Geschäftsjahresende betrugen die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten 340,6 Tsd. € (im Vorjahr 399,6 Tsd. €). Rückstellungen für Versicherungsfälle Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle einschließlich der Schadenregulierungsaufwendungen wurden 111,7 Tsd. € (im Vorjahr 105,7 Tsd. €) zurückgestellt. Eigenkapital Gemessen an den verdienten Beiträgen für eigene Rechnung beträgt die Eigenkapitalquote 259,6 % (im Vorjahr 265,4 %). Aufsichtsrechtliche Anforderungen Die KS Versicherungs-AG ist als kleines Versicherungsunternehmen im Sinne von § 211 Abs. 1 Satz 1 VAG anzusehen und unterliegt damit nicht allen Anforderungen der Solvency II-Richtlinie sowie nicht allen Anforderungen des VAG. Seit 01.04.2020 gelten für die KS Versicherungs-AG die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von kleinen Versicherungsunternehmen nach § 211 VAG. Bei der KS Versicherungs-AG sind die Governance-Funktionen Risikomanagement, Interne Revision und Compliance eingerichtet. Alle Governance-Funktionen erstellen jährlich einen Bericht an den Vorstand. Zur internen Überprüfung des Governance Systems wurde eine Audit-Governance-System-Group unter Leitung des Vorstandsvorsitzenden eingerichtet. Die für die KS Versicherungs-AG geforderten internen Leitlinien werden mindestens jährlich aktualisiert und vom Vorstand genehmigt. Risiken der künftigen Entwicklung und Risikomanagement Grundlagen und Ziele Das Risikomanagementsystem umfasst sämtliche Maßnahmen zur systematischen Identifikation, Analyse, Bewertung und Kontrolle von Risiken und stellt ein wesentliches Instrument der Unternehmenssteuerung dar. Ziel und Aufgabe des Risikomanagements ist es, die Vermögens- und Finanzkraft des Unternehmens zu sichern und Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen, um die Verpflichtungen und Leistungsversprechen gegenüber dem Versicherungsnehmer jederzeit erfüllen zu können. Das Risikomanagement der KS Versicherungs-AG umfasst folgende Bereiche:
Mit der Überwachung und dem Bericht zu den unternehmensindividuellen Risiken sind auch die Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) erfüllt. Das Risikomanagementsystem wird ergänzt durch eine umfassende Notfallplanung in allen Abteilungen des Unternehmens. Die Notfallpläne werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Angemessenheit überprüft. Risikostrategie Die Risikostrategie der KS Vers leitet sich aus der Geschäftstrategie ab und unterliegt einer jährlichen Überprüfung durch den Vorstand. In der Risikostrategie werden alle Risiken, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben, dargestellt. Sie wird regelmäßig an sich ändernde interne und externe Rahmenbedingungen und Marktentwicklungen angepasst. Die Risikostrategie beschreibt den Umgang mit vorhandenen Risiken, die Risikoneigung und legt die Risikotoleranz fest. Einmal jährlich werden die Risikostrategie sowie alle risikorelevanten Unternehmensinformationen mit dem Aufsichtsrat erörtert. Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements Für die unterschiedlichen Aufgaben im Risikomanagement sind der Gesamtvorstand, der Ressortvorstand für das Gesamtrisikomanagement, die Risikomanagementfunktion und die Risikoverantwortlichen in den Abteilungen verantwortlich. Der Vorstand ist zuständig für die Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie, das gemeinsame Risikoverständnis und die Festlegung der Leitlinien für das Risikomanagement unter Berücksichtigung der internen und externen Anforderungen. Der Ressortvorstand ist verantwortlich für die Koordination und Umsetzung des Gesamtrisikomanagementsystems. Die Risikomanagementfunktion koordiniert und ist zuständig für die Risikoermittlung, Bewertung, Steuerung und Analyse von Risiken auf aggregierter Ebene und Einzelebene, die Entwicklung von Methoden und Prozessen zur Risikobewertung und -überwachung, die Risikoberichterstattung über die identifizierten und analysierten Risiken und die Feststellung von Risikokonzentrationen sowie die Beurteilung geplanter Strategien unter Risikoaspekten. Regelmäßig ist zu bewerten, ob die Risikostrategie konsistent zur Geschäftsstrategie ist und die schriftlichen Leitlinien zum Risikomanangementsystem angemessen sind. In der Ablauforganisation sind die mit wesentlichen Risiken behafteten Geschäftsvorfälle sowie Verantwortlichkeiten festgelegt. Überwachung der unternehmensindividuellen Risiken Die systematische Risikoidentifikation erfolgt anhand definierter Risikokategorien (versicherungstechnische Risiken, Kapitalanlagerisiken, operationelle Risiken, Ausfallrisiken und sonstige Risiken) durch die Risikoverantwortlichen in den einzelnen Abteilungen des Unternehmens. Im Rahmen der Risikoinventur werden alle wesentlichen vorhandenen und zukünftigen Risiken identifiziert und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichen Schadenhöhe bewertet. In diesem Zusammenhang werden auch Environmental, Social und Governance-Risiken (ESG-Risiken) beachtet. Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung verstanden, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation haben können. Bei der Bewertung sind risikomindernde Maßnahmen einzubeziehen. Für einen potentiellen Risikoeintritt werden vorsorglich Gegenmaßnahmen erarbeitet. Frühwarnsystem mit Schwellenwerten Mit der Einrichtung eines Frühwarnsystems sind als wesentlich identifizierte Risiken monatlich an das Risikomanagement zu meldende Schwellenwerte festgelegt. Grundlage sind die Werte aus der Planungsrechnung für das laufende Jahr, die monatlich mit den Ist-Werten verglichen werden. Der Eintritt eines Risikos kann damit frühzeitig erkannt, vermieden oder minimiert werden. Gegenmaßnahmen können rechtzeitig eingeleitet werden. Risikotragfähigkeits- und Limitkonzept Auf Basis des unternehmensindividuellen Gesamtrisikos wurde ein Risikotragfähigkeitskonzept erstellt. Im Risikotragfähigkeitskonzept ist festgelegt, wie viel Risikokapital insgesamt und für im Einzelnen festzulegende wesentliche Risiken zur Verfügung gestellt werden kann. Grundlage der Berechnung ist der erwartete Jahresüberschuss aus der Planrechnung. Im Laufe des Geschäftsjahres wird die Entwicklung des Risikokapitals anhand eines festgelegten Limits quartalsweise kontrolliert und dem Vorstand gemeldet. Die Ergebnisse werden im jährlichen Risikobericht zusammengefasst. Wesentliche Risiken Diejenigen Risiken, die die Vermögens- und Finanzkraft des Unternehmens gefährden können, werden als wesentliche Risiken bezeichnet. Im Einzelnen handelt es sich dabei um
Die dem Risikoprofil angemessenen unternehmensindividuellen Wesentlichkeitsgrenzen zu den einzelnen Risiken sind im Wesentlichkeitskonzept der KS-Versicherungs-AG zusammengefasst. Versicherungstechnische Risiken Zu den versicherungstechnischen Risiken zählen insbesondere:
Das Reserverisiko beschreibt die Gefahr, dass die Schadenreserven nicht ausreichen, die noch nicht regulierten bekannten und unbekannten Schäden, die bereits in der Vergangenheit eingetreten sind, zu decken. Das Risiko umfasst die Unsicherheit über die Auszahlungszeitpunkte in Bezug auf die noch ausstehenden Verpflichtungen. Die KS Versicherungs-AG begegnet diesem Risiko durch die Bildung ausreichender Schadenrückstellungen. Diese werden mit Hilfe von Schätzungen, die auf langjährigen Erfahrungen beruhen, ermittelt. Die Schadenquoten der letzten zehn Jahre liegen zwischen 34,3 % und 59,1 %. Der Ausweis der Schadenquoten der letzten zehn Jahre ist im Abschnitt "Aufwendungen für Versicherungsfälle" dargestellt. Das Prämienrisiko beschreibt die Gefahr, dass die im Vertragszeitraum zur Verfügung stehende Versicherungsprämie nicht ausreicht, um die aus diesem Geschäft künftig anfallenden Aufwendungen für Versicherungsfälle, Schadenregulierung und Aufwendungen des Versicherungsbetriebs zu decken. Durch eine systematische Bestandskontrolle und eine permanente Beobachtung der Schadenverläufe wird dieses Risiko überwacht und gesteuert. Durch diese Maßnahme wird auch wesentlichen Risikokonzentrationen entgegengewirkt. Risiken aus Kapitalanlagen Neben den Kriterien Rendite, Sicherheit und Bonität werden bei der Auswahl der Assetklassen auch die Aspekte Liquidität, angemessene Diversifikation sowie die Struktur der versicherungstechnischen Verpflichtungen berücksichtigt. Wesentliche Maßnahmen der Überwachung, Steuerung und Minderung von Risiken aus Kapitalanlagen sind:
Die Risikolage in Bezug auf die Risiken aus Kapitalanlagen wird im Folgenden differenziert nach Markt-, Kredit-, Ausfall- und Liquiditätsrisiko dargestellt. Marktrisiko Marktrisiken resultieren aus einem möglichen Rückgang der Marktwerte der Kapitalanlagen. Die Auswirkungen ungünstiger Marktbewegungen auf das Anlageportfolio werden mittels Stresstests und Sensitivitätsanalysen regelmäßig untersucht. Die Auswirkungen von Zins- und Kursschwankungen auf den Kapitalanlagebestand und die Risikotragfähigkeit werden im Rahmen von Stresstests analysiert. Monatlich/quartalsweise werden zwei bzw. drei Szenarien untersucht. In Verbindung mit einer zeitnahen Berichterstattung bildet dies ein wirksames Kapitalanlagen-Frühwarnsystem. Im mittleren Szenario würde sich zum Bilanzstichtag bei einem unterstellten Rückgang der Aktienkurse um 20 %, einem Rückgang der Marktwerte der Anleihen um 5 % und einem Rückgang des Marktwertes der Immobilien um 20 % der Zeitwert dieser Kapitalanlagen um 417,1 Tsd. € verringern. Bei Eintritt dieses Szenarios würde sich ein Überhang der stillen Lasten über die stillen Reserven in Höhe von 392,8 Tsd. € ergeben (im Vorjahr 442,4 Tsd. €). Eine Gefährdung der Risikotragfähigkeit sehen wir in keinem der drei Szenarien als gegeben an. Bei einer Verschiebung der Zinsstrukturkurve um 100 Basispunkte nach unten würde sich der Marktwert der Anleihen im Direktbestand und in den Spezialfonds um 88,2 Tsd. € verbessern. Eine Verschiebung um 100 Basispunkte nach oben hätte eine Verminderung um 48,5 Tsd. € zur Folge. Gemessen an den Marktwerten beläuft sich der Anteil der Anleihen in der Direktanlage und in den Spezialfonds auf 57 % der gesamten Kapitalanlagen, sodass die Marktwerte deutlich auf den Zinsstress reagieren. Zum 31.12.2023 beträgt die durchschnittliche Duration der Rentenpapiere 3,3 Jahre. Die in 2023 durchgeführten Stresstests gemäß den Allgemeinen Kapitalanlagerichtlinien der KS Versicherungs-AG wurden zu jedem Berechnungszeitpunkt bestanden. Die Stresstests simulieren eine ungünstige Kapitalmarktveränderung und deren bilanzielle Auswirkung auf das Versicherungsunternehmen. Im Rahmen des Konzentrationsrisikos wird darauf geachtet, dass die Anleihen bei unterschiedlichen Emittenten und in unterschiedlichen Anlagekategorien investiert sind. Diesem Risiko wird durch die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Anlage- und Limitgrenzen begegnet. Das Währungsrisiko erfasst die Gefahr aus den Schwankungen der Wechselkurse. Die KS Versicherungs-AG geht Währungsrisiken nur sehr beschränkt und ausschließlich in einem Wertpapier-Spezialfonds ein. Die betroffenen Positionen unterliegen einer permanenten Beobachtung. Kreditrisiko Kreditrisiken im Kapitalanlagebereich ergeben sich aus der Gefahr der Insolvenz oder der Bonitätsverschlechterung von Schuldnern und Emittenten Anleihen und Darlehen. Die KS Versicherungs-AG begegnet den Kreditrisiken vor allem durch den Erwerb von Anleihen mit einem Rating im Investment-Grade-Bereich und durch sorgfältige Auswahl der Emittenten. Die Entwicklung des Ratings wird laufend überwacht. Des Weiteren erfolgt einmal pro Jahr eine eigene Überprüfung des Ratings der im Direktbestand befindlichen Festzinswerte. Von den Anleihen im Direktbestand und in den Spezialfonds verfügen 100,0 %, davon der überwiegende Teil von Banken, über Investment Grade-Qualität. Die Auswirkungen von Zinsänderungen werden monatlich überwacht und analysiert. Zudem wird einem möglichen Zinsänderungsrisiko durch eine niedrig gehaltene Duration sowie einer im Direktbestand verfolgten "buy and hold"-Strategie entgegengewirkt. Die Anleihen setzen sich nach Ratingklassen wie folgt zusammen:
Für das Rating der Anleihen im Direktbestand wird das Emittentenrating herangezogen. Die Zusammensetzung der Rentenbestände nach Wertpapierkategorien im Direktbestand und in den Spezialfonds stellt sich wie folgt dar:
Die Steuerung des Kreditrisikos erfolgt durch Vorgaben in den Allgemeinen Kapitalanlagerichtlinien der KS Versicherungs-AG und die regelmäßige Überwachung der Engagements. Ausfallrisiko Die Auswahl der Kapitalanlagen erfolgt risikoorientiert. Investitionen erfolgen ausschließlich im Bereich Investment Grade. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass das Versicherungsunternehmen auf Grund mangelnder Fungibilität nicht in der Lage ist, jederzeit seinen finanziellen Verpflichtungen, insbesondere den Verpflichtungen gegenüber seinen Versicherungsnehmern, nachzukommen. Den Liquiditätsrisiken begegnen wir mit einem angemessenen Bestand aus liquiden Mitteln und kurzfristig liquidierbaren Kapitalanlagen. Grundlage für die Risikosteuerung sind die auf Jahres- und Monatsbasis aufbauende Liquiditätsplanung sowie das tägliche Liquiditätscontrolling. Die Liquiditätsplanung wird für das aktuelle Geschäftsjahr sowie vier weitere Jahre erstellt, regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf angepasst. Die Zahlungsströme aus dem Kapitalanlagebestand und den Beiträgen sowie die versicherungstechnischen Verbindlichkeiten werden mit einem der Größe des Unternehmens angemessenen Asset-Liability-Management gesteuert. Operationelle Risiken Unter operationellen Risiken werden Risiken verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen oder Systemen oder durch externe Einflüsse eintreten können. Zentrales Instrument zur Steuerung und Minimierung der operationellen Risiken ist das Interne Kontrollsystem (IKS). Zu den operationellen Risiken zählen insbesondere IT-Risiken (einschließlich Projektrisiken), Personalrisiken, Rechtsrisiken und Datenmissbrauch bzw. -diebstahl. Im IT-Bereich ist der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb durch Notfallpläne für betriebsrelevante Vorgänge abgesichert. Durch die zunehmende Abhängigkeit von digitalen Technologien, auch durch den Ausbau von Mobile-Work-Konzepten, steigt das Risiko der nicht ausreichenden Weiterentwicklung bestehender Technologien sowie von Cyberangriffen, Datenschutzverletzungen und Systemausfällen. Diese Risiken werden zudem durch die derzeitige geopolitische Lage erhöht. Zusätzlich besteht das Risiko, dass die zunehmenden regulatorischen Anforderungen an Geschäftsprozesse mit IT-Bezug nicht eingehalten werden. Personalrisiken können sich insbesondere durch langfristige Personalausfälle oder auch durch Ausscheiden aus dem Unternehmen verwirklichen. Zu den operationellen Risiken zählen auch die rechtlichen Risiken. Rechtsrisiken umfassen Risiken von Verlusten aufgrund von Änderungen des durch die Rechtsprechung und Gesetzgebung festgelegten rechtlichen Rahmens. Diesen Risiken wird durch ständige Beobachtung von Gesetzgebungsverfahren, Rechtsprechung und Politik sowie aktive Mitarbeit in Gremien und Verbänden begegnet. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften wird durch den Datenschutzbeauftragten laufend überwacht. Dem Risiko von Schäden aus dolosen Handlungen und Fehlentwicklungen begegnen wir durch Arbeitsanweisungen und Kontrollen in allen Fachbereichen. Allgemeine Ausfallrisiken Zu den allgemeinen Ausfallrisiken zählt der Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern und Vermittlern. Im Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft wird nur ein geringes Risiko gesehen (Ausfallquote ca. 0,7 % von 3,8 Tsd. €). Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern, die seit über 90 Tagen fällig waren, bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 1,0 Tsd. €. Sonstige Risiken Als sonstige Risiken fassen wir insbesondere folgende Risiken zusammen:
Das strategische Risiko ist das Risiko, welches sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen ergibt. Dazu zählt auch, dass Entscheidungen nicht oder nicht rechtzeitig an geänderte Wirtschaftsbedingungen angepasst werden. Die strategischen Risiken werden von den Führungsgremien regelmäßig erörtert, überarbeitet und gegebenenfalls Maßnahmen entwickelt. Das Reputationsrisiko bezeichnet das Risiko, einen Imageschaden bei Versicherungsnehmern, Geschäftspartnern sowie Aufsichtsbehörden und daher potentielle Verluste zu erleiden. Das Reputationsrisiko unterliegt ständiger Beobachtung. Mit Anweisungen im Umgang mit Social Media für alle Mitarbeiter sowie ständigen Marktbeobachtungen im Internet und anderen Medien wird dieses Risiko beschränkt. Koordination des internen Steuerungs- und Kontrollsystems Unter dem Internen Kontrollsystem (IKS) werden alle von den Führungsverantwortlichen festgelegten Grundsätze, Verfahren und Kontrollmaßnahmen sowie Melderegelungen verstanden, welche den ordnungsgemäßen Ablauf der Geschäftstätigkeit sowie deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sicherstellen sollen. Die Abteilungsleiter überwachen den IKS-Prozess kontinuierlich, um seine Wirksamkeit sowie Funktionsfähigkeit sicherzustellen und gegebenenfalls zeitnah weitere Maßnahmen vornehmen zu können. Risikoberichterstattung Das Reporting der Risikomanagementfunktion umfasst die Erstellung des jährlichen Risikoberichts, des Berichts über das Interne Kontrollsystem, sowie der Berichte über die unternehmensindividuell identifizierten Risiken der KS Versicherungs-AG, die dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgelegt werden. Interne Revision und Geldwäsche Die gesamte Geschäftsorganisation des Unternehmens unterliegt der regelmäßigen Überprüfung durch die Interne Revision. Basis hierfür ist ein vom Vorstand verabschiedeter Revisionsplan. Die Interne Revision ist unabhängig und eigenständig. Die Interne Revision der Kapitalanlagen und anderer Bereiche wird an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teilausgliedert. Der Vorstand hat entsprechend § 2 Geldwäschegesetz einen Geldwäschebeauftragten und einen Stellvertreter bestellt. Es wurde eine Risikoanalyse zur Identifizierung und Bewertung der Risiken durchgeführt. Des Weiteren hat der Geldwäschebeauftragte eine Reihe von internen Sicherungsmaßnahmen in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollprozessen festgelegt, um Risiken in Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung frühzeitig erkennen zu können. In den vom Vorstand beschlossenen Leitlinien "Prävention Geldwäsche/ Terrorismusfinanzierung", sind u.a. Meldepflichten von Mitarbeitern an den Geldwäschebeauftragten für geldwäscherelevante Sachverhalte und Vorgänge enthalten. Kapitalmanagement und Solvabilität Im Rahmen des Kapitalmanagements wird die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Solvabilitäts- und Bedeckungsvorschriften jederzeit gewährleistet. Die Bedeckungsquote nach Solvency I des aufsichtsrechtlichen Mindestsolvenzkapitals in Höhe von 2.500,0 Tsd. € beläuft sich auf 128,7 % (im Vorjahr 119,1 %). Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts ist vor dem Hintergrund des im Unternehmen vorhandenen Risikokapitals keine Entwicklung erkennbar, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KS Versicherungs-AG nachhaltig beeinträchtigen könnte. Die KS Versicherungs-AG ist gut kapitalisiert und erfüllt zum 31.Dezember 2023 alle aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsziele. Auf Grundlage der bisher verfügbaren Informationen erwarten wir, dass wir weiterhin eine hinreichende Kapitalausstattung aufweisen und über ausreichende Mittel zur Erfüllung des Liquiditätsbedarfs verfügen. Der Vorstand der KS Versicherungs-AG hält das Risikoprofil insgesamt für angemessen und vertraut auf die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen eines sich schnell wandelnden Umfelds und den Erfordernissen eines umkämpften Beistandsleistungsmarktes. Aufgrund unseres soliden Limitsystems, der Stresstests und der Risikomanagementpraktiken sind wir gut positioniert, um auch zukünftig mögliche Ereignisse bewältigen zu können. Wir verfügen über ein konservatives Kapitalanlageportfolio und disziplinierte Geschäftspraktiken, die zu nachhaltigen operativen Erträgen führen. Prognose-Ist-Vergleich Der Vergleich der für das Geschäftsjahr 2023 erstellten Prognose und des tatsächlich erzielten Ergebnisses zeigt folgendes Bild: Die gebuchten Beiträge aus Einzelschutzbriefen lagen aufgrund der stabilen Stornoquote leicht über dem prognostizierten Wert, während der Ergebnisbeitrag aus den Gruppenversicherungsverträgen nahezu dem Prognosewert entsprach. Wie prognostiziert lagen die Schaden- und Kostenquote auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr. Das Kapitalanlageergebnis ist vor dem Hintergrund der gestiegenen Zinsen deutlich höher ausgefallen als prognostiziert. Damit lag das Jahresergebnis 2023 in etwa auf Vorjahresniveau und fiel somit besser aus als prognostiziert. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht An unserer Gesellschaft ist die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG mit Mehrheit beteiligt. Mit dieser Gesellschaft besteht Personalunion im Vorstand. Für das Geschäftsjahr 2023 haben wir den Bericht über die Beziehungen unserer Gesellschaft mit verbundenen Unternehmen aufgestellt und gemäß § 312 Abs. 3 AktG folgende Erklärung abgegeben: "Nach den Umständen, die uns jeweils in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, haben wir bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere berichtspflichtige Maßnahmen sind im Geschäftsjahr 2023 weder getroffen noch unterlassen worden." Ausblick und Chancen Durch die Produktkombinationen der Kraftfahrtversicherer - Kfz-Versicherungen mit Annex-Schutzbrief - und die Mobilitätsgarantie der Autohersteller sowie die steigende Anzahl von Assistance-Ausschnittsdeckungen in anderen Versicherungsprodukten bewegt sich die Nachfrage nach Einzelschutzbriefen bei der KS Versicherungs-AG und damit einhergehend das Beitragsergebnis weiterhin in einem schwierigen Geschäftsfeld. In den Gruppenversicherungsverträgen werden in 2024 Leistungserweiterungen aufgenommen, die zu einer höheren Prämie führen. Insgesamt gehen wir von einem gleichbleibenden Ergebnisbeitrag aus. Basierend auf der Unternehmensplanung werden stabile Schadenquoten erwartet. Die Kostenquote wird insgesamt auf ähnlich hohem Niveau wie im Geschäftsjahr prognostiziert. Die Prognose des Kapitalanlageergebnisses ist unter den aktuellen Umständen mit hohen Unsicherheiten behaftet. Insgesamt rechnen wir mit einem Kapitalanlageergebnis, das auf dem Niveau des Jahres 2023 liegen wird. Hohe Priorität genießen alle prozessoptimierenden und kostensenkenden Maßnahmen. Chancen im Zuge der Digitalisierung wollen wir weiterhin nutzen. Der bisherige Geschäftsverlauf in 2024 entspricht unseren Erwartungen. Auch im laufenden Jahr wird mit einem positiven Ergebnis aus dem Versicherungsgeschäft und den Kapitalanlagen gerechnet. Für das Jahr 2024 gehen wir von einem Jahresergebnis auf Vorjahresniveau aus. Jahresbilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023Posten
AnhangBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt. Anteile an Investmentvermögen sowie Schuldscheinforderungen und Darlehen sind dem Anlagevermögen zugeordnet und werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip gemäß § 341b Abs. 1 HGB bewertet. Die Fondsanteile sind mit den Anschaffungskosten oder einem niedrigeren Zeitwert, der sich aus dem von der Fondsgesellschaft berechneten Anteilswert ergibt, bewertet. Namensschuldverschreibungen sind zum Nennbetrag angesetzt und dem Anlagevermögen zugeordnet. Die Zeitwerte der zum Nennbetrag und Anschaffungskosten bilanzierten sonstigen Ausleihungen werden über eine Mid Swap-Zinsstrukturkurve sowie emittentenspezifische Credit Spreads ermittelt. Einlagen bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalbetrag ausgewiesen. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer und an den Versicherungsvermittler sowie sonstige Forderungen sind mit den Nominalbeträgen angesetzt. Bei den Forderungen an die Versicherungsnehmer wurde eine angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestand und Rechnungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalbeträgen angesetzt. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Bei Ausübung des Wahlrechts würde sich bei einem Steuersatz von 33 % ein aktiver Überhang von 127.488 € ergeben. Die latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Ansätzen in Handels- und Steuerbilanz der versicherungstechnischen Rückstellung und der Rückstellungen für Pensionen. Die Beitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft werden nach der pro rata temporis-Methode auf der Grundlage der gebuchten Beiträge ermittelt. Bei der Berechnung der nicht übertragungsfähigen Einnahmeanteile wird das Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 30.04.1974 zugrunde gelegt. Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sind einzeln und nach dem individuellen Bedarf bewertet. Die unbekannten Spätschäden sind zum Teil mit einem Durchschnittsbetrag, der aufgrund von Erfahrungswerten ermittelt wurde, und zum Teil mit Höchstbeträgen angesetzt. Die Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen ist unter Beachtung des koordinierten Ländererlasses vom 02.02.1973 berechnet. Eine Schwankungsrückstellung gemäß § 29 RechVersV ist nicht zu bilden. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten "Projected Unit Credit-Methode" (PUC-Methode). Als biometrische Rechengrundlage werden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der Rückstellungsbetrag wird unter Berücksichtigung der nachfolgenden jährlichen Trendannahmen ermittelt:
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben und zehn Geschäftsjahren beläuft sich auf 7.033 €. Vom Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Gewinne dürfen ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich des Gewinnvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen. Die übrigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern, Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft sowie sonstige Verbindlichkeiten sind zum Nominalwert bewertet. Erläuterungen zur Bilanz / Aktiva A I. 1 bis 2 Zeitwertangaben gemäß § 54 RechVersV
Zum Bilanzstichtag bestehen zins- und ausschüttungsbedingte stille Lasten in Höhe von insgesamt 50.902 € (im Vorjahr 95.667 €). Eine außerordentliche Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert ist zum Bilanzstichtag nicht erfolgt, da es sich hierbei nicht um eine dauernde Wertminderung handelt. Die Gesellschaft rechnet bei den sonstigen Ausleihungen, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen, mit einer Wertaufholung aufgrund des Pull-to-Par-Effektes und einer Tilgung zum Ende der Laufzeit; Zahlungsausfälle werden aufgrund der Bonität der Emittenten nicht erwartet. Bei den Investmentanteilen wird aufgrund der Höhe und der bisherigen Dauer des Bestehens der stillen Lasten nicht von einer dauernden Wertminderung ausgegangen. Die stillen Reserven belaufen sich zum 31.12.2023 auf 75.240 € (im Vorjahr 59.209 €). Entwicklung des Aktivpostens A im Geschäftsjahr 2023 A I. 1. Anteile an Investmentvermögen
Der Ausweis im Geschäftsjahr betrifft einen Wertpapier-Spezialfonds und zwei Immobilien-Publikumsfonds. Der Wertpapier-Spezialfonds kann börsentäglich zurückgegeben werden. Die Anteile an den Immobilien-Publikumsfonds können mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zurückgegeben werden, sobald die Mindesthaltedauer von 24 Monaten erfüllt ist, bzw. börsentäglich über die Börse. B. Forderungen Die Forderungen B I 1. und B I 2. haben ausschließlich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Restlaufzeiten von über einem Jahr bestehen bei den sonstigen Forderungen B II. in Höhe von 1.194 € (im Vorjahr 1.152 €). Sonstige Forderungen mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 35.247 € (im Vorjahr 38.291 €).
Erläuterungen zur Bilanz / Passiva
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
C. III. Sonstige Rückstellungen
D. Andere Verbindlichkeiten
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft nach Versicherungszweigen
I. 1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
I. 2. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung Abwicklungsergebnisse der aus dem Vorjahr übernommenen Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle:
Die Abwicklungsergebnisse resultieren aus den höheren Schadenaufwendungen im Zusammenhang mit der Normalisierung des Verkehrsaufkommens nach der Pandemie. I. 3. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
II. 4. Sonstige Aufwendungen In der Position "Sonstige Aufwendungen" sind gemäß § 277 Abs. 5 HGB Aufwendungen aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 16.118 € (im Vorjahr 17.257 €) enthalten. Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter sowie Personalaufwendungen
Gewinnverwendung Der Vorstand der KS Versicherungs-AG schlägt vor, den Bilanzgewinn von 560.475 € auf neue Rechnung vorzutragen (im Vorjahr Ausschüttung einer Bardividende auf das eingezahlte Grundkapital in Höhe von 10,0 %). Sonstige Angaben Beträge im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB und § 253 Abs. 6 HGB Ausschüttungssperre Ausschüttungsgesperrte Beträge bestehen in Höhe von 7.033 € (im Vorjahr 32.788 €). Sie ergeben sich aus dem Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den letzten sieben und zehn Jahren. Der Gesamtbetrag der Ausschüttungssperren ist durch ausreichend freie Gewinnrücklagen gedeckt. Anzahl der Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt war wie im Vorjahr ein Arbeitnehmer beschäftigt. Abschlussprüferhonorare Insgesamt belaufen sich die Aufwendungen in 2023 für Abschlussprüfungsleistungen auf 27.731 € exklusive Umsatzsteuer. Versicherungsbestand Bestand an selbst abgeschlossenen, mindestens einjährigen Versicherungen:
Bezüge des Aufsichtsrates und des Vorstandes Die Bezüge des Aufsichtsrates belaufen sich im Berichtsjahr auf 104.939 € (im Vorjahr 69.042 €). Die Aufwendungen für die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Vorstandes betragen 30.000 € (im Vorjahr 29.281 €). Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstände betragen 62.124 € (im Vorjahr 59.696 €). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern sind 826.403 € (im Vorjahr 858.150 €) zurückgestellt. Konzernverhältnisse Die AUXILIA ist an der KS Versicherungs-AG mit 74 % beteiligt. Die AUXILIA hat der Gesellschaft mit Schreiben vom 12. Juni 1979 ihre Mehrheitsbeteiligung gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt. Zwischen dieser Gesellschaft und unserem Unternehmen besteht Personalunion in der Unternehmensleitung. Es liegt damit ein Mutter-Tochter-Verhältnis gemäß § 290 Abs. 1 HGB vor. Wegen untergeordneter Bedeutung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KS Versicherungs-AG wurde auf die Erstellung eines Konzernabschlusses auf Ebene der AUXILIA gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet. Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes Aufsichtsrat:
Vorstand:
Sitz der Gesellschaft und Handelsregisternummer Die KS Versicherungs-AG hat ihren Sitz in München und wird beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 59294 geführt. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ereignet.
München, den 19. März 2024 KS Versicherungs-AG Der Vorstand Huber Besli Rademacher Schawjinski BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die KS Versicherungs-AG, München VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KS Versicherungs-AG, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KS Versicherungs-AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN ÜBRIGE ANGABEN GEMÄß ARTIKEL 10 EU-APrVO Wir wurden in der Hauptversammlung am 3. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 23. Juni 2023 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 als Jahresabschlussprüfer der KS Versicherungs-AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr WP Ralf Engelshove.
Köln, den 3. April 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Barndt, Wirtschaftsprüfer Engelshove, Wirtschaftsprüfer Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die wirtschaftliche Lage, die Entwicklung der Gesellschaft, die Geschäftsstrategie, die Unternehmensplanung, die Risikolage und das Risikomanagement sowie über bedeutende Einzelvorgänge unterrichtet. Der Aufsichtsrat traf sich zu drei Sitzungen. Außerhalb der Sitzungen fanden regelmäßig Gespräche zwischen den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und des Vorstandes statt. Der Prüfungsausschuss besteht aus den Mitgliedern des Aufsichtsrates. Prüfungsausschussvorsitzender ist der Vorsitzende des Aufsichtsrates. Der Prüfungsausschuss übernimmt insbesondere Überwachungsaufgaben und befasste sich unter anderem mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, den vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen sowie der Qualität der Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss traf sich zu fünf Sitzungen. Die von der Hauptversammlung gewählte und vom Aufsichtsrat zum Abschlussprüfer beauftragte Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat den Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Bericht des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrates vor. Der Abschlussprüfer hat an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung Bericht erstattet und Fragen des Aufsichtsrates beantwortet. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen. Unter Verwendung des Prüfungsberichts haben wir den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Wir billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nebst Lagebericht, der damit nach § 172 AktG festgestellt ist und schließen uns dem Vorschlag des Vorstandes über die Gewinnverwendung an. Gegenstand einer Aufsichtsratssitzung, an der auch der Abschlussprüfer teilgenommen hat, war das Prüfungsvorgehen für die Jahresabschlussprüfung 2023 sowie die Besprechung der Prüfungsschwerpunkte. Den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen haben wir geprüft und für in Ordnung befunden. Der Abschlussprüfer hat dem Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen folgenden Vermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Wir schließen uns diesem Urteil an. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstandes am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstandes und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit.
München, im April 2024 Der Aufsichtsrat Ole Eilers, Vorsitzender Die fünfundvierzigste ordentliche Hauptversammlung vom 30.04.2024 hat beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 560.475,42 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Aufsichtsrat:
Vorstand:
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