NaviLine Verwaltungs GmbHLiquidiert

59929 Brilon, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 7558
Eingetragen
21.6.2006
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenSonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Gegenstand
Verwaltung der NaviLine GmbH & Co.KG und/oder anderer Kapital- oder Personengesellschaften

Historie

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Management

NameRolle
Elmar Scherf
seit 21.6.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

NaviLine Verwaltungs GmbH

59929 Brilon

Jahresabschluss zum 31.10.2006

Bilanz

Aktiva

31.10.2006
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.500,00
B. Umlaufvermögen 12.500,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.500,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 25.000,00

Passiva

31.10.2006
EUR
A. Eigenkapital 24.700,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 300,00
B. Rückstellungen 300,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 25.000,00

Anhang

Anhang
 

 

Anwendungen des Bilanzrichtliniengesetzes
 

 
- Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen des HGB aufgestellt.
Die Bilanz ist gem. § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung
gem. § 275 II HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert.

 
- Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.

 
- Die Wertansätze des Vorjahres sind unverändert übernommen worden
( § 252 Nr.1 HGB ).

 
- Immaterielle Vermögensgegenstände sind, soweit vorhanden, zu Anschaffungskosten
erfasst und werden ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend abgeschrieben
( § 248 II i.V.m. § 253 HGB ).

 
- Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet
( § 253 i.V.m. § 255 HGB ).

 
- Das Anlagevermögen wurde in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, wobei beim abnutzbaren AV diese
Werte um planmäßige Abschreibung unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer und ggf. Sonderabschreibungen vermindert wurden
( § 254 i.V.m. § 279 II HGB ).

 
- GWG´s wurden gem. § 6 II EStG abgeschrieben.

 
- Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, sofern nicht
eine niedrigere Bewertung geboten war ( § 253 III i.V.m. 279 II HGB ).

 
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind bereinigt.
Der Ansatz erfolgte zum Nennwert ( § 253 I HGB ).

 
- Zinsansprüche bzw. Verpflichtungen sind den Darlehn zugerechnet.

 
- Alle übrigen erkennbaren kaufmännischen Risiken sind durch die übrigen Rückstellungen
berücksichtigt ( § 252 Nr.4 HGB ).

 
- Bzgl. der Lieferantenverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte eine
Abstimmung mit der Buchhaltung. Saldenbestätigungen wurden nicht eingeholt.

 
- Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbetrag passiviert ( § 253 HGB ).

Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz und GuV zusammengefassten Posten

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 12.500,00 EUR.

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