Bioabfallverwertung Parum GmbH
Parum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.437,00 |
17.404,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.437,00 |
17.404,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
339.479,02 |
390.706,44 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
329.417,36 |
364.976,83 |
| davon
gegen Gesellschafter |
3.202,45 |
28.202,45 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.061,66 |
25.729,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
443,00 |
443,00 |
| Aktiva |
351.359,02 |
408.553,44 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
338.819,60 |
364.766,53 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
313.819,60 |
339.766,53 |
| davon
Gewinnvortrag |
339.766,53 |
307.500,20 |
| B.
Rückstellungen |
1.614,20 |
26.230,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.925,22 |
17.556,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
10.925,22 |
17.556,62 |
| Passiva |
351.359,02 |
408.553,44 |
Anhang zum 31. Dezember 2020
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Bioabfallverwertung Parum
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
Satz 2, 266 ff. HGB).
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von
€ 329.417,36 eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr
(Vorjahr: € 364.976,83).
Die
Verbindlichkeiten haben in Höhe von €
10.925,22 eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr (Vorjahr:
€ 17.556,62).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Gottfried Lüken
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Hagenow, den 21. Dezember 2021
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2021 festgestellt.
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