Sunvision
GmbH
Lörrach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Sunvision
GmbH
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.230,00 |
67.230,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15.116,00 |
19.766,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.064,00 |
47.414,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
445.245,18 |
517.873,10 |
| I.
Vorräte |
259.281,03 |
312.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
150.871,75 |
145.874,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.092,40 |
59.998,57 |
| Aktiva |
481.475,18 |
585.103,10 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
166.014,82 |
160.773,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
135.773,00 |
137.560,90 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.241,82 |
-1.787,90 |
| B.
Rückstellungen |
21.714,00 |
27.906,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
293.746,36 |
396.423,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
108.120,80 |
176.804,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
185.625,56 |
219.619,18 |
| Passiva |
481.475,18 |
585.103,10 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Anlagespiegel
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42 III GmbHG
III. Haftungsverhältnisse
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Außerplanmäßige
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
II. Bildung von Bewertungseinheiten
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Unbeschränkte Haftung für
andere Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gesellschaft wurde am 21. Oktober, 2010
unter der Firma Sunvision GmbH mit Sitz in Lörrach
gegründet.
2) Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. § 267 Abs. 1 HGB. Von den
ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung
der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 HGB, der
Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB
wurde kein Gebrauch gemacht. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3) In der Bilanz und in
der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben.
4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
6) Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
7) Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
8) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
9) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
10) Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs.
1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im
Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden
6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig
wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.
2) Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
6) Immaterielle Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend
ihrer Nutzungsdauer.
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen aufgrund der wirtschaftlichen Nutzungsdauer,
angesetzt. Die degressive Abschreibungsmethode wird
angewandt, soweit und solange sie zu höheren
Abschreibungsbeträgen als die lineare
Abschreibungsmethode führt.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde
ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode
Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im
Einzelwert unter 800,00 EUR werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG in der steuerlichen
Gewinnermittlung sofort in voller Höhe abgeschrieben
und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
Die im Geschäftsjahr 2022 vorgenommenen Abschreibungen
sind dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.
7) Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren Marktpreis oder beizulegenden Wert am
Abschlussstichtag bewertet.
8) Unfertige Erzeugnisse und Leistungen werden mit
direkt zurechenbaren Einzelkosten angesetzt.
9) Fertigerzeugnisse werden zu
Herstellungskosten angesetzt, in die neben den direkten
Kosten auch angemessene Fertigungs- und
Materialgemeinkosten einbezogen werden. Das
Niederstwertprinzip wird beachtet.
10) Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei
Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken
behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge
vorgenommen, uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben. Sofern es sich bei den sonstigen
Vermögensgegenständen um Kapitalanlagen handelt,
wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
11) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
12) Die sonstigen Rückstellungen wurden in
der Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.
13) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
14) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Anlagespiegel
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten
Anlageposten und ihre Entwicklung im Jahr 2023 sind im
Anlagespiegel dargestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42 III GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter
Markus Sprang Forderungen in Höhe
von 10,5 T€ und eine Verbindlichkeit in
Höhe von 0 T€
Diese Posten sind in den "sonstigen Forderungen" und
"sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Außerplanmäßige Abschreibungen
auf das Anlagevermögen
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Finanzanlagevermögen wurden nicht vorgenommen.
II. Bildung von Bewertungseinheiten
Gemäß § 254 HGB waren zum
Bilanzstichtag keine Bewertungseinheiten zu bilden.
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
II. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Markus Sprang, Steinen, geführt.
III. Größenabhängige
Erleichterungen
Von den Größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 I HGB wird weitestgehend
Gebrauch gemacht.
IV. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Lörrach, 23. September, 2024
Sunvision GmbH
- ppa. Annabella Sprang -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2024
festgestellt.
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