Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 706019
Eingetragen
9.11.2010
Branche
Großhandel mit TextilienHerstellung von Vliesstoff und nicht-konfektionierten Erzeugnissen darausHerstellung von Heimtextilien und konfektionierten Textilwaren für die Innenausstattung
Gegenstand
die Herstellung und der Vertrieb von Vorhang- und Sonnenschutzsystemen aller Art, des Weiteren der Vertrieb und die Verarbeitung von Vorhang- und Sonnenschutztextilien aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Annabella Sprang
Lörrach
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sunvision GmbH

Lörrach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Sunvision GmbH

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 36.230,00 67.230,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 15.116,00 19.766,00
II. Sachanlagen 21.064,00 47.414,00
III. Finanzanlagen 50,00 50,00
B. Umlaufvermögen 445.245,18 517.873,10
I. Vorräte 259.281,03 312.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 150.871,75 145.874,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 35.092,40 59.998,57
Aktiva 481.475,18 585.103,10

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 166.014,82 160.773,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 135.773,00 137.560,90
III. Jahresüberschuss 5.241,82 -1.787,90
B. Rückstellungen 21.714,00 27.906,71
C. Verbindlichkeiten 293.746,36 396.423,39
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 108.120,80 176.804,21
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 185.625,56 219.619,18
Passiva 481.475,18 585.103,10

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

  I. Bilanzierungsmethoden
 II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Anlagespiegel
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG
III. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

 I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen
II. Bildung von Bewertungseinheiten

E. Sonstige Angaben

  I. Anteilsbesitz
 II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gesellschaft wurde am 21. Oktober, 2010 unter der Firma Sunvision GmbH mit Sitz in Lörrach gegründet.

2) Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 Abs. 1 HGB. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 HGB, der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3)     In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

8) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

9) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.
10) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden



1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3)  Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

5) Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden



1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend ihrer Nutzungsdauer.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen aufgrund der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Die degressive Abschreibungsmethode wird angewandt, soweit und solange sie zu höheren Abschreibungsbeträgen als die lineare Abschreibungsmethode führt.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800,00 EUR werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG in der steuerlichen Gewinnermittlung sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Die im Geschäftsjahr 2022 vorgenommenen Abschreibungen sind dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.
        
7) Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Marktpreis oder beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet.

8) Unfertige Erzeugnisse und Leistungen werden mit direkt zurechenbaren Einzelkosten angesetzt.

9) Fertigerzeugnisse  werden zu Herstellungskosten angesetzt, in die neben den direkten Kosten auch angemessene Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen werden. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.

10) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Sofern es sich bei den sonstigen Vermögensgegenständen um Kapitalanlagen handelt, wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

11) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

12) Die sonstigen Rückstellungen wurden in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.

13) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

14) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten
 I. Anlagespiegel



Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und ihre Entwicklung im Jahr 2023 sind im Anlagespiegel dargestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG


Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Markus Sprang Forderungen in Höhe von 10,5 T€ und eine Verbindlichkeit in Höhe von 0 T€

Diese Posten sind in den "sonstigen Forderungen" und "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

III. Haftungsverhältnisse



Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen wurden nicht vorgenommen.

II. Bildung von Bewertungseinheiten



Gemäß § 254 HGB waren zum Bilanzstichtag keine Bewertungseinheiten zu bilden.

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz



Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Geschäftsführungsorgane



Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Markus Sprang, Steinen, geführt.

III. Größenabhängige Erleichterungen



Von den Größenabhängigen Erleichterungen des § 288 I HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht.

IV. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Lörrach, 23. September, 2024
Sunvision GmbH

- ppa. Annabella Sprang -

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2024 festgestellt.

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