IGW Idstein
GmbH
Idstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.995,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.019,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.976,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.606.932,93 |
| I.
Vorräte |
1.250.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
196.112,74 |
| davon
gegen Gesellschafter |
3.461,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
160.820,19 |
| Aktiva |
1.630.928,33 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
146.071,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.274,68 |
| III.
Jahresüberschuss |
115.797,09 |
| B.
Rückstellungen |
121.742,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.363.114,56 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.363.114,56 |
| Passiva |
1.630.928,33 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die IGW Idstein GmbH hat ihren Sitz in Idstein. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der
Nummer HRB 33342 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für die
Eröffnungsbilanz angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
werden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Als Anlagevermögen werden die
Vermögensgegenstände ausgewiesen, die bestimmt
sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten
angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände
werden nur angesetzt, wenn Sie entgeltlich erworben wurden.
Bei Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei einer
voraussichtlichen dauernden Wertminderung werden
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800,00 Euro werden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Es wurde das strenge
Niederstwertprinzip beachtet. Die Grundsätze zur
Bewertung nach § 253 Abs. 5 HGB wurden gewahrt.
Die erhaltenen Anzahlungen auf unfertige Leistungen
werden passivseitig ausgewiesen. Das Wahlrecht nach §
268 Abs. 5 Satz 2 HGB wurde nicht ausgeübt.
Bei der Bewertung der Forderungen werden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen werden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet und werden zum nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag unter
Berücksichtigung künftiger Preis- und
Kostensteigerungen angesetzt. Rückstellungen mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem der
Restlaufzeit entsprechenden Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital von 26.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 12
Mitarbeiter beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden nicht
bzw. waren für die Beurteilung der Finanzlage nicht
von Bedeutung.
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft waren
bestellt
Herr Guido Grandpierre
Herr Norman Wille
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt. Sie sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Schluss des Geschäftsjahres lagen nicht vor.
Idstein, 4. April 2024
gez.
Guido Grandpierre, Geschäftsführer
gez.
Norman Wille, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.05.2024
festgestellt.
|