Rolf
Zurheide GmbH
Bad
Salzuflen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.466,70 |
1.827,85 |
| I.
Sachanlagen |
1.466,70 |
1.827,85 |
| B.
Umlaufvermögen |
33.284,67 |
47.666,02 |
| I.
Vorräte |
1.426,20 |
1.337,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.858,47 |
46.328,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
554,90 |
557,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.306,27 |
50.051,57 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.751,80 |
36.680,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
4.812,79 |
-11.115,95 |
| davon
Gewinnvortrag |
11.115,95 |
21.237,51 |
| B.
Rückstellungen |
2.097,76 |
3.423,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.456,71 |
9.947,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.306,27 |
50.051,57 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Rolf Zurheide GmbH wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung
des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach BILMOG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund
des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Aufstellung der
Bilanz erfolgt nach Berücksichtigung der
Gewinnverwendung. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden über
die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden entsprechend der steuerlichen
Vorschriften bilanziert.
Die Finanzanlagen sind mit dem Wert der
Anschaffungskosten angesetzt.
Vorräte werden mit den Anschaffungskosten oder
zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt.
Alle erkennbaren Risiken im Warenbestand sind durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven sowie passiven Rechnungsabgrenzungsposten
sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG
geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte
bestehen, wurde hiervon kein Gebrauch gemacht.
In der Position Sonstige
Vermögensgegenstände sind keine Beträge
enthalten, die erst nach dem Abschlußstichtag
rechtlich entstehen. In den Sonstigen
Vermögensgegenständen ist eine Position über
2.782,91 € enthalten, deren Restlaufzeit mehr als ein
Jahr beträgt. Es handelt sich um das im Jahr 2006
aktivierte abgezinste Körperschaftsteuerguthaben.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem Anlagengitter zu entnehmen.
Dort ist auch die Abschreibung des laufenden
Geschäftsjahres in einer der Gliederung des
Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung
angegeben.
Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommene Abschreibungen im Anlage- und
Umlaufvermögen, sowie aus steuerlichen Gründen
unterlassene Zuschreibungen sind im Geschäftsjahr
nicht zu verzeichnen.
Aus dem Vorjahr wurde ein Bilanzgewinn in Höhe
von 11.115,95 € vorgetragen.
Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten in
Höhe von 12.456,71 € mit einer Restlaufzeit von
einem Jahr, Vorjahr 9.947,81 €.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestanden nicht.
Besondere Angaben gemäß § 285 Nr. 7
und 10 HGB
Dem Gesellschafter Rolf Zurheide wurde ein Darlehen
in Höhe von 24.659,88 € gewährt, Vorjahr
30.888,96 €.
Geschäftsführer Bau. Ing. Rolf
Zurheide, Bad
Salzuflen
Die Angabe der Geschäftsführungsbezüge
ist gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterblieben, da
nur ein Geschäftsführer bestellt und auch nur
Geschäftsführer Bezüge erhält.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.
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