M.E.R. Consult GmbHLiquidiert
46414 Rhede, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Otto Wilhelm Egelwisse seit 15.1.2018 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
M.E.R. Consult GmbHRhede, WestfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 10.03.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den §§ 242 ff. i.V.m. 264 ff. HGB aufgestellt. Die M.E.R. Consult GmbH, Rhede, Westf, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft hat ihren Geschäftsbetrieb am 10.März 2010 aufgenommen, so dass die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung keine Vorjahreszahlen ausweist. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenGliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB, die der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Anlagengüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Auf zweifelhafte Forderungen werden Wertberichtigungen gebildet und nicht einbringliche Forderungen werden ausgebucht. Kassenbestand und Bankguthaben werden zu Nennwerten ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie sonstigen Rückstellungen wurden für die erwarteten Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses gebildet. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind nicht vorhanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestehen am Abschlussstichtag nicht. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer
Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Rhede, 30. Juni 2011 |
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