Majewski-Bau und Sanierung GmbH
Selbe AdresseSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
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XEOS GmbHBrunsbüttelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BILANZ
ANHANGA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss der Firma Xeos GmbH wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt. Nach den in § 267 HGB in der durch BilMoG geänderten Fassung ab 01.01.2008 angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Es wurden alle Wahlrechte zur Vereinfachung der Darstellung bei kleinen Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuchs angewendet. Der Jahresabschluss vermittelt kein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, da sich die
Firma in Liquidation befindet.
Kunden- und Lieferantenbeziehungen bestehen nur noch im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr findet im Rahmen der Verfahrensabwicklung statt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte auf Grundlage der vorgefundenen Buchführung der Gesellschaft, die durch den Steuerberater Dieter Lenk, Brunsbüttel erstellt worden ist. Die Wertansätze konnten durch den Insolvenzverwalter nur in eingeschränktem Umfang überprüft werden. Unter Beachtung des Wertaufhellungsprinzips waren umfangreiche Korrekturen insbesondere bei der Forderungsbewertung vorzunehmen. B. BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Aufgrund der im Jahr 2009 eingetretenen Insolvenz und der Einstellung des Geschäftsbetriebes erfolgte die Bewertung zu fortgeführten Buchwerten. Von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gemäß § 252 Abs. 1 HGB wird insofern abgewichen, dass nicht mehr von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist. Das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip wurde beachtet, insbesondere das Anschaffungskosten-, Realisations- und Imparitätsprinzip sowie das Wertaufhellungsprinzip. Ebenso wurden der Einzelbewertungsgrundsatz und das Stichtagsprinzip beachtet. Forderungen sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Bei
den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bei der Bildung von Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten, erfolgte die Umrechnung in Euro zu dem historischen bzw. ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag. Wegen zum Teil fehlender Belege war eine vollständige Prüfung der Finanz- und Anlagenbuchhaltung durch den Insolvenzverwalter nicht möglich. Die Wertansätze wurden daher soweit plausibel aus der vorgefundenen Finanzbuchhaltung übernommen. Die Werte der Eröffnungsbuchungen wurden aus vorliegenden Aufzeichnungen ohne Prüfung der Geschäftsvorfälle rekonstruiert und resultieren, soweit keine Daten aus der Buchhaltung zur Verfügung standen, aus der internen Rechnungslegung des Insolvenzverwalters.
Forderungen
Von den Verbindlichkeiten sind 8.474,72 Euro durch Sicherungsübereignung gesichert. Grundpfandrechte und Globalzession wurden nicht gegeben. E. SONSTIGE ANGABEN Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Geschäftsführer: Maik Usdau, Nortorf und Jürgen Brocke, Kirchzarten Insolvenzverwalter für den Zeitraum ab Insolvenzeröffnung ist Herr Rechtsanwalt Christian Heim, Hamburg. Vertragsverhältnisse mit Mitgliedern der Geschäftsführung Es bestehen Vertragsverhältnisse über die Gewährung von Darlehen zwischen der Gesellschaft und ihren Geschäftsführern Im Übrigen bestehen keine Haftungsverhältnisse mit, gegen oder für Mitglieder der Geschäftsführung. Haftungsverhältnisse aufgrund von Verbindlichkeiten aus
bestehen nicht oder nicht mehr. Hamburg, 29.04.2010
Rechtsanwalt
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz und GuV zusammengefassten Posten 1.1.2008 - 31.12.2008 Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 377.423,40 EUR.
RA Christian Heim |
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