Ho Wa Tech
Vertriebs GmbH
Völklingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.600,50 |
5.106,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
561,00 |
727,50 |
| II.
Sachanlagen |
11.039,50 |
4.378,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
118.931,74 |
154.811,33 |
| I.
Vorräte |
33.073,79 |
71.407,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.591,04 |
35.918,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
50.266,91 |
47.485,08 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
161.010,71 |
121.221,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
291.542,95 |
281.139,02 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
146.821,69 |
147.731,38 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
39.789,02 |
-909,69 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
161.010,71 |
121.221,69 |
| B.
Rückstellungen |
158.062,00 |
153.152,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
133.480,95 |
127.987,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
133.480,95 |
127.987,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
291.542,95 |
281.139,02 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der HO WA TECH GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Der Jahresabschluss der HO WA TECH GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Informationen zur Bilanz
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus der Anlagenentwicklung zu entnehmen.
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Sonstige
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Jörg Hohlwein
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Verbindlichkeiten 100.084,64 Euro
Der Gesellschafter Jörg Hohlwein hat
hinsichtlich seiner Forderungen gegenüber der
Gesellschaft den Rangrücktritt erklärt. Er
verpflichtet sich demnach, seine Forderungen gegenüber
der Gesellschaft so lange nicht geltend zu machen, wie
teilweise oder vollständige Befriedigung dieser
Forderungen zu einer rechnerischen Überschuldung der
Gesellschaft im Sinne des § 63 Nr. 1 GmbHG führt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2012 festgestellt.
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