Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 29440
Eingetragen
12.2.2021
Branche
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den PflanzenbauErbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die TierhaltungTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren
Gegenstand
Die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, - die Lagerung, Aufbereitung, Verarbeitung, Veredlung, der Absatz und die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, - die Beschaffung von Produktionsmitteln und anderen Vorleistungen für die Wirtschaftstätigkeit von Landwirtschaftsbetrieben, - die Durchführung von Dienstleistungen verschiedener Art, die Vermehrung und Zucht von Pflanzen und Tieren, - die Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marion Tegethoff
seit 7.7.2025
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Philipp Albert Burkhard Tegethoff
06193 Wettin-Löbejün OT Gimritz
17.500 €
70.00%
Burkhard Ernst Friedrich Tegethoff
06193 Wettin-Löbejün OT Gimritz
7.500 €
30.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tegethoff Agrar GmbH

Wettin-Löbejün

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023

Bilanz

Aktiva

30.6.2023
EUR
30.6.2022
EUR
A. Anlagevermögen 8.874.429,04 8.874.429,04
I. Finanzanlagen 8.874.429,04 8.874.429,04
B. Umlaufvermögen 3.154.500,37 694.368,32
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.154.003,24 692.731,77
davon gegen Gesellschafter 3.154.000,49 675.880,89
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 497,13 1.636,55
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 252.969,49 110.865,79
Aktiva 12.281.898,90 9.679.663,15

Passiva

30.6.2023
EUR
30.6.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 135.865,79 37.312,48
III. Jahresfehlbetrag 142.103,70 98.553,31
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 252.969,49 110.865,79
B. Rückstellungen 6.900,00 4.600,00
C. Verbindlichkeiten 12.274.998,90 9.675.063,15
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.274.998,90 100.063,15
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 6.000.000,00 9.575.000,00
davon gegenüber Gesellschaftern 4.699.870,41 45.164,30
Passiva 12.281.898,90 9.679.663,15

Anhang

Ergänzende Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung vom 01.07.2022 bis 30.06.2023

1) Steuerrechtliche Verhältnisse
• Das Unternehmen unterliegt der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
• Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß §2(1) GewStG.
• Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.
• Die Gesellschaft ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig nach § 1 (1) KStG.

2) Buchführung
Das Unternehmen ist nach § 141 Abs. 1 AO buchführungspflichtig und stellt daher unter sinngemäßer Anwendung der §§ 238, 240 bis 242, 243 bis 256 und 266 bis 277 HGB einen Jahresabschluss nach steuerrechtlichen Vorschriften auf.

Der Gewinn wird nach § 5 in Verbindung mit 4 Abs. 1 EStG ermittelt. Anhand einer Überleitungsrechnung nach § 60 EStDV wird ausgehend vom Gewinn laut GuV unter Berücksichtigung der nicht abzugsfähigen Betriebsaufwendungen und der steuerfreien Betriebseinnahmen das zu versteuernde Ergebnis ermittelt.

Die Tegethoff Agrar GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Insbesondere wurden die Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem. § 264 (1) HGB beachtet.

Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.

3) Jahresabschluss
• Die Erstellung der vorliegenden Bilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 (1) i.V.m. § 4 (1) EStG.
• Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
• entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer bewertet.
• Sachanlagen werden mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet.
• Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. mit den niedrigen Tageswerten zum Stichtag bewertet. Es gilt das Niederstwertprinzip.
• Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bewertet. Bei der Bewertung mit Herstellungskosten werden die Einzelkosten, die Fertigungsgemein- und die Materialgemeinkosten einbezogen.
• Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
• Rückstellungen für Steuern und ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendig ist.
• Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
• Investitionsabzugsbeträge sowie Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe wurden nach § 7 g EStG im Wirtschaftsjahr nicht gebildet.
• Die Sonderabschreibungen früherer Jahre werden nicht indirekt mittels eines Sonderpostens mit Rücklageanteil dargestellt.
Vorstehender Anhang wurde anhand der vorliegenden Buchhaltung per 30.06.2023 nach bestem Wissen erstellt.

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Burkhard Tegethoff, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2023 festgestellt.

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