Tegethoff
Agrar GmbH
Wettin-Löbejün
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.874.429,04 |
8.874.429,04 |
| I.
Finanzanlagen |
8.874.429,04 |
8.874.429,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.154.500,37 |
694.368,32 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.154.003,24 |
692.731,77 |
| davon
gegen Gesellschafter |
3.154.000,49 |
675.880,89 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
497,13 |
1.636,55 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
252.969,49 |
110.865,79 |
| Aktiva |
12.281.898,90 |
9.679.663,15 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
135.865,79 |
37.312,48 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
142.103,70 |
98.553,31 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
252.969,49 |
110.865,79 |
| B.
Rückstellungen |
6.900,00 |
4.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.274.998,90 |
9.675.063,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.274.998,90 |
100.063,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.000.000,00 |
9.575.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
4.699.870,41 |
45.164,30 |
| Passiva |
12.281.898,90 |
9.679.663,15 |
Anhang
Ergänzende Angaben zur Buchführung,
Bilanzierung und Bewertung vom 01.07.2022 bis
30.06.2023
1) Steuerrechtliche Verhältnisse
• Das Unternehmen unterliegt der
Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
• Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß §2(1) GewStG.
• Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die
Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.
• Die Gesellschaft ist unbeschränkt
körperschaftsteuerpflichtig nach § 1 (1) KStG.
2) Buchführung
Das Unternehmen ist nach § 141 Abs. 1 AO
buchführungspflichtig und stellt daher unter
sinngemäßer Anwendung der §§ 238, 240
bis 242, 243 bis 256 und 266 bis 277 HGB einen
Jahresabschluss nach steuerrechtlichen Vorschriften auf.
Der Gewinn wird nach § 5 in Verbindung mit 4
Abs. 1 EStG ermittelt. Anhand einer
Überleitungsrechnung nach § 60 EStDV wird
ausgehend vom Gewinn laut GuV unter Berücksichtigung
der nicht abzugsfähigen Betriebsaufwendungen und der
steuerfreien Betriebseinnahmen das zu versteuernde Ergebnis
ermittelt.
Die Tegethoff Agrar GmbH ist eine
Kapitalgesellschaft. Insbesondere wurden die Vorschriften
für Kapitalgesellschaften gem. § 264 (1) HGB
beachtet.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
3) Jahresabschluss
• Die Erstellung der vorliegenden Bilanz
erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften auf der Grundlage der
Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 (1) i.V.m.
§ 4 (1) EStG.
• Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
• entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu den
Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibung auf die
voraussichtliche Nutzungsdauer bewertet.
• Sachanlagen werden mit den um
planmäßige Abschreibungen verminderten
Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet.
• Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe werden mit
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. mit den
niedrigen Tageswerten zum Stichtag bewertet. Es gilt das
Niederstwertprinzip.
• Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit
den Herstellungskosten bewertet. Bei der Bewertung mit
Herstellungskosten werden die Einzelkosten, die
Fertigungsgemein- und die Materialgemeinkosten einbezogen.
• Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
• Rückstellungen für Steuern und
ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des
Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der
Verpflichtungen notwendig ist.
• Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
• Investitionsabzugsbeträge sowie
Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und
mittlerer Betriebe wurden nach § 7 g EStG im
Wirtschaftsjahr nicht gebildet.
• Die Sonderabschreibungen früherer Jahre
werden nicht indirekt mittels eines Sonderpostens mit
Rücklageanteil dargestellt.
Vorstehender Anhang wurde anhand der vorliegenden
Buchhaltung per 30.06.2023 nach bestem Wissen erstellt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Burkhard Tegethoff, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2023
festgestellt.
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