Stammdaten

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Amtsgericht Stralsund HRB 21165
Vorher
Synactive Software Komponenten GmbH
Eingetragen
11.3.1998
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
die Entwicklung und der internationale Vertrieb von Softwarekomponenten sowie die Beratung und Schulung der Kunden im Rahmen der Produktnutzung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Susanne Rodé
seit 15.1.2020
Prokura
Gerhard Dr. Rodé
seit 15.1.2020
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Synactive GmbH

Sassnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

(VORJAHR ZUM VERGLEICH)

AKTIVA

2023 2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 136.941,22 149.012,22
II. Finanzanlagen 2.130.216,80 1.929.183,88
Summe Anlagevermögen 2.267.158,02 2.078.196,10
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 114.279,73 128.660,53
II. Guthaben bei Kreditinstituten 299.112,03 442.274,24
Summe Umlaufvermögen 413.391,76 570.934,77
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 728,00
SUMME AKTIVA 2.680.549,78 2.649.858,87

PASSIVA

2023 2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 1.301.387,61 1.215.478,45
III. Jahresüberschuß / (Jahresfehlbetrag) 128.440,68 85.909,16
Summe Eigenkapital 1.455.828,29 1.327.387,61
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.055.211,00 1.070.011,00
C. VERBINDLICHKEITEN 135.132,11 59.264,38
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 34.378,38 193.195,88
SUMME PASSIVA 2.680.549,78 2.649.858,87

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB unter besonderer Beachtung der §§ 264 ff. HGB erstellt. Die Vorjahreszahlen sind als Vergleich beigefügt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB.

Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Von der Erstellung eines Lageberichts haben wir nach §§ 264 (1), 267 (1) HGB abgesehen.

B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die folgenden Grundsätze angewendet:

1.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben. Sachanlagegüter werden in der Regel linear abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter wird die Bewertungsfreiheit beansprucht. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

2.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Handelswaren werden zu Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet.

3.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen gebildet.

4.

Die Bewertung von Kassenbeständen sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu Nominalwerten.

5.

Die Bewertung der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Der ermittelte Betrag wird pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzins abgezinst, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt.

6.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags.

7.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

8.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlußstichtag zum Stichtagkurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Stichtagkurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (bei Aktivposten) oder höher lagen (bei Passivposten).

9.

Nach § 274a HGB werden eventuelle Latente Steuern nicht abgegrenzt.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

I. Erläuterung der Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr.

2. Pensionsrückstellungen und sonstige Rückstellungen

2023
Rententrend 2,00 %
Gehaltstrend 0,00 %
Fluktuation 0,00 %
Zinssatz (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) 1,82 %

Kommutationswerte des Aktivenbestandes aus "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck, Köln.

Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB von T€ 10 (VJ: T€ 44).

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind alle innerhalb eines Jahres fällig. In der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" sind solche aus sozialer Sicherheit in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ 2), aus Steuern von T€ 51 (Vorjahr: T€ 35) sowie gegenüber Gesellschaftern von T€ 62 (Vorjahr: T€ 5) enthalten.

II. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufwendungen für Altersversorgung betrugen im Geschäftsjahr T€ 11 (Vorjahr: T€ 23).

III. Sonstige Angaben

§ 264 (1a) HGB

Firma: Synactive GmbH Registergericht: Stralsund
Sitz: Sassnitz HR-Nr.: HRB 21165

§ 285 Nr. 7 HGB: 3;

§ 285 Nr. 3a HGB: Miet- und Leasingverträge: T€ 11 p.a.;

§ 285 Nr. 34 HGB: Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuß auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Sassnitz, den 30.06.2024

SYNACTIVE GMBH

Dr. Gerhard Rodé

Der Jahresabschluß wurde am 21.09.2024 festgestellt

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