TCA.IT
communications GmbH
Erlangen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.247,00 |
35.871,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.242,00 |
10.866,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
937.029,20 |
1.008.850,98 |
| I.
Vorräte |
287.432,34 |
287.432,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
643.934,29 |
680.673,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.662,57 |
40.744,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.972,82 |
5.972,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
976.249,02 |
1.050.694,80 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
400.408,56 |
221.124,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
214.447,06 |
150.711,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
160.961,50 |
45.412,35 |
| B.
Rückstellungen |
50.504,25 |
57.427,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
525.336,21 |
772.143,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
976.249,02 |
1.050.694,80 |
Anhang
für das Wirtschaftsjahr 2014
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff., 264 ff.
aufgestellt.
Die TCA.IT communications GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB
2. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht
den handelsrechtlichen
Vorschriften sowie § 42 GmbHG. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
(§§ 266 Abs. 1 S. 3, 276 S. 1 HGB) für
die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wird nur bei der Offenlegung Gebrauch
gemacht.
3. Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften wahlweise in der Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringenden Vermerke
insgesamt im Anhang aufgeführt.
II. Angaben zu Bilanz- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) sind
soweit nach dem Gesetz und den handelsrechtlichen
Grundsätzen ordnungs-gemäßer
Buchführung zulässig, unter Beachtung
ergänzender Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, an steuerlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften
orientiert (§§ 5, 6 ff. EStG, § 8
Abs. 1 KStG):
Aktivseite
1. Immaterielle Vermögensgegenstände sind
mit ihren Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet.
2. Abnutzbares Sachanlagevermögen ist mit
Anschaffungs- oder Herstellungs-kosten, vermindert um
planmäßige degressive oder lineare
Abschreibungen
angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter i. S.
d. § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs
vollständig abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt. Geringwertige Wirtschaftsgüter i. S. d.
§ 6 Abs. 2 a EStG werden im Jahr des
Zugangs in einem Sammelposten eingestellt und
gemäß § 6 Abs. 2 a EStG auf einen Zeitraum
von 5 Jahren linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 1 HGB i.
V. m.
§ 253 Abs. 3 HGB).
3. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder mit
dem niedrigeren Wert angesetzt, der ihnen am Bilanzstichtag
beizumessen ist
4. Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für
erkennbare Wertminderungen und mögliche Risiken sind
Abschläge vorgenommen.
5. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB). Den Risikobehafteten Posten ist
durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigung Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Das strenge
Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB) ist
beachtet.
6. Der Kassenbestand ist mit dem Nominalwert
aktiviert (§ 253 Abs. 1 HGB).
Passivseite
7. Rückstellungen für Steuern beinhalten
die das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht
veranlagten Steuern.
8. Sonstige Rückstellungen sind nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in
Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
9. Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 HGB).
III. Angaben zu Posten der Bilanz
Aktivseite
1. Für Unternehmen, an der die Gesellschaft
(mindestens den fünften Teil) der Anteile besitzt,
sind nachstehend die gem. § 285 Nr. 11 HGB
ergänzenden
Angaben in Form eines Beteiligungsspiegels zu machen:
TCA.IT services GmbH, Erlangen - Anteil Stammkapital
25 TEUR (100%)
2. Forderungen gegenüber dem Gesellschafter
bestehen in Höhe von 146 TEUR.
3. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben regelmäßig
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Passivseite
4. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 EUR.
5. Verbindlichkeiten haben mit 525 TEUR eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und mit 0 TEUR eine
Restlaufzeit von über fünf Jahren. Sie
resultieren mit
44 TEUR aus Steuern und betreffen mit 0 TEUR
Verpflichtungen im Rahmen der sozialen Sicherheit.
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2014 gehörte der
Geschäftsführung an:
Christian Albert, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
U
nterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß
§ 245 HGB
Hemhofen
,
20.04.2016
TCA.IT communications
GmbH
vertreten durch ihren zur Einzelvertretung
berechtigten Geschäftsführer
Christian Albert
|
|
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|