Green Power
Solution GmbH
Konstanz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.609,00 |
952,00 |
| I.
Sachanlagen |
26.609,00 |
952,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
539.431,86 |
4.227,08 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
178,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
207.620,46 |
1.050,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
331.811,40 |
2.999,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.430,36 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
820,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
567.471,22 |
6.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
218.231,49 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
3.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.820,92 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
197.052,41 |
-3.820,92 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
820,92 |
| B.
Rückstellungen |
193.490,60 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
153.866,13 |
4.000,00 |
| D.
Passive latente Steuern |
1.883,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
567.471,22 |
6.000,00 |
Anhang
1. Allgemeine Erläuterungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Gliederung der Bilanz zum 31. Dezember 2010
entspricht der Vorschrift des § 266 HGB.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2
EGHGB nicht angepasst.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
S. 1 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a
EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%,
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Liquide Mittel
Guthaben bei Kreditinstituten sind ebenfalls mit dem
Nominalwert ausgewiesen (§ 253 Abs. 1 HGB).
Latente Steuern
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbelastungen
werden verrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 S. 3
HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete
Ertragsteuersatz liegt bei 28,425%. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 360%.
Rückstellungen
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1
HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.
1 S. 2 HGB).
3. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr i.H.v. T€ 28 (Vorjahr: T€ 0).
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr i.H.v. T€ 124
(Vorjahr: T€ 0). Der Betrag der Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern beträgt T€ 4
(Vorjahr: T€ 4).
Ausschüttungsgesperrte Beträge
Zum 31. Dezember 2010 bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von
T€ 1 (§ 285 Nr. 28 HGB), die in voller Höhe
aus aktiven latenten Steuern auf steuerliche
Verlustvorträge resultieren.
4. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch
Frau Eva Kramer, Kauffrau
bis 30. August 2010
Herr Georg Kramer, Betriebswirt
ab dem 31. August 2010.
Konstanz, 31. Mai 2011
gez. Georg Kramer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19. Juli 2011
festgestellt.
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