Project Catalyst GmbHLiquidiert

Sankt-Josef-Straße 11, 53783 Eitorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 14605
Eingetragen
21.9.2017
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieHerstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Gegenstand
Die Erstellung von Konzepten, die Realisierung von Projekten und die Beratung von Unternehmen im Bereich der Telekommunikation sowohl für den Bereich Festnetz mit dem Schwerpunkt Breitbandausbau als auch für den Bereich Mobilfunk mit dem Schwerpunkt Tower.

Historie

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Management

NameRolle
Kajo Stefan Müller
seit 16.9.2020
Liquidator
Rainer Manfred Siefer
seit 16.9.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Rainer M. Siefer
Eitorf
50.00%
Kajo Stefan Müller
Bad Neuenahr-Ahrweiler
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Project Catalyst GmbH

Eitorf (vormals: Troisdorf)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

2.966,00

5.218,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

61.969,76

40.666,86

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

250.736,84

312.706,60

557.714,91

598.381,77

C. Rechnungsabgrenzungsposten

6,00

6,00

Summe Aktiva

315.678,60

603.605,77



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

12.500,00

12.500,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

119.591,77

11.159,47

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

13.973,94

146.065,71

108.432,30

132.091,77

B. Rückstellungen

21.631,00

120.182,00

C. Verbindlichkeiten

147.981,89

351.332,00

Summe Passiva

315.678,60

603.605,77

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Project Catalyst GmbH in 53797 Lohmar auf den 31.12.2019 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie gegebenenfalls des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen und gegebenenfalls außerplanmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Soweit Forderungen oder Verbindlichkeiten in fremder Währung zu berücksichtigen waren, wurden diese gemäß § 256a HGB umgerechnet.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit erforderlich, wurden Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

III. Zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

IV. Sonstige Angaben und Erläuterungen

Nach Angabe der Geschäftsführung liegen keine aus der Bilanz nicht ersichtlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen vor:

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln,

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften,

Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen,

Verbindlichkeiten aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nach Auskunft der Geschäftsführung nicht zu rechnen.

Der ausgewiesene Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Troisdorf, den, den 14. Mai 2020

gez. Rainer Siefer Stefan K. Müller

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. Mai 2020

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