Project Catalyst GmbHLiquidiert
Sankt-Josef-Straße 11, 53783 Eitorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kajo Stefan Müller seit 16.9.2020 | Liquidator |
Rainer Manfred Siefer seit 16.9.2020 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Project Catalyst GmbHEitorf (vormals: Troisdorf)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Project Catalyst GmbH in 53797 Lohmar auf den 31.12.2019 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie gegebenenfalls des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen und gegebenenfalls außerplanmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Soweit Forderungen oder Verbindlichkeiten in fremder Währung zu berücksichtigen waren, wurden diese gemäß § 256a HGB umgerechnet. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit erforderlich, wurden Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. III. Zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. IV. Sonstige Angaben und Erläuterungen Nach Angabe der Geschäftsführung liegen keine aus der Bilanz nicht ersichtlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen vor:
Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nach Auskunft der Geschäftsführung nicht zu rechnen. Der ausgewiesene Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Troisdorf, den, den 14. Mai 2020 gez. Rainer Siefer Stefan K. Müller Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. Mai 2020 |
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