Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 18967
Eingetragen
18.3.2009
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Übernahme der Geschäftsführung für die Firma "Rappel Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Rohrdorf OT Thansau.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Martin Rappel
seit 7.11.2018
Geschäftsführer
Helene Muxeneder
seit 18.3.2009
Geschäftsführer
Gertraud Gnan
seit 18.3.2009
Geschäftsführer
Andreas Rappel
seit 18.3.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 4 angezeigt

83101 Rohrdorf-Thansau
10.000 €
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rappel Verwaltungs GmbH

Rohrdorf OT Thansau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
Umlaufvermögen        
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände        
Forderungen gegen verbundene Unternehmen   12.429,78   12.233,14
Summe Aktiva   12.429,78   12.233,14

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
Eigenkapital        
Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen   -12.500,00   -12.500,00
Verlustvortrag   -1.016,86   -1.315,82
Jahresüberschuss (Vj. -fehlbetrag)   46,64   298,96
Rückstellungen        
Sonstige Rückstellungen   900,00   750,00
Summe Passiva   12.429,78   12.233,14

ANHANG für das Geschäftsjahr 2011

der Firma Rappel Verwaltungs GmbH

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt.

2) Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft analog als kleine Kapitalgesellschaft zu behandeln.

3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB.

4) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

7) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

8) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden, soweit die Anwendungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zu keinen Abweichungen führte.

9) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr sofort in voller Höhe abgeschrieben, und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das Kommanditkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegenüber den Gesellschaftern keine Forderungen oder Verbindlichkeiten.

2) Es bestanden Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 12.429,78.

Diese sind gesondert ausgewiesen.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Angaben als persönlich haftende Gesellschaft

Die Gesellschaft ist Komplementärin der Rappel Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Rohrdorf/OT Thansau AG Rosenheim, HRA Nr. 10082).

II. Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Gertraud Gnan, Frau Helene Muxeneder und Herrn Andreas Rappel geführt.

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

München, den 14.08.2012

Geschäftsführerin, Gertraud Gnan

Geschäftsführerin, Helene Muxeneder

Geschäftsführer, Andreas Rappel

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

3 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.