Herstellung von Teppichen
Teppich - Fehm GmbHLiquidiert
Waldmühleweg 73, 71332 Waiblingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Erbengemeinschaft nach Walter Semberger | 80.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Teppich - Fehm GmbHWaiblingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
AnhangTeppich-Fehm GmbH, Waldmühlenweg 75, 71332 WaiblingenAnhangfür das Geschäftsjahr 2012I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss auf den 31.12.2012 wurde auf Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs-und Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt. Dabei wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. Für die Darstellung des Anhangs wurden die größenabhängigen Erleichterungen hinsichtlich Offenlegung gemäß § 326 HGB in Anspruch genommen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartenden Steuernachzahlungen aus Vorjahren. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden am Abschlussstichtag nicht. 3. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. 4. Feststellung des Jahresabschlusses Vorjahr Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung vom 29. Dezember 2012 genehmigt. IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr bestand die Geschäftsführung aus Susanne Schemberger-Schertler; einzelvertretungsberechtigt.
Waiblingen, den 03. Dezember 2013 gez. Susanne Schemberger-Schertler Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03.12.2013 |
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