P 5 Management GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dennis Ulke seit 8.8.2025 | Prokura |
Sebastian Braun seit 15.3.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Sunset Espana S.L. | 74.23% |
Possehl-Stiftung | 25.10% |
| 0.67% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OPTENDA GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAKTIVA
Stuttgart, 19.04.2024 Jan Fischer Sebastian Braun PASSIVA
Stuttgart, 19.04.2024 Jan Fischer Sebastian Braun Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Anwendung der Vorschriften Der Jahresabschluss der OPTENDA GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt. Aufgrund der Größenklasseneinteilung gilt die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die OPTENDA GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 744472 eingetragen. Die Gesellschaft wurde am 27.04.2020 in OPTENDA GmbH, vormals GILDEMEISTER energy efficiency GmbH, umbenannt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat die Aufstellungserleichterung gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB in Anspruch genommen und auf die Aufstellung des Lageberichts verzichtet. B. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Herstellkosten bewertet, welche die bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen nach § 255 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB umfassten. Die Abschreibungen wurden planmäßig linear vorgenommen. Der Abschreibungszeitraum orientiert sich grundsätzlich an steuerlichen Richtwerten. Eine Anpassung wird vorgenommen, soweit die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer abweicht. Die Abschreibungen im Jahr des Zugangs erfolgen pro rata temporis. Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten EUR 250 nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter), werden in dem Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten EUR 250 bis EUR 1.000 betragen, werden als Sammelposten ausgewiesen und auf die Dauer von 5 Jahren abgeschrieben. Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten abzüglich Abwertungen aufgrund verlustfreier Bewertung bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen angemessene Anteile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten, der durch die Fertigung veranlassten Abschreibungen des Anlagevermögens sowie der Kosten für soziale Einrichtungen des Betriebs. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihren Nominalwerten eingestellt. Erkennbare Einzelrisiken werden grundsätzlich durch entsprechende Abwertungen auf niedrigere Zeitwerte berücksichtigt. Die Rückstellungen berücksichtigen bis zur Bilanzaufstellung erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag, der sich nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ergab. Die Rückstellung für Jubiläumsvergütungen wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) entsprechend versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet. Hierbei wurden als Bewertungsparameter ein rechnungsmäßiger Zins von 1,75 % p. a., eine Dynamik der Bezüge von 2,60% sowie ein BBG-Trend von 2,60 % p. a. berücksichtigt. Zudem wurden die Sterbetafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die Höhe der Rückstellung zum 31.Dezember 2023 ergibt sich aus dem versicherungsmathematischen Gutachten der Willis Towers Watson GmbH, Wiesbaden vom 08.01.2024. Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind mit dem Wert angesetzt, der dem Unternehmen zugeflossen ist. C. Erläuterungen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ausschließlich Lieferungen und Leistungen. Eigenkapital Bei Gründung der Gesellschaft in 2013 wurde Stammkapital in Höhe von TEUR 25 sowie eine Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 206 der Gesellschaft zugeführt. 2019 wurde eine weitere Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 1.200 zugeführt. Zum 31. Dezember 2023 wurde das Eigenkapital durch den Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -144 auf TEUR -1.867 vermindert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 liegt eine bilanzielle Unterdeckung in Höhe von TEUR -1.867 (i. Vj. TEUR -1.723) vor. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt nicht vor, da die Geschäftsführung aufgrund der aus der Unternehmensplanung abgeleiteten Finanzplanung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass sie im Prognosezeitraum ihre Verbindlichkeiten jederzeit bedienen kann. Dies wird durch eine Bereitstellung eines Kreditrahmens seitens der IQONY GmbH, vormals STEAG GmbH, Essen (Muttergesellschaft) in Höhe von 2.500 k€ von September 2021 sichergestellt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellung für Jahresabschlusskosten u. Urlaubslohn in Höhe von TEUR 20 (i. Vj. TEUR 12), Rückstellung für Jubiläum in Höhe von TEUR 19 (i. Vj. TEUR 22), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 20 (i. Vj. TEUR 10) sowie Rückstellungen für Tantiemen und Prämien in Höhe von TEUR 57 (i. Vj. TEUR 63) und Rückstellungen für sonstige Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 5 (i. Vj. 45 TEUR). Verbindlichkeiten Für die Finanzierung der Beteiligung "WATTIFY" wurde ein Kreditvertrag mit der IQONY GmbH, vormals STEAG GmbH, Essen (Muttergesellschaft) über TEUR 1.700 (davon Abruf zum 31.12.2023 TEUR 1.100) mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2031 abgeschlossen. Die übrigen Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus kurzfristigen Kreditzusagen von Konzernunternehmen TEUR 2.551 (i. Vj 2.087). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern i.H.v TEUR 69 (i. Vj. TEUR 39) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 2 (i. Vj. 3) enthalten. Umsatzerlöse Zusammensetzung
Im Berichtsjahr sind in den Umsatzerlösen Deutschland Erlöse an Konzernunternehmen i.H.v. TEUR 279 (i. Vj. TEUR 181) enthalten. Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen
Es bestehen keine Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen. (i. Vj. TEUR 0). Ausschüttungssperre Gemäß § 268 Abs. 8 HGB bestehen im Geschäftsjahr 2023 ausschüttungsgesperrte Beträge wie folgt: Zum 31. Dezember 20223 beläuft sich der Buchwert der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände auf TEUR 0 (i. Vj. TEUR 4). Es wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (i. Vj. TEUR 0 ). Frei verfügbare Rücklagen bestanden zum 31. Dezember 2023 wie im Vorjahr nicht. D. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB Operating-Lease-Verträge Die Gesellschaft hat verschiedene Leasingverträge abgeschlossen. Diese sind als Operating-Lease-Verträge klassifiziert worden. Zweck und Vorteil dieser Leasing-Verträge ist die Nutzung der Vermögensgegenstände ohne Eigentumserwerb unter Abwälzung der mit dem Eigentum verbundenen Risiken. Die aus den Leasingverhältnissen resultierende zukünftige Zahlungsverpflichtungen sind in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen bereits enthalten. E. Sonstige Angaben Mutterunternehmen Die IQONY Solar Energy Solutions GmbH, vormals STEAG Solar Energy Solutions GmbH, Würzburg, ist alleinige Gesellschafterin der OPTENDA GmbH. Konzernzugehörigkeit Die IQONY Solar Energy Solutions GmbH, vormals STEAG Solar Energy Solutions GmbH, Würzburg, ist eine 100 % Tochtergesellschaft der STEAG Energy Services Beteiligungsgesellschaft mbH. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den befreienden Konzernabschluss der STEAG GmbH, Essen einbezogen. Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, die seitens der Europäischen Union in das Gemeinschaftsrecht übernommen wurden. Der Konzernabschluss der STEAG GmbH wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr: Herr Sebastian Braun und Herr Jan Fischer. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug 17. Es handelte sich dabei ausschließlich um Gehaltsempfänger. Konzernfinanzierung Kreditrahmenvertrag mit der IQONY GmbH, vormals STEAG GmbH Die IQGONY GmbH, vormals STEAG GmbH, Essen und die OPTENDA GmbH, Stuttgart, haben mit Wirkung vom 30. Juli 2020 eine unbefristete Finanzkontovereinbarung geschlossen. Demnach gewährt die IQONY GmbH der OPTENDA GmbH einen Kreditrahmen in Höhe von TEUR 2.500. Zum Stichtag beträgt die Inanspruchnahme TEUR 2.421. Zudem wurde die Beteiligung WATTIFY über einen Kreditvertrag mit der STEAG GmbH, Essen (Muttergesellschaft) über TEUR 1.700 (davon Abruf zum 31.12.2023 TEUR 1.100) mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2031 finanziert. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Stuttgart, den 02. Mai 2024 OPTENDA GmbH Sebastian
Braun
Jan
Fischer
Sonstige Berichtsbestandteile Der Jahresabschluss wurde am 02. Mai 2024 festgestellt. |
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