Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
AGMEN GmbHLiquidiert
81825 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anna Ziemski seit 10.1.2024 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AGMEN GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAnhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011 der Firma Agmen GmbH, München Allgemeine Angaben Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs.1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden zum Teil in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss auf den ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs.2 HGB) beibehalten. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs.8 S.1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs.8 S.2 EGHGB nicht angepasst. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung gehen übereinstimmend von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Zur Abwendung der Überschuldung liegt eine Rangrücktrittsvereinbarung vom 31.12.2010 vor, sodass insoweit keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn zum Bilanzstichtag vorlag. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen (linear, pro rata temporis). Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs.1 S.1, Abs.3 HGB). Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150 wurden entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150 bis EUR 1.000 mit 20% abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- wertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 S.2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs.2 S.1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.1 S.2 HGB). Liquide Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs.1 HGB). Angaben zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 23.395,11. Diese betreffen ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten und wurden verzinst. Für die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 23.395,11 wurde seitens des Gesellschafters Stefan Ziemski ein Rangrücktritt erklärt. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen EUR 49.768,58. Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB. Sonstige Angaben Organe Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Stefan Ziemski, Informatiker Dipl.-Ing. Pawel Ziemski, Informatiker Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an die Geschäftsführer gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse für diesen Personenkreis eingegangen. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften werden in Anspruch genommen. München, den 12. Dezember 2011 Dipl.- Ing. Stefan Ziemski, Geschäftsführer Dipl.- Ing. Pawel Ziemski, Geschäftsführer |
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