Klein GmbH
& Co KG
Koblenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
160.279,50 |
190.525,00 |
| I.
Sachanlagen |
160.279,50 |
190.525,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
441.031,79 |
613.260,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
253.013,35 |
389.184,61 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
188.018,44 |
224.075,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
601.311,29 |
803.785,37 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.542,01 |
24.542,01 |
| I.
Kapitalanteile |
24.542,01 |
24.542,01 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
24.542,01 |
24.542,01 |
| B.
Rückstellungen |
306.918,00 |
306.720,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
269.851,28 |
472.523,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
163.872,31 |
280.537,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
601.311,29 |
803.785,37 |
Anhang
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Allgemein
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem.
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB erstellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB).
Die Gliederung der Bilanz erfolgte in Anwendung der
Vorschriften des § 266 HGB, die Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach
dem Gesamtkostenverfahren.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewand- ten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden, sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesondert und hinreichend aufgegliedert
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
a) Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs- posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet. Die Auflösung erfolgt nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
b) Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientiren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen
mitberücksichtigt.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschluss- stichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Grundlage der planmässigen Abschreibungen war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden nach der linearen und
degressiven Methode vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Sämtliche Forderungen
haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die
Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen 126
T€ (Vj. 173 T€).
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter betragen 98 T€ (Vj. 74
T€).
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte
entsprechend den Vorschriften des § 253 HGB. Die
Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus
einem versicherungs- mathematischen Gutachten.
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen
2. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten i. H. von 217,7 TEUR haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten i. H.
von 14,8 TEUR haben eine Restlaufzeit mehr als fünf
Jahren. Durch Grundschulden gesicherten Verbindlichkeiten
bestehen in Höhe von 106,1 TEUR.
3. Sonstige Angaben:
Persönlich haftende Gesellschafter
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die
Klein Verwaltungs GmbH, Koblenz. Sie ist im Handelsregister
des Amtsgerichts Koblenz unter der Registernummer HRB 5242
eingetragen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
25.564,59 €.
Geschäftsführung
Sie steht allein der Komplementärin, Klein
Verwaltungs GmbH, Koblenz, zu.
Von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreite Geschäftsführer sind :
Herr Udo Klein, Koblenz
Herr Christian Klein, Koblenz
Koblenz, 30. Dezember 2011
............................................
- Die Geschäftsführung -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2011 festgestellt.
|