DV Media GmbHLiquidiert

45141 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 20433
Eingetragen
20.2.2008
Branche
Druck- und MedienvorstufeVerlegen von ZeitungenBearbeitung und Veredlung von Kunststoffwaren
Gegenstand
Die Veredelung und Verarbeitung von Druckprodukten sowie die Herstellung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Roland Schneider
seit 20.2.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
60.00%
40.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
30.000 €
60.00%
20.000 €
40.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DV Media GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 297.142,00 248.933,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 375,00 2.604,00
II. Sachanlagen 296.767,00 246.329,00
B. Umlaufvermögen 588.702,97 616.168,87
I. Vorräte 179.679,40 133.231,05
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 408.601,78 198.692,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 421,79 284.245,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 447,41 2.560,38
Aktiva 886.292,38 867.662,25

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 505.299,13 506.416,74
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzgewinn 455.299,13 456.416,74
B. Rückstellungen 138.873,31 143.907,86
C. Verbindlichkeiten 242.119,94 217.337,65
Passiva 886.292,38 867.662,25

Anhang

Allgemeine Angaben

Die DV Media GmbH hat ihren Sitz in Essen und wird beim Amtsgericht Essen unter der Nummer HRB 20433 geführt. Die Gesellchaft ist zum Bilanzstichtag 31.12.2021 eine "kleine" Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschgluss zum 31.12.2021 wurde nach den Gliederungsvorschriften der §§ 265 ff. HGB für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von den Erleichterungen des § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die dem Jahresabschluss zum 31.12.2021 zu Grunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) angewendet. Sie sind im Übrigen grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet worden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilan­ziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungs­dauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit ab­nutzbar, entsprechend seiner Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter im Einzelanschaffungswert bis zu € 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Tagespreisen bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschluss­stichtag ausgewiesen, welche Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschluss­stichtag darstellen.

Die flüssigen Mittel sind mit den Nennwerten bilanziert. Alle Guthaben bestehen in inländischer Währung.

Das Stammkapital in Höhe von nominal € 50.000,00 basiert auf dem notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag.

Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag von € 456.416,74.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Bewertung orientiert sich am voraussichtlich zu erwartenden Aufwand und/oder der wahrscheinlichen Risikoinanspruchnahme. Die Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Soweit Rückstellungen bestehen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, erfolgt eine Abzinsung auf den Barwert. Unter den Rückstellungen sind u.a. auch latente Steuern ausgewiesen. Bei dem ausgewiesenem Betrag handelt es sich um den saldierten Betrag zwischen den aktiven und passiven latenten Steuern, die sich aus steuerlich geltend gemachten Investitionsabzugsbeträgen und Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz ergeben. Der Steuersatz beträgt wie im Vorjahr 32,625%.

Alle Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen wie im Vorjahr nicht. Sämtliche Verbindlichkeiten sind, wie im Vorjahr, nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Sonstige Pflichtangaben
Hinsichtlich der Angaben der Bezüge der Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9a und 9b HGB wird auf § 288 HGB verwiesen.

Im Geschäftsjahr 2021 waren durchschnittlich 9 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Essen, den 30. Juni 2022


DV Media GmbH
_________________________

gez. Roland Schneider

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.03.2023 festgestellt.

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