DV Media
GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
297.142,00 |
248.933,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
375,00 |
2.604,00 |
| II.
Sachanlagen |
296.767,00 |
246.329,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
588.702,97 |
616.168,87 |
| I.
Vorräte |
179.679,40 |
133.231,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
408.601,78 |
198.692,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
421,79 |
284.245,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
447,41 |
2.560,38 |
| Aktiva |
886.292,38 |
867.662,25 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
505.299,13 |
506.416,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
455.299,13 |
456.416,74 |
| B.
Rückstellungen |
138.873,31 |
143.907,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
242.119,94 |
217.337,65 |
| Passiva |
886.292,38 |
867.662,25 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die DV Media GmbH hat ihren Sitz in Essen und wird
beim Amtsgericht Essen unter der Nummer HRB 20433
geführt. Die Gesellchaft ist zum Bilanzstichtag
31.12.2021 eine "kleine" Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss
wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gem. §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Der
Jahresabschgluss zum 31.12.2021 wurde nach den
Gliederungsvorschriften der §§ 265 ff. HGB
für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von den
Erleichterungen des § 288 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die dem Jahresabschluss zum 31.12.2021 zu Grunde
liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nach
den Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) angewendet. Sie
sind im Übrigen grundsätzlich unverändert
zum Vorjahr angewendet worden. Für die Aufstellung des
Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie
der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige lineare
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und wird, soweit abnutzbar, entsprechend
seiner Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter im Einzelanschaffungswert bis zu €
800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die
Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bzw.
den niedrigeren Tagespreisen bewertet. Das
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, welche Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag darstellen.
Die
flüssigen Mittel sind mit den Nennwerten
bilanziert. Alle Guthaben bestehen in inländischer
Währung.
Das
Stammkapital in Höhe von nominal €
50.000,00 basiert auf dem notariell beglaubigten
Gesellschaftsvertrag.
Der
Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag von
€ 456.416,74.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das
abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Bewertung
orientiert sich am voraussichtlich zu erwartenden Aufwand
und/oder der wahrscheinlichen Risikoinanspruchnahme. Die
Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet. Soweit Rückstellungen bestehen, die eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, erfolgt eine
Abzinsung auf den Barwert. Unter den Rückstellungen
sind u.a. auch latente Steuern ausgewiesen. Bei dem
ausgewiesenem Betrag handelt es sich um den saldierten
Betrag zwischen den aktiven und passiven latenten Steuern,
die sich aus steuerlich geltend gemachten
Investitionsabzugsbeträgen und Rückstellungen in
der Handels- und Steuerbilanz ergeben. Der Steuersatz
beträgt wie im Vorjahr 32,625%.
Alle
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen wie im
Vorjahr nicht. Sämtliche Verbindlichkeiten sind, wie
im Vorjahr, nicht durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte gesichert.
Sonstige Pflichtangaben
Hinsichtlich der Angaben der Bezüge der
Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9a und 9b
HGB wird auf § 288 HGB verwiesen.
Im Geschäftsjahr 2021 waren durchschnittlich 9
Arbeitnehmer beschäftigt.
Essen, den 30. Juni 2022
DV Media GmbH
_________________________
gez.
Roland Schneider
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.03.2023
festgestellt.
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