Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
IBL Lighting GmbH
Gothaer Straße 1, 40880 Ratingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maurice Rüdiger Dey seit 10.11.2022 | Prokura |
Christian Engelmann seit 8.11.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 70.00% | |
Andrew Hugh Penfold | 60.00% |
Alistair David Nigel Smith | 40.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IBL Lighting GmbHRatingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den §§ 242 ff. i.V.m. 264 ff. HGB aufgestellt. Die IBL Lighting GmbH, Ratingen, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenGliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB, die der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Zugegangene Anlagengüter mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 800,00 werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Vorräte werden grundsätzlich zu allgemeinen Durchschnittspreisen oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Lagerrisiken werden durch Gängigkeitsabschläge berücksichtigt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Auf zweifelhafte Forderungen werden Wertberichtigungen gebildet und nicht einbringliche Forderungen werden ausgebucht. Kassenbestand und Bankguthaben werden zu Nennwerten ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der Ausgaben angesetzt, soweit diese Aufwendungen folgender Geschäftsjahre darstellen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Vom Wahlrecht der Abzinsung der Rückstellung mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wird kein Gebrauch gemacht. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Fremdwährungsforderungen werden zu historischen Wechselkursen oder niedrigeren Stichtagskursen angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zu historischen Wechselkursen oder höheren Stichtagskursen angesetzt. III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 210.000,00 sind durch die üblichen Sicherheiten gesichert. Sonstige Angaben (1) Haftungsverhältnisse Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind nicht vorhanden. (2) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestehen am Abschlussstichtag wie folgt: (3)
(4) Anzahl Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 18 Mitarbeiter. (5) Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer (6)
(7) Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Ratingen, 25. November 2024 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.12.2024. |
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