Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 26509
Vorher
AlzChem Netz GmbH
Eingetragen
28.11.2017
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationElektrizitätserzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Erwerb, Betrieb, Unterhaltung und Ausbau von Verteilungsanlagen für Elektrizität einschließlich der Wahrnehmung aller dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann außerdem weitere Aufgaben der Versorgung übernehmen sowie Dienstleistungen auf gewerblichem und industriellem Gebiet, insbesondere für Gesellschaften des AlzChem-Konzerns, erbringen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Johann Barth
seit 26.4.2023
Prokura
Frank Eichler
seit 13.6.2022
Geschäftsführer
Markus Schindlbeck
seit 7.7.2021
Prokura
Cornelius Dr. Simons
seit 19.9.2019
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

AlzChem Trostberg GmbH
Germany
300.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alzchem Netz GmbH

Trostberg

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz zum 31. Dezember 2024 nach HGB

Aktiva

31.12.2023 31.12.2024
EUR EUR
A. Anlagevermögen 22.317.852,09 22.440.569,63
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 44.748,00 26.892,00
- entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 44.748,00 26.892,00
II. Sachanlagen 22.273.104,09 22.413.677,63
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 1.400.296,00 1.600.791,00
2. technische Anlagen und Maschinen 20.388.001,00 19.158.232,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 39.531,00 37.298,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 445.276,09 1.617.356,63
B. Umlaufvermögen 2.980.850,85 4.811.979,62
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.980.850,85 4.811.979,62
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.731.120,48 2.402.995,39
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.222.430,37 1.737.371,84
3. sonstige Vermögensgegenstände 27.300,00 671.612,39
Summe Aktiva 25.298.702,94 27.252.549,25

Passiva

31.12.2023 31.12.2024
EUR EUR
A. Eigenkapital 5.197.130,70 5.197.130,70
I. Gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
II. Kapitalrücklage 4.897.130,70 4.897.130,70
III. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 9.258.875,17 10.837.566,75
- Sonstige Rückstellungen 9.258.875,17 10.837.566,75
C. Verbindlichkeiten 10.363.419,07 10.633.437,80
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.248.890,82 3.794.455,79
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.114.528,25 6.838.982,01
D. Passive latente Steuern 479.278,00 584.414,00
Summe Passiva 25.298.702,94 27.252.549,25

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2024 nach HGB

2023 2024
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 18.631.855,21 25.174.975,47
2. sonstige betriebliche Erträge 377.661,38 168.310,32
3. Materialaufwand: -12.009.057,99 -16.993.222,15
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -10.739.713,17 -15.618.414,97
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.269.344,82 -1.374.807,18
4. Abschreibungen: -1.628.286,12 -1.675.824,03
- auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und -1.628.286,12 -1.675.824,03
Sachanlagen
5. sonstige betriebliche Aufwendungen -1.528.810,24 -1.432.832,86
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.455,88 4.981,69
- davon aus verbundenen Unternehmen: (3.455,88) (4.981,69)
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -133.556,78 -139.637,09
- davon an verbundene Unternehmen: (-133.556,78) (-139.637,09)
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -949.480,00 -1.405.730,00
- davon aus latenten Steuern: (-133.352,00) (-105.136,00)
9. Ergebnis nach Steuern 2.763.781,34 3.701.021,35
10. sonstige Steuern -15.247,75 -4.161,97
11. aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne -2.748.533,59 -3.696.859,38
12. Jahresüberschuss 0,00 0,00
13. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

1. Angaben zur Gesellschaft

Die Alzchem Netz GmbH mit Sitz in Trostberg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 26509 eingetragen.

Es besteht aufgrund des Gewinnabführungsvertrages eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft mit der Gesellschafterin Alzchem Trostberg GmbH. Außerdem besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der Konzernmutter Alzchem Group AG.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.

Die Gesellschaft nimmt teilweise die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung der Bilanzposten wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden entsprechend der Vorschriften der §§ 238 bis 289f HGB und der zusätzlichen Rechnungslegungsvorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

2.1. Aktiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern liegen zwischen 2 und 5 Jahren. Es wurden keine selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten ggf. abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Evtl. erhaltene Investitionszuschüsse sind von den Anschaffungs- und Herstellkosten abgezogen. Vermögensgegenstände mit zeitlich begrenzter Nutzung werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer ab dem Zugangszeitpunkt pro rata temporis nach Monaten linear abgeschrieben. Bei dauernder Wertminderung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Nutzungsdauern liegen bei Gebäuden zwischen 13 und 50 Jahren, bei technischen Anlagen und Maschinen zwischen 7 und 25 Jahren, bei anderen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 2 und 10 Jahren. Die Anschaffungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter (mit Anschaffungskosten bis EUR 800) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit deren Anschaffungskosten bzw. Nennbetrag bilanziert. Bei Posten, die unverzinslich sind und deren Restlaufzeit über einem Jahr liegt, erfolgt der Ansatz zum Barwert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt.

2.2. Passiva

Die Posten des Eigenkapitals werden mit ihrem Nennbetrag ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen in ausreichendem Umfang alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag, welcher nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Unverzinsliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind, soweit vorhanden, mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

2.3. Gewinn- und Verlustrechnung

In der Gewinn- und Verlustrechnung kommt das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB zur Anwendung.

Die Umsätze gelten mit der Leistungserbringung als realisiert.

2.4. Latente Steuern

Latente Steuern werden auf die temporären Unterschiede in den Bilanzansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz und auf bestehende körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge gebildet. Der Ausweis von latenten Steueransprüchen bzw. Steuerschulden erfolgt unsaldiert. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 29 % zugrunde.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Soweit nicht anders angegeben, erfolgen alle Betragsangaben in TEUR. Aus rechnerischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit auftreten.

3.1. Aktiva

Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Änderungen in den Abschreibungen im Geschäftsjahr 2024 sind als Anlage zum Anhang gesondert dargestellt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt:

in TEUR 31.12.2023 31.12.2024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.731 2.403
- Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.731 2.403
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.222 1.737
- Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.222 1.737
Sonstige Vermögensgegenstände 27 672
- Restlaufzeit bis 1 Jahr 27 672
Σ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.981 4.812

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen untergliedern sich in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 1.406, Vorjahr TEUR 1.040) und sonstige Forderungen (TEUR 332, Vorjahr TEUR 182). Darin enthalten sind Liefer- und Leistungsforderungen (TEUR 1.406, Vorjahr TEUR 1.040) an die Gesellschafterin.

3.2. Passiva

Die Höhe und Zusammensetzung des Eigenkapitals ist aufgrund des Gewinnabführungsvertrages unverändert zum Vorjahr.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten vor allem netzkostenbasierte Rückstellungen (TEUR 10.515, Vorjahr TEUR 9.048).

Die Verbindlichkeiten nach Arten und Restlaufzeiten gliedern sich wie folgt:

in TEUR 31.12.2023 31.12.2024
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.249 3.794
- Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.249 3.794
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.115 6.839
- Restlaufzeit bis 1 Jahr 7.115 6.839
Σ Verbindlichkeiten 10.363 10.633

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen (TEUR 394, Vorjahr TEUR 453) und Finanzverbindlichkeiten im Rahmen des Cashpoolings (TEUR 1.448, Vorjahr TEUR 3.096) sowie aus Gewinnabführungsverpflichtungen inkl. Steuerumlagen im Rahmen der ertragssteuerlichen Organschaft (TEUR 4.997, Vorjahr TEUR 3.565). Darin enthalten sind Verbindlichkeiten aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen (TEUR 389, Vorjahr TEUR 453) sowie sämtliche Finanzverbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin.

Die bilanzierten passiven latenten Steuern beruhen auf folgenden Posten:

in TEUR 31.12.2023 31.12.2024 Delta
Anlagevermögen 479 584 105
Σ passive latente Steuern 479 584 105

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sämtliche Umsatzerlöse wurden wie im Vorjahr im Bereich des Netzbetriebes im Inland erbracht.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 163, Vorjahr TEUR 365) enthalten.

Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

Im sonstigen betrieblichen Aufwand sind im Wesentlichen Kosten für die Instandhaltung (TEUR 489, Vorjahr TEUR 475), für energierechtliche Beratungen (TEUR 296, Vorjahr TEUR 305) und für Verwaltung und Versicherung (TEUR 323, Vorjahr TEUR 297) enthalten.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultieren aus der Steuerumlage im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft (TEUR 1.301, Vorjahr TEUR 816) und aus der Veränderung der latenten Steuern.

5. Sonstige Angaben

Einordnung gemäß EnWG

Die Alzchem Netz GmbH ist ein Energieversorgungsunternehmen i. S. d. § 3 Nr. 18 EnWG und betreibt ein voll reguliertes Elektrizitätsversorgungsnetz i. S. d § 3 Nr. 16 und 17 EnWG. Aufgrund des Konzernverbundes mit der Alzchem Trostberg GmbH ist sie ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen i. S. d. § 3 Nr. 38 EnWG. Da die Gesellschaft ausschließlich die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung ausführt, entspricht der Tätigkeitsabschluss dem Jahresabschluss und es entfällt die gesonderte Aufstellung aus der Verpflichtung nach § 6b Abs. 3 EnWG, getrennte Konten zu führen.

Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG) bestehen in Verrechnungen aus Technik- und Infrastrukturleistungen von der Alzchem Trostberg GmbH in Höhe von TEUR 2.150 (Vorjahr TEUR 1.985).

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer.

Organe der Gesellschaft

Als Geschäftsführer der Gesellschaft war vom 1. Januar 2024 bis zum Erstellungszeitpunkt des Abschlusses Frank Eichler (Gesamtverantwortung) bestellt. Er erhielt von der Gesellschaft im Berichtsjahr keine Bezüge.

Abschlussprüfungshonorare

Die Anhangangabe über die Art und Höhe der Abschlussprüfungshonorare des Geschäftsjahres unterbleibt gem. § 285 Nr. 17 HGB, da diese im Konzernanhang der Alzchem-Gruppe erfolgt. Der Abschlussprüfer hat im Geschäftsjahr und im Vorjahr andere Prüfungs- und Bestätigungsleistungen in Form einer Prüfung nach § 6b Abs. 6 EnWG erbracht.

Außerbilanzielle Geschäfte

Es bestehen keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären.

Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, Finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff HGB in den Konzernabschluss der Alzchem Group AG, Trostberg, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im Unternehmensregister bekannt gemacht.

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

In der Berichtsperiode wurden keine Geschäfte zu nicht marktüblichen Konditionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen abgeschlossen.

Ergebnisverwendung

Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 wird aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages an die Alzchem Trostberg GmbH abgeführt. Es bestehen keine abführungsgesperrten Beträge.

Nachtragsbericht

Es haben sich nach dem Bilanzstichtag keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, über die nach § 285 Nr. 33 HGB zu berichten wäre, ergeben.

 

Trostberg, 25. Februar 2025

Alzchem Netz GmbH

Frank Eichler

Entwicklung des Anlagevermögens für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2024 nach HGB

Anschaffungs- und Herstellkosten 01.01.2024 Zugänge Abgänge Umbuchung 31.12.2024
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
- entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 269 0 0 0 269
Summe 269 0 0 0 269
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 1.724 103 1 164 1.990
2. technische Anlagen und Maschinen 26.963 76 20 269 27.289
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 228 14 44 5 203
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 445 1.610 0 -438 1.617
Summe 29.360 1.804 65 0 31.099
Anschaffungs- und Herstellkosten 29.629 1.804 65 0 31.368
Abschreibungen 01.01.2024 Zugänge Abgänge Umbuchung 31.12.2024
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
- entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 224 18 0 0 242
Summe 224 18 0 0 242
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 324 66 0 0 389
2. technische Anlagen und Maschinen 6.575 1.572 17 0 8.130
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 189 20 43 0 166
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
Summe 7.087 1.658 60 0 8.685
Abschreibungen 7.311 1.676 60 0 8.927
Buchwerte │ Aufgliederung der Abschreibung auf Zugänge 31.12.2023 31.12.2024 Abschreibung im Zeitraum Zuschreibung im Zeitraum hist. Abschr. auf Zugänge
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
- entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen 45 27 18 0 0
Summe 45 27 18 0 0
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 1.400 1.601 66 0 0
2. technische Anlagen und Maschinen 20.388 19.158 1.572 0 0
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 40 37 20 0 0
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 445 1.617 0 0 0
Summe 22.273 22.414 1.658 0 0
Buchwerte 22.318 22.441 1.676 0 0

(Aufgrund der Darstellung in TEUR können Rundungsdifferenzen von ± einer Einheit auftreten.)

Lagebericht der für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1. Geschäftsmodell

Unternehmenszweck ist der Erwerb, Betrieb, Unterhalt und Ausbau von Verteilungsanlagen für Elektrizität einschließlich der Wahrnehmung aller dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann außerdem weitere Aufgaben der Versorgung übernehmen sowie Dienstleistungen auf gewerblichem und industriellem Gebiet, insbesondere für Gesellschaften des Alzchem-Konzerns, erbringen. Die Alzchem Netz GmbH ist gemäß § 6b Abs. 3 EnWG in der Elektrizitätsverteilung tätig.

Im Netzgebiet nimmt die Gesellschaft gemäß Anzeige bei der Bundesnetzagentur die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen wahr.

Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages mit der Alzchem Trostberg GmbH besteht eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft. Außerdem besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der Konzernmutter Alzchem Group AG.

1.2. Forschung und Entwicklung

Forschungs- und Entwicklungsfunktionen sind im Geschäftsmodell der Alzchem Netz GmbH nicht relevant. Die Gesellschaft führt selbst weder Forschungs- noch Entwicklungsaktivitäten durch.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

2.1.1. Politisches und Energierechtliches Umfeld

Netzentwicklungsplan Strom

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) berechnen den Ausbaubedarf für die kommenden Jahre. Als Grundlage dafür dient der Szenariorahmen, den sie zuvor erstellt haben und den die Bundesnetzagentur genehmigt. Das Ergebnis ihrer Berechnungen ist der Netzentwicklungsplan Strom (NEP).

Die Bundesnetzagentur hat den aktuellen Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045 am 1. März 2024 bestätigt. Sie hat dabei die meisten der von den ÜNB beantragten Maßnahmen übernommen. Wesentlicher Bestandteil dieses NEP sind weitere Verbindungen zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ), um das Übertragungsnetz zu einem Klimaneutralitätsnetz auszubauen. Im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan umfasst der bestätigte NEP 2023-2037/2045 in insgesamt 123 neuen Maßnahmen gut 4.800 zusätzliche Trassenkilometer. Hinzu kommen Verstärkungen bereits bestehender Verbindungen.

Der NEP 2023-2037/2045 ermittelt nach den Vorgaben des Flächenentwicklungsplans (FEP) auch die Offshore-Anbindungssysteme einschließlich der jeweiligen Inbetriebnahmejahre und landseitigen Netzverknüpfungspunkte. Für die Anbindung von Offshore-Windparks werden im Vergleich zu den bisherigen Planungen 35 weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2045 als erforderlich bestätigt. Damit soll das gesetzliche Ziel erreicht werden, bis dahin Offshore-Windparks mit insgesamt 70 GW an das Übertragungsnetz anzuschließen.

Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NEP/Strom/start.html

Jahresbilanz 2024: Die Energiewende kommt weiter voran

Stromnetzausbau zeigt deutlichen Fortschritt - Präsident Müller: "Mehr als doppelt so viele genehmigte Kilometer wie 2023. Damit kommen wir bei der Energiewende weiter mit großen Schritten voran."

Im Jahr 2024 hat die Bundesnetzagentur rund 1.400 Kilometer Stromleitungen genehmigt. Die Gesamtzahl der genehmigten Leitungskilometer in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur ist so auf rund 2.700 gestiegen. Diese Leitungen können gebaut werden.

"Noch nie haben wir so viele Leitungskilometer genehmigt, wie in diesem Jahr. Unsere Anstrengungen, die Verfahren zu beschleunigen, sind erfolgreich. Im nächsten Jahr planen wir einen weiteren Anstieg der genehmigten Kilometer", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Großer Fortschritt in den Genehmigungsverfahren - Für den Ausbau des Stromnetzes sind derzeit rund 16.800 Kilometer im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und im Energieleitungsgesetz (EnLAG) gesetzlich beschlossen. Davon ist die Bundesnetzagentur für rund 9.600 Kilometern für die Prüfung und Genehmigung zuständig. Den anderen Teil bearbeiten die jeweiligen Bundesländer.

Zu den 9.600 km im Detail: Rund 300 Kilometer stehen noch vor dem Genehmigungsverfahren. Für 1.100 Kilometer wird in der sogenannten Bundesfachplanung ein Trassenkorridor festgelegt. Rund 5.500 Kilometer Stromleitungen stehen Ende 2024 in oder vor einem Planfeststellungsverfahren bei der Bundesnetzagentur. Im Planfeststellungsverfahren legt die Bundesnetzagentur den exakten Leitungsverlauf fest. Für rund 2.700 Kilometer ist die Planfeststellung abgeschlossen oder aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr erforderlich. Daher kann hier der Bau beginnen.

Die Bundesnetzagentur hat auch 2024 mehr als 50 Bescheide für einen vorzeitigen Baubeginn ausgestellt. Mit diesen konnte schon vor den umfassenden Genehmigungen durch die Vorhabenträger zahlreiche vorbereitende Maßnahmen begonnen werden, wie zum Beispiel die Freimachung von Flächen oder die Einrichtung von Baustellen.

Bis Ende 2025 plant die Bundesnetzagentur mit Genehmigungen für dann insgesamt rund 4.400 Kilometer.

Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20241227_Netzausbau_Bilanz.html

Die Netzentgelte sinken 2025 in zehn Bundesländern teils kräftig

Während der Norden und Bayern entlastet werden, steigen die Entgelte wohl am stärksten in Berlin. Das bevorstehende Jahr startet mit einer Neuregelung der Netzentgelte. Die Mehrkosten, die durch den Erneuerbaren-Zubau entstehen, sollen fairer zwischen den erzeugungsstarken- und schwachen Regionen verteilt werden. Der Ökostromanbieter Rabot Energy hat anhand von vorläufigen Preisblättern der Netzbetreiber für 2025 errechnet, was das für die einzelnen Bundesländer bedeutet.

Sowohl in Schleswig-Holstein als auch in Mecklenburg-Vorpommern sind Reduzierungen von bis zu 29 Prozent möglich. Ein Durchschnittshaushalt im Netz der EDIS Netz in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern soll laut Bundesnetzagentur (BNetzA) gegenüber dem Vorjahr knapp 100 Euro an Netzentgelten sparen. Im Netz der WEMAG Netz in Mecklenburg-Vorpommern soll die Ersparnis sogar mehr als 200 Euro betragen. Ein Durchschnittshaushalt im Netz der Schleswig-Holstein Netz AG in Schleswig-Holstein soll gegenüber dem Vorjahr etwa 150 Euro sparen. Auch bayerische Verbraucher und Verbraucherinnen werden wohl um bis zu 16 Prozent entlastet.

Fairere Netzentgelte durch Umverteilung - Die Kostenersparnis ist in der neuen EE-Netzentgeltverteilung angelegt. Sie sieht vor, dass die Erneuerbaren-Kosten ab 2025 gleichmäßiger auf alle bundesdeutschen Haushalte verteilt werden. Bislang gab es ein starkes regionales Kostengefälle. Während Erneuerbaren-Hochburgen aufgrund des benötigten Netzausbaus hohe Entgelte erheben mussten, profitierten verbrauchsstarke aber erzeugungsschwache Gegenden von niedrigeren Infrastrukturkosten. Um das zu ändern, hat die BNetzA bereits dieses Jahr eine Neuregelung gefasst, die ab 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Neben der mehrheitlichen Entlastung gibt es aber auch Regionen, in denen es teurer wird. Spitzenreiter ist hier laut Rabot-Analyse Berlin mit sieben Prozent, gefolgt von Hamburg (sechs Prozent) und Rheinland-Pfalz (vier Prozent).

Grundsätzlich findet die Verteilung der Kosten über eine Umlage statt. Die von hohen Erneuerbaren-Netzkosten betroffenen Netzbetreiber können diese Kosten künftig auf alle Haushalte im Bundesgebiet umwälzen. Dementsprechend steigt die Umlage von bisher 0,643 Cent pro kWh auf 1,558 Cent pro kWh für das Jahr 2025. 60 Prozent hiervon entfallen auf die neue EE-Kostenverteilung, also knapp ein Cent. In der Folge werden also zunächst alle Haushalte mit höheren Netzentgelten durch die steigende Umlage belastet. Allerdings können die EE-wälzungsberechtigten Netzbetreiber ihre Netzentgelte gegenüber ihrer Kundschaft in der Region senken. Hierdurch werden viele Haushalte entlastet. Insbesondere solche, die bisher von hohen Netzentgelten betroffen waren. Laut der Bundesnetzagentur können 178 von insgesamt 883 Netzbetreibern ihre hohen EE-Kosten auf die Allgemeinheit umlegen. Insgesamt werden so 2,4 Mrd. Euro Netzkosten umverteilt.

Quelle: https://www.energate-messenger.de/news/250029/netzentgelte-sinken-teils-kraeftig

Flexibles Stromsystem - Großbatteriespeicher sind in Europa zunehmend im Kommen

Wichtige Gründe sind der steigende Bedarf an Netzstabilisierungsleistungen und die Verschiebung von Lastspitzen. Die Nase vorn haben Italien und Großbritannien. Nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa boomen im Zuge der Energiewende Batteriespeicher. Laut Angaben von SolarPower Europe wurden im Jahr 2023 Batteriespeichersysteme mit einer Kapazität von 17,2 Gigawattstunden (GWh) installiert, fast doppelt so viel wie im Vorjahr. Die gesamte installierte Kapazität in Europa lag bei 35,8 GWh. Für 2024 veranschlagt der Branchenverband den europaweiten Zubau auf mindestens 22,4 GWh (plus 31 Prozent), abschließende Zahlen liegen noch nicht vor.

Wurde bisher das Wachstum vor allem von Heimspeichern in Haushalten "befeuert", so legen sich nun immer mehr Energieversorger, Solar- und Windparkbetreiber sowie Industrie- und Gewerbebetriebe große Batteriespeicher zu. Bis in vier Jahren soll der europäische Batteriespeichermarkt laut dem "European Market Outlook for Battery Storage 2024-2028" von SolarPower Europe auf eine gesamt installierte Kapazität von bis zu 135 GWh klettern, in einem mittleren Szenario auf 78 GWh, letzteres entspricht einem jährlichen Marktwachstum von 30 bis 40 Prozent.

Boom bei Großprojekten erwartet - Dabei dominieren immer mehr Großbatteriespeicher, vor allem Netzspeicher (sogenannte Utility-Scale Speicher). Ihr Anteil an der neu installierten Kapazität soll bis 2028 auf 45 Prozent klettern (2023 waren es 21 Prozent), der Anteil der gewerblichen Speicher (Commercial & Industrial) auf 25 Prozent (2023 waren 9 Prozent), während der Anteil der privaten Heimspeicher auf 29 Prozent (70 Prozent in 2023) sinkt.

Die zunehmende Bedeutung von Großbatteriespeichern ist vor allem auf den steigenden Bedarf an Netzstabilisierungsleistungen und die Verschiebung von Lastspitzen durch den europaweit wachsenden Anteil fluktuierenden Solar- und Windstroms zurückzuführen. So setzen Energieversorger vielerorts immer mehr darauf, dass Netzspeicher in Sekundenschnelle große Mengen Strom aufnehmen und im Bedarfsfall wieder abgeben - und so die Netze stabil halten und die Leitungen im Normalbetrieb besser auslasten.

Hinzu kommt, dass es sich für Unternehmen bei schwankendem Stromangebot und -preisen häufig rechnet, in große Batteriespeicher zu investieren. Kann doch auf diese Weise Strom günstig an der Börse gekauft werden, beispielsweise mittags, wenn die Photovoltaik-Anlagen auf Volltouren laufen, und abends, wenn der Preis steigt, wieder verkauft werden. Betreiber von Solar- und Windparks können die Abriegelung ihrer Anlagen in Zeiten von Stromüberschüssen und Preis-Kannibalisierung vermeiden, indem sie die Einspeisung mittels großer Batteriespeicher in die Abendstunden verlagern.

Purzelnde Preise - Lithium-Ionen Technologie dominiert - Das lohnt sich für Unternehmen vor allem auch deshalb, weil die Kosten und Preise für die Batteriespeicher aufgrund von Skaleneffekten und technologischen Verbesserungen stark nach unten purzelten. So sanken die Preise für die vorherrschenden Lithium-Ionen-Batterien (Zellen und Akkus) laut Angaben der Internationalen Energieagentur (IEA) in den vergangenen zehn Jahren von etwa 690 USD/kWh (635 €/kWh) im Jahr 2014 auf weniger als 140 USD/kWh (129 €/kWh) im Jahr 2023. Dies entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Rückgang von etwa 15 Prozent.

Die IEA rechnet damit, dass die Kosten der Batteriespeicher bis 2030 nochmals deutlich sinken werden, für große Batteriespeicher um voraussichtlich 30 Prozent und für kleine Batteriespeicher um 21 Prozent.

Quelle: https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/stromnetze-speicher/grosse-batteriespeicher-in-europa-voll-im-trend

2.1.2. branchenbezogene Rahmenbedingungen

Energieproduktion

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 438 TWh Strom erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Mit einem Anteil von fast 63 % Prozent Ökostrom im deutschen Strommix wurde bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in 2024 ein neuer Rekord erzielt. Die Windenergie trug 33 % zur Stromerzeugung bei, während Solaranlagen 14,5 % des Stroms lieferten. Damit stieg die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2 %. Das entspricht einem absoluten Zuwachs von 5,3 TWh. Gleichzeitig reduzierte sich die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen in 2024 um 10,2 % bzw. 17,6 TWh. Der enorme Rückgang aus konventionellen Energieträgern ist im Wesentlichen auf die Abnahme der Kohleverstromung zurückzuführen.

Quelle: https://strom-report.com/strommix/

2.2. Geschäftsverlauf

2.2.1. Umsatz

Umsatz erzielt die Alzchem Netz GmbH durch die Verrechnungen von Netzentgelten auf der Grundlage von genehmigten Ausgangskosten samt allgemeinen regulatorischen und netzbetreiberspezifischen Anpassungen sowie damit verbundenen Nebenleistungen an Dritte und die Gesellschafterin.

2.2.2. Investitionen

Die Alzchem Netz GmbH durchläuft derzeit ein im Jahr 2018 aufgesetztes und mittelfristig angelegtes Investitionsprogramm, welches auf die Erneuerung sowohl des eigentlichen Stromnetzes als auch die Netzinfrastruktur abzielt.

Das Hauptaugenmerk bei den Investitionen der Jahre 2022 und 2023 lag auf der technischen Erneuerung der 110kV-Hochspannungsleitungen. Diese Maßnahmen sind in 2023 größtenteils abgeschlossen worden, in 2024 gab es noch Restarbeiten zu erledigen.

In den kommenden Jahren wird der Schwerpunkt auf Erneuerungsmaßnahmen in der Mittelspannungsebene des Werkes Hart liegen.

Im Jahr 2024 nahmen in diesem Kontext die Arbeiten zum Projekt Schaltstelle 14 Fahrt auf. Darin werden bis zur Mitte des Jahres 2025 zwei bestehende in einer neu zu errichtenden Schaltstelle zusammengelegt. In den Jahren 2026 und 2027 folgt die Neuerrichtung zweier weiterer Schaltstellen.

Im Zuge der Erneuerung der Schaltstellen erfolgt auch die Errichtung von Kabelzugsystemen zwischen denselben.

Durch den starken Zubau von PV-Stromerzeugungsanlagen ist aufgrund limitierter Transformatorkapazität im Bereich der Umspannung von Hoch- zu Mittelspannung am Standort Hart ein Netzengpass entstanden. Erste entsprechende Anfragen zur Erhöhung der Einspeiseleistungen liegen der Alzchem Netz GmbH bereits vor. Da der Netzbetreiber verpflichtet ist, regenerativ erzeugten Strom im Netz unterzubringen, wurde im Jahr 2024 mit der Planung von Maßnahmen zur Beseitigung des Netzengpasses begonnen. Die Durchführung soll bis 2028 erfolgen

2.2.3. Finanzierung

Das Finanzmanagement der Alzchem-Gruppe erfolgt zentral durch die Alzchem Trostberg GmbH. Das Finanzierungsinstrumentarium zur Deckung des Finanzmittelbedarfs umfasst unter anderem kurzfristige Kreditlinien, stilles Factoring sowie langfristige Bankdarlehen. Der Liquiditätsstatus betrachtet den kurzfristigeren Bereich über die kommenden zwei Monate und wird monatlich aktualisiert. Er wertet, im Vergleich zum Liquiditätsplan, nicht die Forecast-Informationen, sondern die jeweils aktuellen Ist-Zahlen aus. Sofern sich Liquiditätsrisiken erhöhen, wird der Betrachtungszeitraum des Liquiditätsstatus entsprechend angepasst. Der Liquiditätsplan wertet alle drei Monate die kommenden zwölf Monate aus und verwendet als Basis die jeweils neuesten Forecast-Informationen. Auf diese Weise können Engpässe frühzeitig erkannt und umgangen werden. Unsere wertorientierten Finanzierungsgrundsätze sollen dazu beitragen, die Liquidität zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, die mit der Finanzierung verbundenen Risiken zu begrenzen sowie unsere Kapitalkosten zu optimieren. Die Finanzierung der langfristigen Vermögensgegenstände erfolgt fristenkongruent.

Die Finanzierung der Alzchem Netz GmbH erfolgt ausschließlich im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung (Cashpooling) mit der Alzchem Trostberg GmbH. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Einbindung der Bankkonten der Alzchem Netz GmbH (Cashpool-Nehmer) in ein zentrales, automatisiertes Liquiditätstransferverfahren (Cashpooling), für welches die Alzchem Trostberg GmbH (Cashpool-Träger) sogenannte Zerobalancing-Verträge mit mehreren Kreditinstituten abgeschlossen hat. Zeitgleich mit dem Ausgleich des Bankkontos entsteht zwischen dem Cashpool-Träger und dem Cashpool-Nehmer ein kurzfristiges und im Volumen laufend variierendes Kreditverhältnis, welches einer valutengenauen marktüblichen Verzinsung unterliegt.

2.3. Vermögens-, Finanz,- und Ertragslage

Soweit nicht anders angegeben, erfolgen alle Betragsangaben in TEUR. Aus rechnerischen Gründen können in Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit auftreten.

2.3.1. Ertragslage

Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung stellt sich wie folgt dar:

in TEUR 2023 2024 Delta
Umsatzerlöse 18.632 25.175 6.543
sonstige betriebliche Erträge 378 168 -209
Materialaufwand -12.009 -16.993 -4.984
Abschreibung -1.628 -1.676 -48
sonstige betriebliche Aufwendungen -1.529 -1.433 96
Betriebsergebnis (EBIT) 3.843 5.241 1.398
Finanzergebnis -130 -135 -5
Steuern -965 -1.410 -445
Jahresergebnis 2.749 3.697 948

Der Umsatz ist im Vergleich zum Vorjahr sehr stark gestiegen. Begründet war dies durch den Wegfall eines staatlichen Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten und der damit verbundenen Kostenweitergabe der Übertragungsnetzbetreiber an die nachgelagerten Netzbetreiber, die ihrerseits die entstandenen Mehrkosten weitergaben. Dies führte bei allen Netzbetreibern zu höheren Netzentgelten und damit, bei nur geringfügig veränderten Strommengen, zu sehr stark gestiegenen Umsätzen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultierten vorwiegend aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen für Einspeisevergütungen.

Der Anstieg im Materialaufwand ist i.W. begründet durch einen sehr starken Anstieg der Netzkosten des vorgelagerten Netzbetreibers, wie in der Rubrik Umsatz bereits beschrieben.

Der Rückgang im sonstigen betrieblichen Aufwand resultiert hauptsächlich aus geringeren Anlagenverschrottungsverlusten.

Das Finanzergebnis besteht aus Zinsaufwendungen im Rahmen des Cashpoolings.

Der Anstieg im Steueraufwand ist auf gestiegene Ertragssteuern im Zusammenhang mit dem gestiegenen Betriebsergebnis zurückzuführen.

2.3.2. Finanzlage

Die Kapitalstruktur wird dahingehend gesteuert, dass sie den Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den Risiken aus den zugrundeliegenden Vermögenswerten Rechnung trägt.

Dabei wird bei Investitionen regelmäßig überprüft, ob die zur Verfügung stehenden eigenen Finanzmittel durch langfristige Finanzierungen im Hinblick auf optimierte Finanzierungskosten ersetzt werden können. Grundsätzlich steht die Alzchem Trostberg GmbH als Cashpool-Führerin in permanentem Kontakt mit Banken und anderen Finanzierungsgesellschaften, um den Einsatz von Bankkrediten und anderen Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Bei der Auswahl der Finanzinstrumente steht eine fristenkongruente Finanzierung im Vordergrund, die über die Steuerung der Laufzeiten erreicht wird.

Das Kapital wird auf Basis der Eigenkapitalquote sowie verschiedener i. W. bankenspezifischer Covenants-Kennzahlen auf Konzernebene überwacht und monatlich dem Vorstand sowie dem Aufsichtsratsvorsitzenden berichtet.

Im Berichtsjahr wurden Investitionsmaßnahmen in Höhe von TEUR 1.804 (Vorjahr TEUR 2.396) durchgeführt. Davon betrafen TEUR 1.488 den Neubau der Schaltstelle 14 am Standort Hart.

Innerhalb der Alzchem-Gruppe übernimmt die Alzchem Trostberg GmbH die konzerninterne Finanzierungsfunktion und stellt somit die kurzfristige Liquidität der Tochtergesellschaften über ein Cashpooling sicher. Ferner steht sie bei langfristigen Finanzierungen den Tochtergesellschaften als Kreditnehmer bzw. als zusätzliche Absicherung gegenüber den Banken zur Verfügung. In Bezug auf die beschriebenen Investitionsmaßnahmen kann festgehalten werden, dass hierfür keine mittel- bzw. längerfristigen Finanzierungsvereinbarungen eingegangen wurden.

Die Liquidität der Alzchem Netz GmbH ist unmittelbar abhängig von der Liquidität der Cashpool-Trägerin Alzchem Trostberg GmbH. In Erwartung einer weiterhin positiven Geschäftsentwicklung der Alzchem-Gruppe ist die Liquidität der Alzchem Netz GmbH durch die Finanzierungsvereinbarung mit der Alzchem Trostberg GmbH und ihrer gegenwärtig zur Verfügung stehenden Finanzierungsinstrumente jederzeit gewährleistet.

2.3.3. Vermögenslage

Kurz- und langfristiges Vermögen und Kapital:

31.12.2023 31.12.2024
TEUR Anteil TEUR Anteil
Vermögen
Langfristige Vermögenswerte 22.318 88 % 22.441 82 %
Kurzfristige Vermögenswerte 2.981 12 % 4.812 18 %
Σ Vermögenswerte 25.299 100 % 27.253 100 %
Kapital
Eigenkapital 5.197 21 % 5.197 19 %
Langfristiges Fremdkapital 479 2 % 584 2 %
Kurzfristiges Fremdkapital 19.622 78 % 21.471 79 %
Σ Kapital und Schulden 25.299 100 % 27.253 100 %

Die langfristigen Vermögenswerte bestehen einzig aus den Gegenständen des immateriellen und materiellen Anlagevermögens, das durch die Investitionen angestiegen ist.

Die kurzfristigen Vermögenswerte bestehen aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen.

Die Eigenkapital-Quote sank aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme auf 19 %.

Der Aufbau des kurzfristigen Fremdkapitals resultiert hauptsächlich aus gestiegenen Rückstellungen für Netzkosten (+TEUR 1.467).

Das langfristige Fremdkapital besteht einzig aus den passiven latenten Steuern.

2.4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Für die Unternehmenssteuerung werden neben der Kostenstruktur unter anderem auch absolute Kennzahlen wie Umsatz, EBIT und EBITDA herangezogen.

Kennzahl Berechnung Einheit 2023 2024 Delta
Umsatz Umsatz TEUR 18.632 25.175 6.543
EBIT Ergebnis vor Zinsen und Steuern TEUR 3.843 5.241 1.398
EBITDA Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen TEUR 5.472 6.917 1.446

Das Geschäftsmodell der Gesellschaft erfordert keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, da sie nicht zur internen bzw. operativen Steuerung herangezogen werden.

3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

3.1. Prognosebericht

Werte-Raster im Prognosebericht:

besonders stark steigend > 10 %, stark steigend > 7 %, (deutlich) steigend 3 % bis 7 %, leicht steigend 1 % bis 3 %,

besonders stark rückläufig > -10 %, stark rückläufig > -7 %, rückläufig (sinkend) -3 % bis -7 %, leicht rückläufig (sinkend) -1 % bis -3 %

Die Überprüfung der Prognose für 2024 aus 2023 zeigt folgende Entwicklungen:

Kennzahl Einheit Basis 2023 Prognose für 2024 Ist 2024
Umsatz TEUR 18.632 leicht sinkend 25.175
EBIT TEUR 3.843 besonders stark sinkend 5.241
EBITDA TEUR 5.472 besonders stark sinkend 6.917

Der Umsatz entwickelte sich entgegen der Prognose besonders stark steigend. In der Prognose für das Geschäftsjahr 2024 wurde mit Schätzwerten für die Netzentgelte kalkuliert, welche in der finalen Fassung dann höher ausfielen. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Kennzahlen EBITDA und EBIT wider.

Prognose für Geschäftsjahr 2025:

Kennzahl Einheit Basis 2024 Prognose für 2025
Umsatz TEUR 25.175 gleichbleibend
EBIT TEUR 5.241 besonders stark rückläufig
EBITDA TEUR 6.917 besonders stark rückläufig

Im Geschäftsjahr 2025 werden gegenüber dem Jahr 2024 gleichbleibend hohe Umsätze erwartet. Die in der Hochspannungsebene nur leicht gestiegenen und in den darunter liegenden Spannungsebenen sogar zurückgegangenen Netzentgelte führen in Summe zu einem spezifischen Umsatzrückgang, der durch eine gestiegene Carbid-Produktionsmenge kompensiert wird.

Bei EBIT und EBITDA wird mit einem besonders starken Rückgang gerechnet, der sich im Wesentlichen mit steigenden Kosten aus dem vorgelagerten Netz begründen lässt.

3.2. Risikobericht

Das Risikomanagement ist auf Ebene der Alzchem-Gruppe angesiedelt und erfolgt durch turnusmäßige Sitzungen, Berichte und Abstimmungen der jeweiligen Gremien, Organe und Fachabteilungen. Die zum Teil täglichen, wöchentlichen und monatlichen Berichte umfassen eine detaillierte Ergebnisanalyse aller Geschäftsvorfälle mit entsprechenden Maßnahmenkatalogen in Abstimmung mit den jeweiligen Prozessverantwortlichen.

Des Weiteren erfolgt ein straffes Debitoren- und Kreditorenmanagement im Hinblick auf ein zeitnahes Mahnwesen inklusive eines internen Kreditmanagements für alle Debitoren.

Hinzu kommt eine rollierende, kurz- und langfristige Ergebnis- und Finanzplanung mit einer monatlichen Liquiditätsvorschau. Im Energiebereich arbeiten wir eng mit externen Beratern zusammen.

Das Risikomanagement bei der Alzchem-Gruppe umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen zu einem systematischen und transparenten Umgang mit Risiken und ist durch seine Verzahnung mit den Controlling-Prozessen ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Alljährlich wird eine standardisierte Risikoinventur nach dem "Enterprise-Risk-Management"-Ansatz durchgeführt. Für eine möglichst vollständige Identifikation aller relevanten Risiken dient ein Katalog mit entsprechenden Risikokategorien. Darüber hinaus stehen standardisierte Bewertungs- und Berichtswerkzeuge für die Erfassung und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die Identifikation wird durch IT-basierte Abfragen und Interviews des Risikomanagers mit den jeweiligen Risiko-Verantwortlichen unterstützt. Die Ermittlung des skalierten Risikovolumens erfolgt unter Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe. Ziel dieser Maßnahme ist die frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken, die das Erreichen der strategischen, operativen, finanziellen und regelkonformen Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maße beeinflussen können.

Für die Beurteilung der Risiken werden die erwarteten Effekte der Risikoausmaße in ihren spezifischen Ausprägungen (sehr gering, gering, mittel und hoch) mit ihrer individuellen Eintrittswahrscheinlichkeit (sehr gering, gering, mittel, hoch) gewichtet und anschließend in einen Punktwert einer 3-stufigen Skala überführt. Die Höhe des Punktwertes bestimmt anschließend die Einstufung der Risikobedeutung als gering, mittel und hoch für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bereits getroffene Maßnahmen zur Risikobegrenzung mindern die Einstufung der Risikobedeutung.

Der Bewertung der Risiken liegen im Einzelnen nachfolgende Annahmen zugrunde, die als Indikator für die Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dienen:

sehr gering gering mittel hoch
Eintrittswahrscheinlichkeit < 10 % 10 % bis < 30 % 30 % bis < 50 % ab 50 %
Risikoausmaß vom EBITDA < 2 % 2 % bis < 10 % 10 % bis < 25 % ab 25 %

Als Betrachtungszeitraum gilt eine Periode von 3 Jahren. Sollten Risiken in weiterer Zukunft liegen, so wurden auch diese erfasst, wobei bei der Schadensabschätzung der zeitliche Horizont berücksichtigt wurde. Der Risikokonsolidierungskreis entspricht dem für die Rechnungslegung verwendeten Konsolidierungskreis.

Im Rahmen dieses Risikomanagement-Prozesses konnten folgende unternehmensspezifischen regulatorische Risiken identifiziert werden, die wesentliche bzw. erheblich nachteilige Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft haben können:

Risiken aus Regulierung und Gesetzgebung

Mit der Verabschiedung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG) vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2503) und der Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte vom 25.04.2018 wurden die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung dazu verpflichtet, ab dem Jahr 2023 einheitliche Netzentgelte für die Netzebene Höchstspannung und die Umspannebene Höchstspannung/Hochspannung zu erheben.

Die Netzentgelte der Alzchem Netz GmbH unterliegen der Regulierung durch die Regierung von Oberbayern, Landesregulierungsbehörde (LRegB). Entscheidungen der LRegB im gegenwärtigen regulatorischen Rahmen können wesentliche positive oder negative Auswirkungen auf die Gesellschaft haben. Nicht anerkannte Investitionen können außerdem zu geringeren kalkulatorischen Kosten und damit zu geringeren Erlösen führen; bislang wurden alle Netzinvestitionen regulatorisch anerkannt. Im Oktober 2021 legte die Bundesnetzagentur die Eigenkapitalverzinsung für Netzbetreiber ab der vierten Regulierungsperiode (für Stromnetzbetreiber die Jahre 2023 bis 2027) fest. Ab der vierten Regulierungsperiode soll der für den kalkulatorischen Eigenkapitalanteil bis 40 % relevante Eigenkapitalzinssatz I (EKI-Zinssatz) für Investitionen bis 2023 nach § 7 Abs. 6 Strom- und Gasnetzverordnung für Neuanlagen 5,07 % (3. Regulierungsperiode 6,91 %) und für Altanlagen 3,51 % (3. Regulierungsperiode 5,12 %) vor Steuern betragen. Im Vergleich zur dritten Regulierungsperiode ist damit ein erheblicher Rückgang der für die Kostenprüfung und Kapitalkostenaufschläge wichtigen Zinssätze hinzunehmen. Ein weiterer zentraler Punkt bei der Genehmigung der Netzentgelte ist die Kostenprüfung, da hier die Basis der Netzentgelte für eine Regulierungsperiode fixiert wird.

Quelle: https://www.ebnerstolz.de/de/unser-angebot/branchen/energie/eigenkapitalverzinsung-fuer-strom-und-gasnetze-rechtswidrig-21849.html

Im Falle einer unplanmäßigen Mengenabweichung aufgrund externer Faktoren (z. B. Konjunktur, dezentrale Erzeugung, Wetter) entstehen keine zusätzlichen Risiken. Erlösdifferenzen durch Mengenabweichungen werden als Mehr- oder Mindererlöse auf dem Regulierungskonto erfasst und in den zukünftigen Netzentgelten verzinst berücksichtigt.

Ein Erlösrisiko entsteht, wenn die aufwandsgleichen Kosten sich abweichend von dem Kostenpfad gemäß dem Regulierungsregime entwickeln. Diesem Risiko wird durch Kostenkontrolle und -nachweis entgegengewirkt.

Des Weiteren ist der regulatorische Rahmen Gegenstand intensiver europäischer, nationaler und regionaler rechtlicher Diskussionen. Die Gesellschaft verfolgt europäische und nationale Gesetzgebungsverfahren, europäische Richtlinien und Regulierungsvorgaben, deren Umsetzung in nationales Recht bevorsteht und prüft, inwiefern Belastungen bzw. Risiken für sie bestehen.

In Bezug auf die Risiken betreffend die regulatorischen Rahmenbedingungen geht das Management von einer sehr geringen bis geringen Eintrittswahrscheinlichkeit und von einer geringen bis mittleren Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Risiken betreffend die Infrastruktur und Technik

Das Anlagevermögen der Gesellschaft ist geografisch verteilt und kann ein potenzielles Ziel für Diebstahl, Terror- und Sabotageakte sein. Des Weiteren sind die Anlagen Umwelteinflüssen ausgesetzt, was zu teilweise erheblichen Schäden bei besonderen Wetterlagen oder auch zu einer schnelleren Abnutzung führen kann.

Als Infrastrukturbetreiber für eine sichere und zuverlässige Stromversorgung ist die Alzchem Netz GmbH verpflichtet, auch für Krisensituationen gut gewappnet zu sein. Dazu arbeiten wir fortlaufend an der Sanierung sowie Erneuerung unserer Anlagenparks und führen regelmäßig Krisenübungen im Konzernverbund durch.

Die Leitungserneuerung bzw. im Bedarfsfall der Neubau steht häufig im Zusammenhang mit einer fehlenden Akzeptanz der lokalen Bevölkerung und mit langwierigen Verwaltungsverfahren. Verzögerungen beim Leitungsbau sind daher trotz intensiver Bemühungen der Genehmigungsexperten weiterhin möglich. Daneben existieren aufgrund der Komplexität der Projekte eine Vielzahl weiterer möglicher Ursachen für Verzögerungen und Mehrkosten, welche sich mit professionellem Projektmanagement mindern, jedoch nicht vollständig eliminieren lassen.

In Bezug auf Risiken bezüglich Anlagenpark bzw. Technik geht das Management von einer sehr geringen bis geringen Eintrittswahrscheinlichkeit und von einer geringen bis mittleren Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Die weltweite Zunahme von Bedrohungen für die Informationssicherheit und eine größere Professionalität in der Computerkriminalität führen zu Risiken in Bezug auf Datenverlust und Datenmissbrauch. Die Stromversorgung unserer Kunden könnte durch Cyberangriffe oder Schadsoftware gefährdet werden.

Um derartige Risiken zu minimieren, ist Informationssicherheit ein fester Bestandteil der Geschäftsprozesse der Alzchem Netz GmbH. Seit Juli 2017 hat die Alzchem Netz GmbH ein Informationssicherheits-Management-System etabliert und ist durchgängig nach den internationalen Normen ISO 27001 und ISO 27019 zertifiziert. Die Zertifikate sind aktuell bis zum 27. Dezember 2027 gültig.

Alzchem Netz GmbH reduziert durch umfangreiche hard- und softwaretechnische Schutzmaßnahmen die Risiken auf ein Minimum. Die im Einsatz befindlichen Systeme zur Informationssicherheit werden permanent geprüft, fortlaufend aktualisiert und bei Bedarf erweitert. Zudem werden unsere Mitarbeitenden regelmäßig im Informations- und Datenschutz geschult. Das Asset-basierte Informationssicherheits-Risikomanagement folgt dem ganzheitlichen "Bottom-Up"-Ansatz und bezieht immaterielle Vermögenswerte mit ein.

In Bezug auf Risiken betreffend die Informationssicherheit geht das Management von einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit und von einer mittleren bis hohen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Risiken betreffend die Gesundheit und den Arbeitsschutz

In den Errichtungen und bei der Benutzung der Anlagen der Alzchem Netz GmbH können trotz aller Vorsichtsmaßregeln Unfälle nicht völlig ausgeschlossen werden. Diese können Verletzungen oder im Extremfall sogar den Verlust des Lebens von Menschen oder andere schwerwiegende Konsequenzen zur Folge haben. Daraus können Klagen gegen die Gesellschaft resultieren, die erhebliche finanzielle Verpflichtungen, die Schmälerung finanzieller und personeller Ressourcen sowie Reputationsschäden verursachen. Für die Tätigkeiten bei der Gesellschaft bzw. ihren Dienstleistern werden regelmäßig Gefährdungsanalysen durchgeführt und entsprechende Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Bei Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen und Risiken wurden durch die Alzchem Netz GmbH bzw. den Dienstleitern bzw. das Mutterunternehmen Alzchem Trostberg GmbH zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergriffen.

Die Alzchem Gruppe hat ein Arbeitsschutzmanagement nach OHRIS (Occupational Health and Risk Managementsystem) eingeführt. Die langjährig bestehende Zertifizierung wurde 2024 durch die Regierung von Oberbayern um drei Jahre verlängert.

https://www.alzchem.com/fileadmin/Unternehmen/Qualitaet_und_Umwelt/Zertifikate/

Alle Gesellschaften, die an den von der Alzchem betriebenen Standorten ansässig sind, beteiligen sich an einer gemeinsamen Sicherheitsarbeit in sieben Arbeitsausschüssen. Der Steuerungskreis Sicherheit ist die maßgebliche Instanz in der Sicherheits- und Gesundheitsarbeit an den deutschen Standorten der Alzchem Gruppe.

Der in der Regel monatlich tagende Steuerungskreis Sicherheit wird vom zuständigen Vorstandsmitglied geführt; dieser steuert und koordiniert so die Aktivitäten des Sicherheits- und Gesundheitsprogramms. In Bezug auf Risiken betreffend die Arbeits- und Anlagensicherheit geht das Management von einer sehr geringen bis geringen Eintrittswahrscheinlichkeit und von einer sehr geringen bis geringen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Gesamtrisikolage

Im Geschäftsjahr 2024 waren keine Risiken erkennbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand der Gesellschaft gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen könnten. Aus heutiger Sicht drohen auch in absehbarer Zukunft keine bestandsgefährdenden Risiken.

3.3. Chancenbericht

Im Rahmen unseres Risikomanagements identifizieren und bewerten wir auch regelmäßig Chancen, die sich in unseren Geschäftsfeldern ergeben. Diese stellen jedoch nur einen kleinen Ausschnitt der sich uns bietenden Möglichkeiten dar. Zudem ist die Bewertung der Chancen fortlaufenden Änderungen unterworfen.

Die Alzchem Netz GmbH hat die Chance, unter Einhaltung der Effizienz und durch das Sicherstellen termin- und anforderungsgerechter Investitionen in das Netz der öffentlichen Versorgung sowie in Netzanschlüsse, ihre "Regulated Asset Base" zu stärken. Bezogen auf die Größe bzw. geographische Begrenzung des Netzes wird ein organisches Wachstum nur unwesentlich zur Steigerung der Erlöse beitragen. Die Gesellschaft ist sich der neuen Anforderungen durch die Energiewende bewusst und versucht in ihrem Einflussbereich aktiv mitzuwirken und für die in der Regelzone versorgten Kunden ein verlässlicher und leistungsstarker Partner zu sein.

4. Angaben nach EnWG

Die Alzchem Netz GmbH ist Eigentümerin und Betreiberin eines Stromverteilnetzes und führt damit die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EnWG aus. Somit entspricht der nach § 6b Abs. 3 EnWG zu erstellende Tätigkeitsabschluss dem offengelegten Jahresabschluss.

 

Trostberg, 25. Februar 2025

Alzchem Netz GmbH

Frank Eichler

Auszug aus der Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung der Alzchem Netz GmbH, Trostberg

Die Alzchem Trostberg GmbH, Trostberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 26599, ist die alleinige Gesellschafterin der Alzchem Netz GmbH mit Sitz in Trostberg (Amtsgericht Traunstein, HRB 26509).

Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen der Ankündigung, Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung hält die Alzchem Trostberg GmbH hiermit eine Gesellschafterversammlung der Alzchem Netz GmbH mit folgenden Tagesordnungspunkten ab:

1.

Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024

In der Gesellschafterversammlung werden einstimmig die folgenden, vom Versammlungsleiter festgestellten Beschlüsse gefasst:

Zu Punkt 1 der Tagesordnung

"Der von der Geschäftsführung zusammen mit dem Lagebericht vorgelegte handelsrechtliche Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024, der mit einer Bilanzsumme von EUR 27.252.549,25 und einem Jahresüberschuss vor Gewinnabführung (aufgrund des mit der Alzchem Trostberg GmbH bestehenden Gewinnabführungsvertrages) in Höhe von EUR 3.696.859,38 abschließt und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, versehen ist, wird genehmigt und ist damit festgestellt."

 

Trostberg, den 24. März 2025

Für die Gesellschafterin
Alzchem Trostberg GmbH

Andreas Niedermaier

ppa. Dr. Cornelius Simons, zugleich als Versammlungsleiter

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Alzchem Netz GmbH, Trostberg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Alzchem Netz GmbH, Trostberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Alzchem Netz GmbH, Trostberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellungen, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.

 

Stuttgart, 25. Februar 2025

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Karsten Bender, Wirtschaftsprüfer

Sebastian Straub, Wirtschaftsprüfer

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