DFL Digital Sports GmbH

Kaltenbornweg 2, 50679 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 72608
Vorher
DFA Deutsches Fußball Archiv GmbH
Eingetragen
9.6.2011
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtVerlegen von ComputerspielenErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Gegenstand
der Betrieb und die Weiterentwicklung von technischen Plattformen als Basis für die Ausspielung und Distribution von medialen Inhalten aus dem Bereich des Sports in allen Formen und Formaten sowie die Produktion dieser Inhalte. Gegenstände des Unternehmens sind ferner der Betrieb eines Archivs, bestehend aus Aufnahmen und Aufzeichnungen von Fußballspielen einschließlich der Einspielung, Digitalisierung, Aufbereitung und Speicherung des Bildmaterials, der Organisation von Such- und Zugriffsfunktionen sowie der Distribution des Bildmaterials, und der Betrieb einer Datenbank zur Erfassung und Speicherung von Daten aus Spielen der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie etwaiger weiterer Wettbewerbe und Spiele einschließlich der Verarbeitung dieser Spieldaten zum Zweck der Distribution. Unternehmensgegenstand ist zudem die Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung, der Aufzeichnung, der Be- und Verarbeitung sowie der Veredelung und Verwertung, einschließlich Ein- und Ausspielung von Audiosignalen, visuellen und audiovisuellen Signalen sowie sonstigen medialen Inhalten stehen. Darüber hinaus ist Unternehmensgegenstand die Erbringung von Dienstleistungen einer Verlagsgesellschaft, darunter die Herstellung, der Verlag und der Vertrieb von Druckschriften aller Art. Ebenfalls Unternehmensgegenstand ist die Erbringung von Marketing-Dienstleistungen, die Umsetzung von werblichen Maßnahmen, das Eventbranding und die Durchführung von Events. Die Leistungserbringung kann im In- und Ausland erfolgen.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
100.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DFL Deutsche Fußball Liga GmbH

Frankfurt am Main

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022

KONZERNLAGEBERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS PER 30. JUNI 2022

DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/MAIN

1. Einbezogene Unternehmen

In den Konzernabschluss der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt am Main, (nachfolgend DFL) sind die Sportcast GmbH, Köln (nachfolgend Sportcast), die Bundesliga International GmbH, Frankfurt am Main, (bei Gründung DFL Sports Enterprises; nachfolgend BLI), die Bundesliga International Holding GmbH, Frankfurt am Main (nachfolgend BLI Holding), die Bundesliga International Corporation, New York, USA (nachfolgend BLI Corporation), die DFL Digital Sports GmbH, Köln (nachfolgend DFL DS) sowie die Liga Travel GmbH, Frankfurt am Main (nachfolgend Liga Travel) einbezogen.

Die DFL hält am Bilanzstichtag 100% der Anteile an der Sportcast, der DFL DS und der BLI. An der Liga Travel ist die DFL mit 51% beteiligt und sowohl an der Sportec Solutions AG, Ismaning (nachfolgend STS AG) wie auch an der DFB Schiri GmbH, Frankfurt am Main (nachfolgend Schiri GmbH) besteht eine 49%ige Minderheitsbeteiligung.

Die Sportcast hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die 100%igen Anteile an der HD SAT Communication GmbH, Köln (nachfolgend HD SAT) und an der Livecast TV Produktion GmbH, Köln (nachfolgend Livecast) in die TVN Live Production GmbH, Hannover (nachfolgend TVN), eingelegt. An dieser Gesellschaft hält sie 35% der Anteile.

Die BLI hält 100% der Anteile an der BLI Holding, die wiederum 100% der Anteile an der BLI Corporation hält.

2. Geschäft und Rahmenbedingungen

Grundlagen

Die DFL führt das operative Geschäft des "DFL Deutsche Fußball Liga e.V." (nachfolgend DFL e.V.), des Zusammenschlusses der Vereine und Kapitalgesellschaften der Fußballlizenzligen Bundesliga und 2. Bundesliga. Einzige Gesellschafterin der DFL ist der DFL e.V.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind für die DFL folgende Regelungen verbindlich: ihre Satzung, die Satzung des DFL e.V., die Satzung des Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) und der Grundlagenvertrag zwischen DFL e.V. und DFB, in der jeweils gültigen Fassung.

Kerngeschäft der DFL - Organisation und Vermarktung

Gegenstand des Unternehmens ist die Führung des operativen Geschäfts des DFL e.V., insbesondere

die verantwortliche Leitung des Spielbetriebs der Lizenzligen und die Erfüllung der damit zusammenhängenden Aufgaben,

die Durchführung der Wettbewerbe des DFL e.V.,

die exklusive Vermarktung der sich aus der Bundesliga und 2. Bundesliga ergebenden Rechte einschließlich deren gerichtlicher Geltendmachung. Zur Vermarktung zählen u.a. die abschließende Verhandlung von Verträgen über die Vergabe von Rechten an Spielen der Lizenzligen für Fernseh- und Hörfunkübertragungen, für alle anderen Bild- und Tonträger, künftige technische Einrichtungen jeder Art, in jeder Programm- und Verwertungsform und über vergleichbare Vermarktungsrechte von erheblichem Umfang,

die Fortentwicklung der Gesellschaft zu einem Dienstleistungsunternehmen der Mitglieder des DFL e.V.

Die Vermarktungsaktivitäten gehen einher mit einer strategischen Markenpositionierung, wobei auch der Fan-Dialog und die Kommunikation mit Entscheidungsträgern im gesellschaftlichen und politischen Bereich von Bedeutung sind.

Im Sinne von Professionalisierung und Spezialisierung, wurden in diesem Zusammenhang Tochterunternehmen zur Erstellung des TV-Basissignals (Sportcast), zum internationalen Rechtevertrieb (BLI) und zur Erstellung sowie Verbreitung von Medien-Inhalten (DFL DS) gegründet.

Organisation von Reisen durch Liga Travel

Im Jahr 2002 wurde der Reisedienstleister Liga Travel gegründet, ein Joint Venture zwischen der DFL und der AMERICAN EXPRESS GLOBAL BUSINESS TRAVEL GBT Deutschland GmbH. Hierbei ist die DFL Gesellschafterin mit einer Beteiligung von 51%. Das Unternehmen übernimmt unter anderem für Clubs die komplette Abwicklung von Mannschafts-, Sponsoren-, Presse- und Fanreisen vom Flug bis zum Transport ins Stadion.

Produktion von TV-Basissignalen durch Sportcast GmbH

Die 2006 gegründete Sportcast, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der DFL, produziert in deren Auftrag das Basissignal für alle 612 Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie die Relegationsspiele für die nationalen und internationalen Rechteverwerter sowie die Spiele des DFB-Pokal im Auftrag des DFB. Damit wird eine einheitliche, qualitativ hochwertige und unverwechselbare mediale Präsentation der Spiele weltweit gewährleistet. Dies trägt entscheidend zur Zufriedenheit der Zuschauer sowie zur Markenbildung der Bundesliga bei. Zum Aufgabenspektrum der Sportcast gehört auch der Betrieb des DFL Media Hub mit den Schwerpunkten Archivierung und Aufbereitung von Bewegtbildmaterial aus den Wettbewerben des DFL e.V. und des DFB sowie von Spieldaten der Bundesliga und 2. Bundesliga.

Die HD SAT Communication GmbH, Köln - gegründet 2007 - und die im Mai 2009 gegründete Livecast TV-Produktion GmbH, Köln, wurden im aktuellen Geschäftsjahr auf die Gesellschaft TVN Live Production GmbH (nachfolgend TVN), Hannover, gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten verschmolzen. An der neuen Gesellschaft ist die Sportcast zu 35% beteiligt. Die Tätigkeiten beider verschmolzenen Gesellschaften (u.a. Betrieb von HD-fähigen Satellitenfahrzeugen sowie Betrieb und Bereitstellung von HDTV-Fernseh-Übertragungswagen) wurden von der neuen Gesellschaft übernommen. Die TVN trägt damit weiterhin langfristig zur Produktionssicherheit für die TV-Produktion der Fußball-Bundesliga bei.

Auslieferung von Spieldaten durch Sportec Solutions GmbH

Seit Beginn des Geschäftsjahres 2016/17 bestand die Sportec Solutions GmbH (nachfolgend STS GmbH), die zwecks Erfassung und Auslieferung von Spieldaten gegründet wurde. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde die STS GmbH in eine Partnerschaft mit der deltatre AG eingebracht, und auf die neue Gesellschaft Sportec Solutions AG (nachfolgend STS AG), Ismaning, verschmolzen. An der so entstandenen Beteiligung hält die DFL einen Anteil von 49%.

Internationale Vermarktung durch Bundesliga International GmbH

Über ihre im September 2008 gegründete 100-prozentige Tochtergesellschaft BLI, zeichnet sich die DFL für die internationale Rechtevermarktung der Spiele der Lizenzligen über audiovisuelle Medien in Märkten außerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz verantwortlich. Aufgabe der BLI ist es zudem, zentrale Sponsoringrechte, die Markenlizenzen sowie die ligaeigenen Angebote auf digitalen Plattformen und über soziale Medien zu vermarkten. Die enge Koordination der internationalen DFL-Vertriebs- und Marketingaktivitäten zwischen Tochter- und Muttergesellschaft ermöglicht inhaltliche Synergien, effizientes Arbeiten und den nachhaltigen Aufbau eigener Vertriebs- und Marketingkompetenzen.

Die Intensivierung der Internationalisierungsbestrebungen der BLI schließt auch die Eröffnung von Auslandsbüros in Zielmärkten ein. Seit 2012 unterhält die BLI ein Büro in Singapur. Im Frühjahr 2019 wurde ein weiterer Standort in Peking mit Fokus auf den chinesischen Markt eröffnet. Für das Halten und Verwalten von Tochtergesellschaften im Ausland ist die BLI Holding GmbH (nachfolgend BLI Holding) zuständig, die in 2017/18 als 100-prozentige Tochtergesellschaft der BLI gegründet wurde. In den USA wurde zudem im Juni 2018 die BLI Corporation gegründet, deren alleinige Gesellschafterin die BLI Holding ist. Die BLI Corporation deckt mit ihren Aktivitäten den gesamten nord- und südamerikanischen Markt ab.

Produktion von Medieninhalten durch DFL Digital Sports GmbH

Die 2011 gegründete DFL DS mit Sitz in Köln, ebenfalls eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der DFL, produziert und veredelt im Auftrag der DFL mediale Inhalte und setzt deren Ausspielung in allen Formen und Formaten über unterschiedliche Technologien operativ um. Auch die technische Realisierung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der ligaeigenen Plattformen sowie der Aufbau neuer digitaler Produkte und die technologische Vorbereitung neuer Geschäftsmodelle gehören zu den Aufgaben der Tochtergesellschaft. Unternehmensgegenstand ist zudem die Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung der Aufzeichnung, der Be- und Verarbeitung sowie der Veredelung und Verwertung einschließlich Ein- und Ausspielung von Audiosignalen, visuellen und audiovisuellen Signalen sowie sonstigen Inhalten stehen.

Organisation Geschäftsführung / Geschäftsleitung

Die DFL wird von einer Geschäftsführerin (Donata Hopfen) geführt. Zudem gibt es eine fünfköpfige Geschäftsleitung, deren Mitglieder Prokura haben. Dies sind die Direktionen "Audiovisuelle Rechte" (Dr. Steffen Merkel), "Finanzen, IT & Organisation" (Jörg Degenhart), "Fußball-Angelegenheiten & Fans" (Ansgar Schwenken), "Recht" (Jürgen Paepke) und "Unternehmensstrategie & Internationale Angelegenheiten" (Dr. Marc Lenz).

Darüber hinaus bestehen die Direktionen "Lizenzierung" (Werner Möglich) und "Sport und Nachwuchs" (Andreas Nagel).

Mit Beschluss der Generalversammlung am 17.08.2022 wurde das Präsidium des DFL e.V. für die kommenden drei Jahre bis 2025 neu besetzt. Mit Donata Hopfen und Ansgar Schwenken ist die DFL dort mit zwei Sitzen und Stimmen vertreten. Donata Hopfen fungiert zudem als Sprecherin des Präsidiums.

3. Geschäftsverlauf

Die Bundesliga war auch in der Saison 2021/22 als internationale Sport-Marke weltweit präsent.

Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen stand auch das Geschäftsjahr 2021/22 unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie. Trotz der weiterhin hohen Herausforderung für die Clubs konnte die Spielzeit mit wenigen Spielverlegungen pünktlich am 24.05.2022 mit dem Abschluss der Relegationsspiele beendet werden.

Maßgeblich dafür war die intensive Arbeit und hohe Disziplin aller Beteiligten bei der Umsetzung des erarbeiteten und weltweit zum Vorbild genommenen, medizinisch-hygienischen Konzepts. Die von DFL und DFB eigens zu diesem Zweck eingerichtete Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb entwickelte hinsichtlich der Organisation und Durchführung des Spielbetriebs der Bundesliga und 2. Bundesliga das Konzept im Laufe der Saison angesichts ständig neuer Herausforderungen aufgrund der Dynamik der pandemischen Lage kontinuierlich weiter. So gelang es, dass auch in der Saison 2021/22 alle Entscheidungen auf sportlichem Weg im Rahmen des ursprünglich anvisierten Zeitplans gefallen sind.

Im europäischen Vergleich dauerte es in Deutschland länger, die Spiele der Ligen wieder unter der Beteiligung der Fans bestreiten zu können. Dies hatte enorme Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation im Profifußball.

Die DFL hat im Geschäftsjahr die Mehrheitsbeteiligungen an der HD SAT Communication GmbH, und Livecast TV-Produktion GmbH auf die Gesellschaft TVN Live Production GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten verschmolzen. Ziel ist es, durch die gemeinsame Aktivität mit der TVN neue Geschäftsbereiche zu erschließen und Effizienzsteigerungen in der Produktion der Bewegtbilder zu erreichen.

4. Lage des Konzerns

a. Vermögenslage

Die Bilanzpositionen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Aktiva

30.06.22
TEUR
30.06.21
TEUR
Diff.
TEUR
- Immaterielles Vermögen und Sachanlagen 6.883 7.185 -302
- Finanzanlagen 14.015 8.089 5.926
Langfristiges Vermögen 20.898 15.274 5.624
- Forderungen verbundene Unternehmen und assoziierte Unternehmen 23.491 33.870 -10.379
- Vorräte, sonstige Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und ARAP 4.421 3.294 1.127
- Liquide Mittel 26.738 19.148 7.590
Kurzfristiges Vermögen und ARAP 54.650 56.312 -1.662
Aktive latente Steuer 60 0 60
Bilanzsumme 75.608 71.586 4.022

Passiva

     
- Eigenkapital 56.388 50.377 6.011
- Rückstellungen 12.088 11.243 844
- Verbindlichkeiten 7.100 9.748 -2.648
- Passive Rechnungsabgrenzung 32 218 -186
Bilanzsumme 75.608 71.586 4.022

In den Finanzanlagen ist neben der 49%igen Beteiligung an der STS Sportec Solutions AG erstmalig die 35%ige Beteiligung an der TVN Live Production GmbH und die 49%ige Beteiligung an der DFB Schiri GmbH erfasst, die im Geschäftsjahr erworben wurden. Die bilanzierten EUR 14,0 Mio. stellen die im Konzern fortgeführten At-Equity-Werte dar, die die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungen mitberücksichtigt.

Der Anstieg der Finanzanlagen gleicht den durch die laufende Abschreibung bedingten Rückgang des immateriellen Vermögens und der Sachanlagen mehr als aus. Daher stieg der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens der Gesellschaft am Gesamtvermögen von 21,3% im Vorjahr auf nun 27,6% an.

Das kurzfristig gebundene Vermögen verminderte sich leicht um EUR 1,7 Mio. auf EUR 54,7 Mio.

Ausschlaggebend hierfür ist überwiegend die stichtagsbezogene Reduktion der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und assoziierte Unternehmen um EUR 10,4 Mio.

Die Forderungen setzen sich hauptsächlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem DFL e.V., sowie aus einem Darlehen an die STS AG zusammen. Gegenläufig stiegen die liquiden Mittel um EUR 7,6 Mio. an.

Das kurzfristig gebundene Vermögen und ARAP repräsentiert einen Anteil von 72,3% (Vorjahr: 78,7%) an den Aktiva.

Erstmals sind aktive latente Steuern berücksichtigt, die im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen des Konzerns entstanden sind.

Die Passivseite der Bilanz ist von einer sehr soliden Eigenkapitalausstattung geprägt. Im Geschäftsjahr änderte sich das Eigenkapital durch den erwirtschafteten Jahresüberschuss in Höhe von EUR 5,8 Mio. Die Eigenkapitalquote stieg auf 74,6% nach 70,4% im Vorjahr an. Verbindlichkeiten flossen in Höhe von EUR 7,1 Mio. (Vorjahr EUR 9,8 Mio.) in die Passiva ein.

b. Finanzlage

Die Finanzlage der Gesellschaft entwickelte sich wie folgt:

2021/22
TEUR
2020/21
TEUR
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 11.444 -2.813
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit -3.169 -3.460
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit -5 -4
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 8.270 -6.277
Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds -680 -1.118
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 19.148 26.543
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 26.738 19.148

Die Liquidität der DFL war wie in den letzten Geschäftsjahren sehr gut. Eine Inanspruchnahme von Krediten war zu keinem Zeitpunkt erforderlich.

Der Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes um EUR 7,6 Mio. beruht im Wesentlichen auf dem positiven Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 11,4 Mio. Dieser ist geprägt vom Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Neben der zahlungswirksamen Veränderung des Cashflows ergaben sich durch den Abgang der HD Sat und der Livecast auch zahlungsunwirksame Änderungen aus der Entkonsolidierung der Gesellschaften, die im Wesentlichen als zahlungsunwirksame Erträge in Höhe von EUR 6,1 Mio. berücksichtigt wurden.

Ein aktives Finanzmanagement wird seitens der Gesellschaft durchgeführt. Den geplanten Geldeingängen werden regelmäßig die geplanten Geldausgänge gegenübergestellt und monatlich mit den tatsächlichen Geldflüssen verglichen. Ungeplante Abgänge werden analysiert und geeignete Maßnahmen getroffen. Da keine signifikanten Forderungen in ausländischer Währung bestehen, wird eine Absicherung des Währungsrisikos auf der Kundenseite nicht vorgenommen.

Die Veränderung des Finanzmittelfonds sowie die dafür ursächlichen Mittelbewegungen lassen sich in der Kapitalflussrechnung nachvollziehen.

c. Ertragslage

2021/22
TEUR
2020/21
TEUR
Diff.
TEUR
Umsatzerlöse 113.639 114.951 -1.312
Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge 8.489 8.905 -416
Materialaufwand -55.481 -50.558 -4.923
Rohertrag 66.378 73.298 -6.650
Personalaufwand -30.288 -32.037 1.749
Abschreibungen -2.952 -4.132 1.180
sonstige betriebliche Aufwendungen -25.323 -23.337 -1.986
Finanz- und Beteiligungsergebnis -1.315 -723 -591
Steuern -784 -3.348 2.565
Anteil anderer Gesellschafter -192 60 -252
Jahresergebnis 5.794 9.781 -3.987

Die Konzernerlöse lagen in diesem Jahr mit EUR 113,6 Mio. um EUR 1,3 Mio. unter den Vorjahresumsätzen. Damit lagen die Umsätze im Geschäftsjahr 2021/22 mit EUR 5,4 Mio. deutlich über den Planwert, die von einem deutlichen Rückgang der Umsatzerlöse bedingt durch geringere Vergütungen durch den DFL e.V. im Rahmen des neuen Finanzkonzepts ausgegangen war.

Die Umsatzerlöse der DFL umfassen mit EUR 66,4 Mio. als größten Einzelbereich unilaterale Leistungen, die im Vergleich zur Vorsaison um EUR 2,3 Mio. höher ausgefallen sind.

Darüber hinaus basieren die Erlöse der DFL auf den abgeschlossenen Medienverträgen und dem Dienstleistungsvertrag zwischen DFL e.V. und DFL, dessen Grundlage das im März 2021 verabschiedete Finanzkonzept ist. Für die zentrale Vermarktung der nationalen und internationalen Medienrechte des DFL e.V. erhielt die DFL im Geschäftsjahr 2021/22 die Vergütungen in Höhe von EUR 45,4 Mio. Dabei verminderten sich die Erlöse aus nationalen Medienrechten um EUR 1,0 Mio. Die Erlöse aus internationalen Medienrechten verminderten sich geringfügig um EUR 0,1 Mio.

Die Erlöse aus der Vermarktung der eigenen Kommunikationsplattformen verringerten sich auf EUR 0,4 Mio. (Vorjahr EUR 4 Mio.). Die Erlöse aus Ligasponsoring und Gruppenvermarktung konnten hingegen auf EUR 2,0 Mio. erhöht werden (Vorjahr: EUR 1,4 Mio.)

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten hauptsächlich die Erträge aus der Entkonsolidierung der HD Sat und Livecast und erreichen zusammen mit den Bestandsveränderungen und den anderen aktivierten Eigenleistungen eine Höhe von EUR 8,5 Mio. und liegen leicht unter dem Vorjahresniveau. Durch die Berücksichtigung des Anteilsverkauf wird der Planwert deutlich übertroffen.

Der Materialaufwand in Höhe von EUR 55,5 Mio. entwickelte sich ebenso wie die Umsatzerlöse entgegen der Prognose. Er stieg um EUR 4,9 Mio. und lag damit deutlich über dem Planwert. Der Anstieg im Planvergleich erfolgte damit in ähnlicher Höhe wie die höheren Planumsatzerlöse.

Die Umsatzverringerung und der parallele Kostenanstieg wirkten sich negativ auf den Rohertrag aus, der um EUR 6,7 Mio. gegenüber dem Vorjahr geringer ausfiel und im Berichtsjahr EUR 66,4 Mio. erreicht.

Dem Rohertrag stehen sonstige betriebliche Aufwendungen von EUR 25,3 Mio., Personalaufwendungen von EUR 30,3 Mio. sowie Abschreibungen auf das Anlagevermögen von EUR 3,0 Mio. gegenüber.

Der Rückgang des Finanz- und Beteiligungsergebnisses resultiert hauptsächlich aus planmäßigen Abschreibungen des Unterschiedsbetrags der assoziierten Unternehmen TVN und STS AG (EUR 1,9 Mio.). Diesen Abschreibungen stehen positive Beteiligungsergebnisse von EUR 0,6 Mio. gegenüber.

Unter Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der sonstigen Steuern in Höhe von insgesamt EUR 0,8 Mio. sowie einem Anteil konzernfremder Gesellschafter, ist ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 5,8 Mio. erwirtschaftet worden. Somit wurde das Jahresergebnis aus dem Vorjahr (EUR 9,8 Mio.) nicht erreicht. Das Ergebnis liegt jedoch deutlich über der Vorjahresprognose, die mit EUR -2,9 Mio. von einem negativen Ergebnis ausging.

Aus Sicht der Geschäftsführung kann das abgelaufene Geschäftsjahr trotz der COVID-19-Pandemie unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als zufriedenstellend bezeichnet werden. Maßgebend für den Verlauf des Geschäftsjahres war die intensive Arbeit aller Beteiligten und das aufgestellte Hygienekonzept, welches die Grundlage für die planmäßige Durchführung des Spielbetriebs lieferte.

5. Chancen- und Risikobericht

a. Risiko-Managementsystem

Die Risikopolitik der Gesellschaft besteht darin, vorhandene Chancen optimal auszuschöpfen und die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken nur einzugehen, um damit einen entsprechenden Mehrwert zu schaffen. Daher ist das Risikomanagement integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen. Ziel des Risikomanagementsystems ist somit die frühzeitige vollständige Identifikation und Bewertung der Risiken, sowie deren rechtzeitige Kommunikation an die Entscheidungsträger. Dabei handelt es sich um klassische Controllinginstrumente, wie beispielsweise monatliche bzw. quartalsweise Gegenüberstellung der aktuellen Ergebnisse mit denen der Planung bzw. Hochrechnung (Forecast) sowie Instrumente zur Risikoidentifikation, Risikoanalyse und -bewertung. Jedes identifizierte Risiko wird angemessen bewertet. Darüber hinaus ist es den Kostenstellenverantwortlichen jederzeit möglich, Einblick in die tagesaktuellen Kostenstellen zu nehmen, was die Ergebnissteuerung zusätzlich deutlich verbessert.

Gemäß dem aktuellen Vertragsmanagement müssen alle anstehenden Verträge über eine technische Plattform eingereicht werden, so dass die Rechtsabteilung die Vertragserstellung und in einem weiteren Schritt, gemäß dem 4-Augen-Prinzip, auch die Vertragsprüfung übernehmen kann. Dies trifft gleichermaßen sowohl auf interne und externe Verträge als auch auf Vertragsentwürfe von Dritten zu. Im Rahmen dieses Prozesses sind die Vertragsmanager angehalten, die Stamm- und wesentlichen Eckdaten der Verträge im System zu hinterlegen. Je nach Stamm- oder Eckdaten werden in einem parallel verlaufenden Prozess weitere Abteilungen, insbesondere die Finanzabteilung, in den Genehmigungsprozess einbezogen. Dies betrifft z.B. sämtliche Verträge mit Auslandsbezug sowie Verträge mit anderen Kriterien, die entsprechend einer Risikoanalyse für prüfungswürdig definiert wurden. Die Prüfung durch die Finanzabteilung folgt ebenfalls dem 4-Augen-Prinzip.

Die Abwicklung des Vertragsmanagements über ein elektronisches Tool gibt den Mitarbeitern der DFL die Möglichkeit, entsprechend einer Rechtematrix auch bereichsübergreifend auf die Verträge zuzugreifen. Somit werden insbesondere die Transparenz und Effizienz deutlich gesteigert. Weitere Vorteile sind die Auswertung des Vertragsbestandes nach verschiedenen Kriterien.

Das im Vorjahr eingeführte ERP-System fasst erstmals - mit Ausnahme der Liga Travel - alle Gruppengesellschaften in einer Buchhaltungssoftware zusammen und ermöglicht eine Vereinheitlichung der Prozesse sowie der Kontrollmaßnahmen in Buchhaltung und Rechnungswesen.

In die neu implementierte Softwarelösung werden auch die außerhalb des Finanzwesens bestehenden IT-basierten Compliance-Maßnahmen integriert und das Kontrollumfeld so systematisch weiterentwickelt.

Das gruppenweit eingeführte Tax Compliance Management System (Tax CMS) hat dafür Sorge zu tragen, dass geltendes Steuerrecht angewandt wird. Durch die Implementierung des Tax CMS soll sichergestellt werden, dass alle relevanten Steuergesetze eingehalten werden und den steuerlichen Pflichten fristgerecht nachgegangen wird. Hierzu gehören die bewusste Gestaltung und Feststellung der Tatbestände, an die Steuergesetze Steuerfolgen knüpfen, sowie die Erfüllung steuerlicher Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten. Die Tax Compliance Maßnahmen unterliegen einer permanenten Weiterentwicklung.

Darüber hinaus ist seit der Implementierung der Softwarelösung ein konsequentes Richtlinienmanagement im Einsatz - ein weiteres Instrument des Risiko-Managementsystems der DFL-Gruppe. Die prozessgestützte Richtlinienerstellung und -Verteilung ermöglichen die zielgerichtete Kommunikation von sämtlichen Richtlinien und internen Dokumenten innerhalb der DFL-Gruppe und sorgen somit für mehr Bewusstsein und Akzeptanz für die Compliance-Kultur bei den Mitarbeitern.

Die Geschäftsführung und Geschäftsleitung ist in die Risikoanalyse und -bewertung eingebunden und jeweils zuständig für die unterschiedlichen Bereiche. Die kurzen Wege und flachen Hierarchien im Unternehmen sichern ein schnelles und effizientes Risikomanagement. Zusammen mit den Controllinginstrumenten ist gewährleistet, dass die Wirkung der identifizierten Risiken auf das Ergebnis und die Liquidität laufend überprüft wird.

Die DFL ist sich der Chancen, aber auch der Risiken ihrer ausgeweiteten Wertschöpfung bewusst und legt daher besonderes Augenmerk auf die Sicherung der von den in- und ausländischen Lizenznehmern gegenüber dem DFL e.V. zu erfüllenden vertraglichen Verpflichtungen.

b. Chancen und Risikofaktoren

Die DFL selbst ist - unter der Voraussetzung eines vollständig durchgeführten Spielbetriebs - grundsätzlich weniger anfällig für kurzfristige Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, da ein großer Teil ihres Rohertrags durch die statutengemäß geregelte Vergütung (§ 17 OVR) aus den mehrjährigen Medienverträgen des DFL e.V. gesichert ist.

Unterbrechungen des Spielbetriebs oder ein möglicher vorzeitiger Abbruch der Saison aufgrund von übergeordneten Risiken (wie der COVID-19-Pandemie) können zu verminderten oder ausbleibenden Einnahmen aus der Rechteverwertung führen. Dies würde sich mittelbar auch auf die Einnahmen der DFL auswirken. Diesem Risiko begegnet die Geschäftsführung der DFL. Sie stellt für diese Fälle sicher, dass die mittelfristige Deckung eines ausreichenden Liquiditätsbedarfs vorliegt. Hierzu zählt u.a. eine im Dienstleistungsvertrag vereinbarte Einstandspflicht des DFL e.V.

Die Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie werden auch in den kommenden Monaten das öffentliche Leben beeinträchtigen und können erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung des Spielbetriebs haben. Die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs ist für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der DFL und ihrer Medienpartner von zentraler Bedeutung. Allerdings bestehen aktuell keine allgemeingültigen Vorgaben in Form eines zentralen Hygienekonzepts, da bei den Clubs große Erfahrung und Kompetenz sowie Sensibilität vorhanden ist, um mit individuellen Schutzmaßnahmen der Pandemie sachgemäß zu begegnen und damit im Sinne eines hohen Gesundheitsschutzes sowie einer reibungslosen Durchführung des Spielbetriebs zu agieren. Sollte die pandemische Entwicklung in den kommenden Monaten doch zentrale Maßnahmen erfordern, wird dies in der Arbeitsgruppe "Medizin im Profifußball" - in diese permanente Struktur ist die bisherige "Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb" überführt worden - erörtert und dem Präsidium des DFL e.V. zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Weitere Risiken bestehen in der veränderten geopolitischen Lage und den Auswirkungen einer möglichen Energieverknappung auf die Bundesliga und 2. Bundesliga. Die Geschäftsführung der DFL ist hier im engen Austausch mit den Clubs, weiteren großen deutschen Sportverbänden und den relevanten politischen Institutionen, um auf mögliche Szenarien für die kalten Monate vorbereitet zu sein.

Rechtsstreit mit der Freien Hansestadt Bremen

Gegenstand des Rechtsstreits mit der Freien Hansestadt Bremen ist die Erhebung von Gebühren gegenüber der DFL für die zusätzliche Bereitstellung von Polizeikräften anlässlich von bestimmten Bundesliga-Spielen (sog. "Hochrisikospielen") des SV Werder Bremen. Für diese Spiele ist erstmals 2015 auf Grundlage der neu geschaffenen Regelung des § 4 Abs. 4 Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes ein Gebührenbescheid an die DFL GmbH versandt worden. Bremen ist derzeit das einzige Bundesland, das Gebühren für Polizeikosten erhebt. Die DFL hat Ende Februar 2022 ihre Verfassungsbeschwerde abschließend eingereicht. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde der DFL gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 11. November 2020 zurückgewiesen und damit das OVG-Urteil bestätigt hat, ist der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg endgültig erschöpft. Nach einer Annahme der Verfassungsbeschwerde, die noch nicht erfolgt ist, dürfte frühestens im Jahr 2024 mit einer Entscheidung zu rechnen sein. Das Präsidium des DFL e.V. hatte bereits in der Vergangenheit erklärt, den Rechtsstreit mit der Freien Hansestadt Bremen durch das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden zu lassen, da hier grundlegende verfassungsrechtliche Fragen zur Gebührenerhebung durch den Staat gegenüber Privaten zu klären sind, die nicht nur für den Fußball von Bedeutung sind, sondern insgesamt das Verhältnis zwischen Staat und Privaten betreffen.

Die DFL hat die sofort vollziehbaren Gebührenbescheide nach Zahlungsaufforderung an die Freie Hansestadt Bremen beglichen. Die gezahlten Gebühren hat sie an den DFL e.V., für den sie das operative Geschäft führt und die Spiele der Lizenzligen ansetzt, weitergereicht. Grundlage dafür ist ihr Anspruch auf Erstattung der ihr entstandenen Aufwendungen durch den DFL e.V. gemäß §§ 675, 667, 670 BGB. Im Gegenzug hat die DFL ihre Ansprüche auf Ausgleich im Innenverhältnis nach den gesetzlichen Regelungen zur Gesamtschuldnerschaft gegen den das einzelne Bundesligaspiel organisierenden und durchführenden SV Werder Bremen an den DFL e.V. abgetreten. Die gezahlten Gebühren werden im Zuge des gesetzlichen Ausgleichs im Innenverhältnis (§ 426 BGB) in voller Höhe gegenüber dem SV Werder Bremen geltend gemacht. 50% der Zahlungen wurden und werden bis zur abschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten von Werder Bremen gestundet. Für die Spielzeit 2021/2022 sind keine Gebührenbescheide ergangen.

Rechtsstreit mit PPlive Sports German Limited/Suning Holdings Group Limited

Aus dem Lizenzvertrag des DFL e.V. über Medienrechte in China mit der PPlive Sports German Limited (nachfolgend PPlive) für die fünf Spielzeiten 2018/19 bis 2022/23 sind mehrere in Rechnung gestellte Lizenzzahlungen ausgeblieben. Aufgrund des Zahlungsverzugs hat die DFL die Lizenzvereinbarung zum 23. Mai 2021 gekündigt. Der DFL e.V. hat am 30. Juni 2021 nach ICC-Regeln Schiedsklage in Zürich auf Zahlung sämtlicher ausgebliebener Lizenzzahlungen über die Vertragslaufzeit eingereicht. Das Unternehmen Suning Holding Group Limited ist als bürgendes Mutterunternehmen mitbeklagt. Nach Abschluss der Schriftsatzrunden ist die mündliche Verhandlung für Mitte November 2022 terminiert. Mit Erlass des Schiedsspruchs ist spätestens sechs Monate nach der Verhandlung zu rechnen.

Die Kosten des Schiedsverfahrens sind bislang allein DFL-seitig getragen bzw. vorgeschossen worden, da sich die Gegenseite jeder Zahlung verweigert. Im Falle des Obsiegens sind auch diese Kosten vollstreckungsfähig. Die Rechtsschutzversicherung hat dem DFL e.V. die verauslagten Schiedskosten bereits bis zur vertraglich vereinbarten Höhe erstattet.

Rechtsstreit mit CICFH Sports Industry Development Company Limited

Der DFL e.V. hat einen Lizenzvertrag über Medienrechte in Hong Kong und Macau mit der CICFH Sports Industry Development Company Limited (nachfolgend CICFH Sports) für die Spielzeiten 2020/21 bis 2024/25 geschlossen. CICFH Sports stoppte die Distribution der Bundesliga nach der Saison 2020/21 und stellte die Zahlungen ein. Daraufhin hat der DFL e.V. den Vertrag außerordentlich gekündigt. Derzeit wird gemeinsam mit der auch die Schiedsklage gegen PPlive betreuenden Kanzlei eine DIS-Schiedsklage auf Zahlung der offenen Lizenzgebühren gegen CICFH Sports vorbereitet. Aus Kostengründen wird zunächst ein Teilbetrag eingeklagt. Die Dauer des Schiedsverfahrens ist mit vier bis sieben Monaten zu schätzen, die des sich ggf. anschließenden Anerkennungsverfahrens des Titels in China mit rund neun Monaten. Beide Schätzungen hängen wesentlich vom Umfang der Verteidigung durch die Gegenseite ab. Die Rechtsschutzversicherung hat wiederum ihre Deckungszusage für das Gerichtsverfahren im Rahmen des Versicherungsvertrags bereits erteilt.

Rechtsstreit mit Eurosport SAS

Aufgrund des coronabedingt ausgesetzten Spielbetriebs sprach der Fernsehsender Eurosport/Discovery am 27. April 2020 die Kündigung des für die vier Spielzeiten 2017/2018 bis 2020/2022 abgeschlossenen Verwertungsvertrages sowie der hierauf basierenden Ergänzungsvereinbarung aus. Diese Kündigung wurde mit Schiedsspruch vom 11. August 2020 von einem 3-er Schiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) für unwirksam erklärt. Der begründete Schiedsspruch wurde dem DFL e.V. am 12. November 2020 übermittelt. Eurosport/Discovery stellte am 12. Februar 2021 einen Aufhebungsantrag gemäß § 1059 ZPO gegen den Schiedsspruch beim Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt). Mit Beschluss vom 3.März 2022 wurde der Antrag durch das OLG Frankfurt zurückgewiesen. Zudem wurde seitens des OLG Frankfurt auch der in der mündlichen Verhandlung von Eurosport/Discovery gestellte Antrag auf Aussetzung des Verfahrens und Vorlage bestimmter Fragen zur Auslegung des Art. 102 AEUV an den EuGH zurückgewiesen. Gegen den Beschluss des OLG Frankfurt vom 3. März 2022 legte Eurosport/Discovery Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) gemäß §§ 1062 Abs. 1 Nr. 4, 1065 Abs. 1 S. 1 ZPO ein.

Zur Beilegung des Rechtsstreits und zur Erledigung aller wechselseitigen Ansprüche aus und/oder im Zusammenhang mit dem Verwertungsvertrag und/oder der Ergänzungsvereinbarung haben Eurosport/Discovery und der DFL e.V. unter dem 15. August 2022 einen Anwaltsvergleich (§ 796a ZPO) geschlossen. Darin hat sich Eurosport/Discovery verpflichtet, dem DFL e.V. die Kosten des Aufhebungsverfahrens zu erstatten, die Rechtsbeschwerde zum BGH zurückzunehmen und auf sämtliche etwaige Ansprüche aus und/oder im Zusammenhang mit dem Verwertungsvertrag und/oder der Ergänzungsvereinbarung zu verzichten. Im Gegenzug hat sich der DFL e.V. verpflichtet, auf sämtliche noch offenen und weitere Zahlungen aus und/oder im Zusammenhang mit dem Verwertungsvertrag und/oder der Ergänzungsvereinbarung, und insofern insbesondere auf den noch nicht beglichenen Teil der 4. Rate für die Spielzeit 2019/2020 sowie auf sämtliche weitergehende Ansprüche zu verzichten.

Die bisher durch Eurosport/Discovery nach Kündigung an den DFL e.V. gezahlten Lizenzvergütungen für die Spielzeiten 2019/2020 (80% der 4. Rate) und 2020/2021 verbleiben demnach beim DFL e.V., eine Rückerstattung bereits an die Clubs ausgekehrter Einnahmen ist nicht erforderlich.

Weitere besondere Risiken, die kurz- und mittelfristig signifikante Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können, sind zurzeit nicht erkennbar.

Die Marketingaktivitäten der DFL Gruppe erweisen sich auch im Geschäftsjahr 2021/22 als sehr erfolgreich. International wächst die Bundesliga in relevanten Zielmärkten stärker als alle anderen europäischen Top-Ligen in den Bereichen Bekanntheit, Interesse und Fan-Sympathie. Digital wächst auf den Bundesliga-Kanälen die Anzahl der Follower stetig an, dort hat die Bundesliga die höchsten Wachstums- und Engagement-Raten auf den Social-Media-Kanälen im Vergleich aller europäischen Top-Ligen.

National wurde mit der Bundesliga Next App ein videozentrisches Angebot für die junge Zielgruppe geschaffen und die neue Website bundesliga-wirkt.dfl.de bildet die gesellschaftlich-relevanten Projekte der DFL und aller Clubs ab. International konnten nach Abschwächen der Corona-Pandemie neben den digitalen auch wieder physische Aktivitäten aufgenommen werden. Herauszuheben ist der Start der "Bundesliga Common Ground"-Initiative, bei der weltweit Bolzplätze im Bundesliga-Look saniert und als Ort genutzt werden, um Kinder und Jugendliche für Bewegung und Fußball zu begeistern.

Im Verbund mit ihren Tochtergesellschaften BLI und DFL DS, ist die DFL in den Bereichen Globalisierung und Digitalisierung aktiver denn je. Mit der Weiterentwicklung des Medienprodukts, der technologischen Plattformen und sozialen Kanäle treibt die DFL den weltweiten Aufbau der Marke "Bundesliga" voran und unterstützt die Positionierung der Bundesliga als "innovativste Fußballliga der Welt", insbesondere gegenüber nationalen und internationalen Rechteinhabern. Mit Entwicklung und Implementierung von modernsten Kamerasystemen, ständigem Fortschritt im Umgang mit Spieldaten, Weiterentwicklung des eFootball und Durchführung der Sports innovation, ist es der DFL gelungen, eine prägende Rolle im Bereich Sportinnovationen einzunehmen. Für diese Zwecke wurde die Kommunikationsplattform tomorrow.dfl.de eingeführt und in den "DFL-Kosmos" integriert, um regelmäßig sowohl digitale als auch weitere Innovationsthemen aus der DFL-Gruppe mit einem klaren B2B-Fokus zu verbreiten. Dies ermöglicht der DFL auf eigenen Kommunikationsplattformen und -kanälen ihre Zielgruppen direkt anzusprechen und dort ihre Botschaften zu platzieren. Als Antwort auf immer herausforderndere technische Innovationen wurde im Januar 2020 seitens der DFL die Kooperation mit Amazon Web Services (AWS) gestartet, um gemeinschaftlich zukunftsweisende Projekte für die DFL, ihre Fans, Medienpartner und Clubs umzusetzen. Um auf immer kürzer werdende Innovationszyklen digitaler Produkte vorbereitet zu sein, sind neben der bestehenden Unterstützung der Auslandsaktivitäten der Clubs durch den DFL e.V. weitere Investitionen geplant.

Die Digitalisierung der externen Unternehmenskommunikation und damit gezielte Ansprache der verschiedenen Zielgruppen hat die DFL auch im Geschäftsjahr 2021/22 weiter vorangetrieben. Der kontinuierliche Ausbau der Plattformen und Kanäle hat sich unter anderem während der COVID-19-Pandemie und in weiteren Krisensituationen enorm ausgezahlt, da eine schnelle, klare und gezielte Ansprache der Zielgruppen möglich ist.

Im Hinblick auf die neue Rechteperiode, die mit der Spielzeit 2021/22 begonnen hat, ist aus Sicht der TV-Produktion die Vorbereitung der neuen Kamera- und Audiokonzepte sowie zukünftiger Produktionsstandards unentbehrlich. Um für die Medienpartner und Zuschauer weiterhin ein attraktives sowie qualitativ hochwertiges Basissignal zu produzieren, sind die stetige Einbindung innovativer Kamerasysteme, die Beachtung aktueller Sehgewohnheiten mit entsprechenden Perspektiven und die zukünftigen technischen Broadcast-Standards entscheidend.

Die Einführung eines neuen Kamerakonzepts in der Bundesliga mit Drohne und Eckfahnenkameras sowie Produktionen im hochauflösenden UHD-Format unterstreichen diese Ausrichtung. Neben einer effizienten Aufwertung der aktuellen Kamerakonzepte der 2. Bundesliga, soll die Festinstallation von Torraumkameras in allen Stadien das Medienprodukt um relevante Perspektiven entscheidend stärken.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus Sicht der Geschäftsführung erhebliche Chancen bestehen, sich im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld erfolgreich und gestärkt im Markt zu behaupten. Insbesondere durch die Fokussierung auf das Kerngeschäft, sowie die, wie oben beschriebenen, flachen Hierarchien, kurze Entscheidungswege und ein effektives Informationsmanagement, besteht die Möglichkeit, sich schnell auf veränderte Markt- und Rahmenbedingungen einstellen zu können.

6. Prognosebericht

Die Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung der DFL in 2022/23 ist auch weiterhin von der Entwicklung und den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Spielbetrieb abhängig. Zusätzlich ergeben sich mögliche Auswirkungen aus der Entwicklung der geopolitischen Lage sowie dem weiteren Verlauf der Energiekrise. Trotz eines erfolgreichen Beginns der Spielzeit 2022/23 können in der kommenden Zeit wesentliche Einschränkungen und geänderten Rahmenbedingungen auftreten.

Die Planung für das Geschäftsjahr 2022/23 setzt die vollständige Durchführung des Spielbetriebs voraus. Vierteljährliche Forecasts werden auf Basis der aktuellen Gegebenheiten unter der Prämisse der Fortsetzung des Spielbetriebs in 2022/23 aufgestellt.

Durch das am 30. April 2021 verabschiedete Finanzkonzept für die aktuelle Rechteperiode 2021/22 - 2024/25 sind die Abgabensätze des DFL e.V. und der DFL GmbH an den unterschiedlichen Einnahmequellen des DFL e.V. bis 2024/25 geregelt.

Für das Geschäftsjahr 2021/22 sah das Konzept eine vorrübergehende Reduktion der Umsätze vor. Ausgehend von dieser geringeren Basis rechnet der Konzern für das Geschäftsjahr 2022/23 mit moderat steigenden Einnahmen des DFL e.V. aus der Verwertung der nationalen und internationalen Medienrechte. Diese kontinuierliche Entwicklung wird sich während der Rechteperiode fortsetzen und zum Ende der Laufzeit wird ein Umsatzniveau erwartet, das über den Werten der alten Rechteperiode liegen wird.

Zur Kompensation der Erlösreduktion und infolge von gruppenweit durchgeführten Einsparmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde in den vergangenen Jahren eine erhebliche Kostenreduktion erreicht. Vor dem Hintergrund dieses niedrigen Niveaus sowie der aktuellen Preisentwicklung geht der Konzern für das kommende Jahr von moderat steigenden Kosten im Bereich der Materialaufwendungen, der Personalkosten und im Verwaltungsbereich aus.

Im Geschäftsjahr 2022/23 sind keine wesentlichen Sondereffekte vorgesehen. Als Folge wird unter der Prämisse einer Durchführung des Spielbetriebs bei der DFL im Geschäftsjahr 2022/23 mit einem leicht negativen Ergebnis gerechnet.

Durch die weitere Steigerung der Umsatzerlöse werden in den folgenden Geschäftsjahren wieder positiven Konzernergebnisse erwartet, die einen insgesamt positiven Ausblick auf die laufende Rechteperiode ermöglichen.

Die DFL unternimmt enorme Bemühungen, um trotz pandemiebedingt und aufgrund der geopolitischen Situation unsicheren Zeiten Planungssicherheit für die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga zu gewährleisten. Die nachfolgend dargestellten Themen aus dem Geschäftsjahr 2021/22 haben daher insbesondere eine wichtige strategische Bedeutung für die Zukunft:

Mit der Spielzeit 2021/22 begann der neue Rechtezyklus, dessen Vermarktung der inländischen Medienrechte Gesamterlöse in Höhe von EUR 4,4 Milliarden, also durchschnittlich EUR 1,1 Milliarden pro Spielzeit, für die Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga erzielen wird. Diese Erlöse haben direkte Auswirkungen auf die Höhe der Abgaben des DFL e.V. an die DFL.

In diversen Lizenzgebieten konnten Vertriebsprozesse für internationale Medienrechte für die individuellen Zyklen ab dem Geschäftsjahr 2022/23 erfolgreich abgeschlossen werden. Es konnte eine Steigerung erzielt werden. Im Bereich Commercial Partnerships konnten insbesondere durch die Vermarktung von Rechten im Bereich Sticker, Trading Cards und NFTs erhebliche Mehrerlöse erreicht werden, die sich auch äußerst positiv auf die Folgejahre auswirken. Mit Hinblick auf geopolitische und ökonomische Unsicherheiten sowie die andauernden Folgen der weltweiten COVID-19-Pandemie ergeben sich in einigen Regionen weiterhin wirtschaftliche Einschränkungen. Die BLI plant dennoch mit einem für den DFL e.V. vermittelten Gesamtumsatz (Medienerlöse und Erlöse aus dem Bereich Commercial Partnerships), der direkte Auswirkungen auf die Abgabenhöhe des DFL e.V. an die DFL GmbH hat, und der über Vorjahresniveau liegt. Auf der Basis bereits geschlossener mittel- bis langfristiger Partnerschaften und in Abhängigkeit von der weiteren Erholung des Medienmarktes und der konjunkturellen Entwicklung, ist davon auszugehen, dass der vermittelte Gesamtumsatz weiter steigen wird.

Der Schutz vor digitaler Piraterie und mithin die Wahrung der Exklusivität der von den Lizenznehmern erworbenen Rechte bleibt auch künftig eine zentrale Zielsetzung der DFL.

Die DFL stellt spezifische Ressourcen ab, um auf Grundlage der neuesten verfügbaren Technologien ein umfangreiches Programm zur Bekämpfung von Piraterie zu betreiben. Als Antwort auf eine komplexe und dynamische Ausgangslage führt die DFL Aktivitäten zur technischen Überwachung, Aufdeckung und Vollstreckung von Maßnahmen durch. Es handelt sich um eine ganzheitliche Lösung, die alle Formen von raubkopierten Live- und aufgezeichneten Inhalten überall dort umfasst, wo diese üblicherweise vorkommen. Dazu gehören soziale Medienplattformen, illegale IPTV-Dienste, nicht autorisierte Apps und Wegweiser zu solchen Inhalten, wie z.B. "verlinkte Seiten". Zudem wird durch das Vorgehen gegen Werbetreibende auf strukturell urheberrechtsverletzenden Seiten die wirtschaftliche Grundlage illegaler Angebote angegriffen. Die DFL wird auch zukünftig die gerichtliche Verfolgung von Anbietern und Unterstützern illegaler Bewegtbilder weiterführen, um die nationalen und internationalen Partner im Kampf gegen digitale Piraterie weiter umfassend zu schützen.

Als Antwort auf die global zu erkennende veränderte Mediennutzung und die damit verbundenen veränderten Anforderungen von Fans und Medienpartnern, wird die DFL in den kommenden Jahren weiter in die Digitalisierung des Unternehmens investieren und Technologiepartnerschaften auch zukünftig zu diesen Zwecken nutzen. In den vergangenen Jahren wurde hierfür bereits die gesamte technologische Infrastruktur in die Cloud transferiert und den modernen Anforderungen entsprechende Applikationen entwickelt. Weiterhin wurde bereits jetzt auf die veränderte Mediennutzung mit dem Test einer eigens durchgeführten vertikalen TV-Produktion und der Entwicklung einer OTT-Streaming-Applikation reagiert. Die Digitalisierung ist ein essenzieller Baustein für die Steigerung des internationalen Bekanntheitsgrades, des Vermarktungswachstums, der Wettbewerbsfähigkeit und zunehmend Quelle für neue Geschäftsmodelle im Sinne der Vermarktung, insbesondere durch die Möglichkeiten der individuellen Ansprache sowie durch die Positionierung der Marke in neuen Zielgruppen.

Die DFL wird im Frühjahr 2024 das nächste Mal die Ausschreibung der nationalen Medienrechte durchführen, die weiterhin den Großteil des vermittelten Umsatzes ausmachen. Erste Vorbereitungen haben in Form von Gesprächen mit Marktteilnehmern, dem Bundeskartellamt und den Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga bereits begonnen.

Im Spannungsfeld der Innovationsfelder Augmented Reality, Virtual Reality und 5G entwickelt die DFL DS Lösungen zur Wertsteigerung der Bundesliga Experience im Verbund mit ihren Partnern (u.a. Vodafone und AWS). Durch Investitionen der letzten Jahre in die Weiterentwicklung digitaler Produkte und Plattformen, insbesondere in Themen wie die Personalisierung, konnte die digitale Reichweite (Web, App, Gaming, Social Media, Distributionspartnerschaften) vervielfacht und damit ein solides Fundament für die intensive Zusammenarbeit mit internationalen Partnern geschaffen werden. Diese Investitionen in digitale Infrastrukturen und Produkte werden vor den Herausforderungen der Internationalisierung auch in den kommenden Jahren unter entsprechender Beachtung von Effizienz und Effektivität weiter anhalten. Neben öffentlich sichtbaren Veränderungen bestehender Kommunikationskanäle (Updates Websites, Apps und Social Media) und der Erweiterung des bestehenden Portfolios (neue Produkte und Services) werden auch unternehmensinterne Prozesse digitalisiert (CRM, Business Intelligence, etc.) sowie Initiativen zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Aufbauend auf der Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur liegen die Aufgabenschwerpunkte der DFL in der kommenden Saison neben der Erhöhung von Kontaktpunkten mit der "Marke Bundesliga" in Zielmärkten vor allem in der Generierung von Leads über die eigenen Plattformen sowie in der Schaffung von digitalen Angeboten für junge Zielgruppen (u.a. durch die Bundesliga Next App). Darüber hinaus wird sich die Unternehmensgruppe auch organisatorisch auf die Herausforderungen der digitalisierten und globalisierten Medienwelt weiter vorbereiten und Abläufe stetig prüfen sowie optimieren.

Im Rahmen der Überlegungen zur Zukunft des deutschen Profifußballs werden aktuell verschiedene Alternativen durch die DFL durchdacht. Darunter fällt auch die Prüfung der Optionen für strategische Partnerschaften, die für Liga und Clubs Wachstumskapital und Know-how auf Zukunftsfeldern bringen können. Ein formaler Prozess zur Konkretisierung der Möglichkeiten der strategischen Partnerschaften und zur Erarbeitung einer Entscheidungsvorlage für die Clubs wurde im ersten Quartal 2022/23 gestartet. Eine erfolgreiche Umsetzung der Partnerschaft kann dabei erheblich positive Effekte auf Umsatz und Ergebnis der Gruppe über die bisherigen Planungen hinaus erreichen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Auch mit Blick auf die zu erwartenden Herausforderungen für die Spielzeit 2022/23 kann mittelfristig von einer weiteren positiven Geschäftsentwicklung der DFL und ihren Tochterunternehmen ausgegangen werden.

 

Frankfurt am Main, den 17. Oktober 2022

Donata Hopfen, Geschäftsführerin

KONZERNBILANZ ZUM 30. JUNI 2022

DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/MAIN

AKTIVA

30.6.2022
EUR
30.6.2021
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 20.898.128,49 15.273.587,64
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.599.176,58 3.314.835,16
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.111.314,96 3.199.394,16
2. Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 1,00
3. Geleistete Anzahlungen 487.860,62 115.440,00
II. Sachanlagen 3.284.102,61 3.869.801,67
1. Technische Anlagen und Maschinen 1.346.261,29 1.929.365,86
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.937.841,32 1.901.433,91
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 39.001,90
III. Finanzanlagen 14.014.849,30 8.088.950,81
Anteile an assoziierten Unternehmen 14.014.849,30 8.088.950,81
B. UMLAUFVERMÖGEN 53.635.567,62 55.747.951,01
I. Vorräte 106.227,54 487.424,78
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 3.060,80
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 0,00 352.918,51
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 106.227,54 131.445,47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.791.522,44 36.112.042,94
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.858.879,75 1.349.234,13
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 22.309.202,19 32.673.771,40
- davon gegen Gesellschafter: EUR 22.309.202,19 (Vorjahr: EUR 32.673.771,40)    
3. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen 1.180.760,21 1.196.260,25
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.442.680,29 892.777,16
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 26.737.817,64 19.148.483,29
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.014.280,42 564.250,51
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 59.651,87 0,00
  75.607.628,40 71.585.789,16

PASSIVA

   
30.6.2022
EUR
30.6.2021
EUR
A. EIGENKAPITAL 56.388.065,19 50.377.129,40
I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Gewinnrücklagen 17.551.726,33 17.551.726,33
III. Konzerngewinnvortrag 31.916.683,08 22.135.242,16
IV. Konzernjahresüberschuss 5.794.239,55 9.781.440,92
V. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung 17.525,13 -7.112,16
VI. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 107.891,10 -84.167,85
B. RÜCKSTELLUNGEN 12.087.539,84 11.243.217,12
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 101.764,00 78.397,00
2. Steuerrückstellungen 4.260.107,74 3.860.023,44
3. Sonstige Rückstellungen 7.725.668,10 7.304.796,68
C. VERBINDLICHKEITEN 7.099.647,67 9.747.601,12
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 11.900,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.033.839,14 8.805.050,80
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.065.808,53 930.650,32
- davon aus Steuern: EUR 648.388,41 (Vorjahr: EUR 773.149,17)    
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 78.662,80 (Vorjahr: EUR 73.722,69)    
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 32.375,70 217.841,52
  75.607.628,40 71.585.789,16

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021/22

2021/22
EUR
2020/21
EUR
1. Umsatzerlöse 113.638.596,83 114.950.908,33
2. Verminderung/Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -352.918,51 352.918,51
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 50.847,50 263.802,00
4. Sonstige betriebliche Erträge 8.790.879,63 8.287.763,56
- davon im Rahmen einer Entkonsolidierung: EUR 6.070.483,19 (Vorjahr: EUR 6.551.725,61)    
5. Materialaufwand -55.480.378,74 -50.557.877,83
a) Aufwendungen für bezogene Waren -193.740,56 -581.896,00
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -55.286.638,18 -49.975.981,83
6. Personalaufwand -30.288.085,98 -32.036.874,93
a) Löhne und Gehälter -25.200.336,39 -26.140.207,61
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -5.087.749,59 -5.896.667,32
- davon für Altersvorsorge: EUR 1.096.919,88 (Vorjahr: EUR 1.741.270,63)    
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -2.951.729,12 -4.131.521,15
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -25.322.824,90 -23.336.719,29
9. Aufwendungen aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen -1.313.009,11 -735.040,44
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.512,32 16.393,34
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -14.022,60 -4.598,60
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -808.320,27 -3.213.425,60
- davon aus latenten Steuern: EUR -59.651,87 (Vorjahr: EUR 0,00)    
13. Ergebnis nach Steuern 5.961.547,05 9.855.727,90
14. Sonstige Steuern 24.751,45 -134.627,89
15. Konzernjahresüberschuss vor dem Anteil anderer Gesellschafter 5.986.298,50 9.721.100,01
16. Anteil anderer Gesellschafter am Konzernergebnis -192.058,95 60.340,91
17. Konzernjahresüberschuss 5.794.239,55 9.781.440,92

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021/22

DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/MAIN

A. Allgemeine Angaben

Der Konzernabschluss der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt/Main, und ihrer Tochtergesellschaften wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt und in Euro (EUR) unter Gegenüberstellung der Werte zum Vorjahr ausgewiesen.

Der Konzernabschluss umfasst neben dem Mutterunternehmen DFL Deutsche Fußball Liga GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main, eingetragen in das Handelsregister B beim Amtsgericht Frankfurt/Main (HRB 52086), sämtliche Tochterunternehmen. Die Aufstellung des Konsolidierungskreises ist dem Punkt B zu entnehmen.

B. Angaben zum Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis der Vollkonsolidierung umfasst neben dem Mutterunternehmen nachstehende Tochtergesellschaften:

Beteiligung
%
Unmittelbare Beteiligungen  
Sportcast GmbH, Köln 100,00
Bundesliga International GmbH, Frankfurt/Main 100,00
DFL Digital Sports GmbH, Köln 100,00
Liga Travel GmbH, Frankfurt/Main 51,00
Mittelbare Beteiligungen  
Bundesliga International, Frankfurt/Main, an der Bundesliga International Holding GmbH, Frankfurt/Main 100,00
Bundesliga International Holding GmbH, Frankfurt/Main, an der Bundesliga International Corporation, New York, USA 100,00

Die Gesellschaften nehmen die Befreiungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch und sind unter den Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen.

Neben den einbezogenen Gesellschaften wird zudem ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik der folgenden Gesellschaften ausgeübt:

Beteiligung
%
Sportec Solutions AG, Ismaning 49,00
TVN LIVE PRODUCTION, Hannover 35,00
DFB Schiri GmbH, Frankfurt/Main 49,00

Änderungen des Konsolidierungskreises im Berichtsjahr

Mit Verschmelzungsverträgen vom 17. November 2021 bzw. 9. Dezember 2021 sowie Eintragung ins Handelsregister vom 16. Dezember 2021 wurden in zwei Schritten sämtliche Anteile an der HD SAT Communication GmbH, Köln, sowie der Livecast TV Produktion GmbH, Köln, im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung in die TVN LIVE PRODUCTION GmbH, Hannover, eingebracht. Als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens hat die Sportcast GmbH, Köln, 35 % der Kapitalanteile an der aufnehmenden Gesellschaft erhalten.

Dieser Vorgang führte zur Entkonsolidierung der HD SAT Communication GmbH, Köln, sowie der Livecast TV Produktion, Köln. Maßgeblicher Zeitpunkt der Entkonsolidierung ist der Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung nach § 290 HGB endet. Aus Vereinfachungsgründen ist es statthaft für die Entkonsolidierung auf die Aufstellung eines zeitnah aufgestellten Abschlusses zurückzugreifen. Die Entkonsolidierung erfolgte auf Basis eines Abschlusses zum 31. Dezember 2021. Der im Konzernabschluss jeweils enthaltene Ertrag aus der Entkonsolidierung beträgt TEUR 6.070.

Die Gewährung von 35 % der Kapitalanteile an der aufnehmenden Gesellschaft führt zu einer Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen, die mittels Equity-Methode nach § 312 HGB im Konzernabschluss erfasst werden. Grundlage für die erstmalige Erfassung der Anteile an der TVN LIVE PRODUCTION GmbH, Hannover, war der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021.

Im Rahmen der erstmaligen Erfassung ergab sich ein Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital. Der Unterschiedsbetrag wurde in einer Nebenrechnung auf die stillen Reserven (TEUR 3.250) und darauf entfallende passive latente Steuern (TEUR 970) aufgeteilt. Zudem ergab sich als verbleibende Residualgröße ein Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 845. Es erfolgt eine planmäßige Auflösung des Unterschiedsbetrags auf Basis von zugrunde liegenden Nutzungsdauern von einem bis sechs Jahren.

Durch die Entkonsolidierung haben sich die Bestände an Vermögensgegenständen und Schulden per 31. Dezember 2021 entsprechend reduziert. Der Abgang der Vermögensgegenstände und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beträgt TEUR 1.543. Dies betrifft im Wesentlichen folgende Positionen:

Sachanlagevermögen: TEUR 560

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstäden: TEUR 229

Guthaben bei Kreditinstituten: TEUR 680

Die Schulden haben sich per 31. Dezember 2021 um TEUR 494 vermindert. Dies betrifft folgende Positionen:

Rückstellungen: TEUR 401

Verbindlichkeiten: TEUR 93

Die Entkonsolidierung wirkt sich auch auf die Veränderungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aus. Im Geschäftsjahr 2021/22 haben die beiden Gesellschaften ein anteiliges Konzernjahresergebnis von TEUR 406 erwirtschaftet.

Mit Gründungsdatum vom 12. Oktober 2021 wurde die DFB Schiri GmbH, Frankfurt/Main, gegründet. Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt/Main, hat 49 % der Gesellschaftsanteile mit einem Nennbetrag von EUR 1,00 übernommen und EUR 12.250,00 in das gezeichnete Kapital eingezahlt. Die Bilanzierung erfolgt als Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft geht vom 1. Juli bis zum 30. Juni eines jeden Jahres. Im Zeitpunkt der Aufstellung und Prüfung des Konzernabschlusses war der Jahresabschluss der DFB Schiri GmbH, Frankfurt/Main, zum 30. Juni 2022 noch vorläufig. In einem solchen Fall ist es statthaft für die Einbeziehung den Vorjahresabschluss heranzuziehen bzw. in diesem Fall auf die Eröffnungsbilanz zurückzugreifen (i.S.d. § 312 Abs. 6 HGB).

C. Konsolidierungsmethoden

1. Abschlussstichtag

Das Geschäftsjahr des Konzerns geht vom 1. Juli bis zum 30. Juni mit Abschlussstichtag zum 30. Juni 2022 (§ 299 Abs. 1 HGB). Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben mit dem 30. Juni 2022 den gleichen Abschlussstichtag (§ 299 Abs. 2 HGB).

2. Kapitalkonsolidierung

Hinsichtlich der Kapitalkonsolidierung wurde im Rahmen der Erwerbsmethode im Sinne des § 301 HGB von der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F.) für die vor dem Geschäftsjahr 2010/11 erstkonsolidierten Gesellschaften Gebrauch gemacht. Dabei erfolgte die Verrechnung der Beteiligungsansätze gemäß § 301 Abs. 2 Satz 1 HGB a. F. mit dem anteiligen Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze (Buchwerte) zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile.

Die im Geschäftsjahr 2010/11 erstmalig konsolidierte DFL Digital Sports GmbH, Köln, wurde im Rahmen der Neubewertungsmethode in den Konzernabschluss einbezogen. Die Gesellschaft wurde auf Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt erstmalig einbezogen, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist.

Für die Liga Travel GmbH, Frankfurt/Main, für die gemäß § 296 HGB auf eine Einbeziehung in den Konsolidierungskreis zunächst verzichtet wurde, wurden die Wertansätze zum Zeitpunkt der Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss zugrunde gelegt (§ 301 Abs. 2 Satz 3 f. HGB).

Die bilanzielle Abbildung des Erwerbs von weiteren Anteilen bereits vollkonsolidierter Tochterunternehmen (Aufstockung) erfolgte erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals. Ein Unterschiedsbetrag wurde in Höhe von TEUR 614 mit den Rücklagen verrechnet.

Ein passivischer Unterschiedsbetrag, der sich aus der Kapitalkonsolidierung der Liga Travel GmbH, Frankfurt/Main, ergeben hat, beruht auf im Zeitraum der Konzernzugehörigkeit erwirtschafteten Gewinnen. Er wurde in Höhe von TEUR 168 in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Im Rahmen des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2018 wurde die Bundesliga International Holding GmbH, Frankfurt/Main, erstmalig konsolidiert. Die Konsolidierung erfolgte entsprechend den Regelungen des § 301 Abs. 1 HGB. Ein Unterschiedsbetrag hat sich nicht ergeben.

Im Rahmen des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2018 wurde die Bundesliga International Corporation, New York, USA, erstmalig konsolidiert. Die Konsolidierung erfolgte entsprechend den Regelungen des § 301 Abs. 1 HGB. Der sich ergebende aktivische Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 5 wurde im Aufwand als Rechts- und Beratungskosten erfasst. Die Differenz aus der Währungsumrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gesondert im Eigenkapital ausgewiesen.

Bezüglich der einbezogenen assoziierten Unternehmen (Sportec Solutions AG, Ismaning, TVN LIVE PRODUCTION GmbH, Hannover, und DFB Schiri GmbH, Frankfurt/Main) erfolgte die Kapitalkonsolidierung gemäß § 312 HGB (Equity-Methode) nach der Buchwertmethode auf den Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung. Grundlage für die erstmalige Einbeziehung war jeweils der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der Sportec Solutions AG, Ismaning, zum 31. Dezember 2020 bzw. der TVN LIVE PRODUCTION GmbH, Hannover, zum 31. Dezember 2021. Für die erstmalige Einbeziehung der DFB Schiri GmbH, Frankfurt/Main, wurde auf die Eröffnungsbilanz zurückgegriffen.

Aus der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode für die Beteiligung an der Sportec Solutions AG, Ismaning, ergab sich ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 6.496. Im Geschäftsjahr 2021/22 erfolgte eine aufwandswirksame, planmäßige Auflösung des aktiven Unterschiedsbetrags in Höhe von TEUR 1.470.

Aus der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode für die Beteiligung an der TVN LIVE PRODUCTION GmbH, Hannover, ergab sich ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 3.126. Im Geschäftsjahr 2021/22 erfolgte eine aufwandswirksame, planmäßige Auflösung des aktiven Unterschiedsbetrags in Höhe von TEUR 428.

3. Schuldenkonsolidierung

Bei der Schuldenkonsolidierung wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gemäß § 303 Abs. 1 HGB aufgerechnet.

4. Aufwands- und Ertragskonsolidierung

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden konzerninterne Umsätze und sonstige Erträge mit den entsprechenden Aufwendungen gemäß § 305 HGB verrechnet.

5. Zwischenergebniseliminierung

Im Geschäftsjahr wuden Zwischenergebnisse im Anlagevermögen aus gruppeninternen Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 187 eliminiert. Im Zusammemhang mit der Zwischenergebniseliminierung erfolgte zum 30. Juni 2022 eine Ermittlung latenter Steuern. Dabei wurde ein Steuersatz von 31,9 % angewandt.

6. Latente Steuerabgrenzung

Eine Steuerabgrenzung i.S.d. § 306 HGB wurde berücksichtigt. Die Bewertung der Differenzen aus der Zwischenergebniselimierung erfolgte mit einem Steuersatz von 31,9 %.

Auf steuerliche Verlustvorträge von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen, die in den folgenden 5 Jahren voraussichtlich verrechnet werden könnten, wurden aufgrund des Wahlrechts des § 274 Abs. 2 HGB keine latenten Steuern berechnet.

7. Entwicklung des Konzerneigenkapitals

Die separate Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist nach § 297 Abs. 1 HGB integraler Bestandteil des Konzernabschlusses und nach DRS 22 im Rahmen des Konzerneigenkapitalspiegels gesondert dargestellt.

8. Entwicklung des Kapitalflusses

Die Darstellung der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr wurde auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten) in Übereinstimmung mit DRS 21 zur Kapitalflussrechnung erstellt.

9. Währungsumrechnung

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben außer der Bundesliga International Corporation, New York, USA, ihren Sitz im Inland und stellen den Jahresabschluss in Euro auf. Die Bundesliga International Corporation, New York, USA, stellt ihren Jahresabschluss in US-Dollar auf und wird in den Konzern nach den Vorschriften des HGB einbezogen.

Zum Konzernbilanzstichtag werden die Aktiv- und Passivposten einer auf fremde Währung lautenden Bilanz in Übereinstimmung mit § 308a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Konzernbilanzstichtag umgerechnet. Das Eigenkapital wurde zu historischen Kursen umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet.

D. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Abschlüsse des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungsgrundsätzen aufgestellt (§§ 300, 308 HGB).

Dies waren die nachfolgend genannten, für die Erstellung des Konzernabschlusses maßgebenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Firmenwert wird analog zu den Regelungen des § 7 Abs. 1 EStG über eine Laufzeit von 15 Jahre abgeschrieben. Dieser Wertansatz wird gemäß der Übergangsvorschrift in Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB beibehalten.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen sind die assoziierten Unternehmen at Equity angesetzt.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt.

Forderungen wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.

Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite der Bilanz gebildet für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Aktive latente Steuern wurden unter Berücksichtigung eines konzerneinheitlichen Steuersatzes von 31,9 % ermittelt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter beinhaltet das anteilige Eigenkapital zu Buchwerten auf den Zeitpunkt der Erstkonsolidierung sowie die anderen Gesellschaftern zustehenden Konzernergebnisse.

Zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen siehe Angaben zur Konzernbilanz unter Punkt E.

Die Steuerrückstellungen wurden für die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und für Vorjahre gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt, um alle zum Bilanzstichtag ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Passivseite der Bilanz gebildet für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Fremdwährungen wurden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

E. Angaben zur Konzernbilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2021/22 ist im beigefügten Konzernanlagespiegel dargestellt.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen mit EUR 22,3 Mio. ausschließlich gegen die Muttergesellschaft DFL Deutsche Fußball Liga e.V., Frankfurt/Main, aus dem Liefer- und Leistungsverkehr sowie der Umsatzsteuer.

Forderungen gegen assoziierte Unternehmen

Die Forderungen gegen assoziierte Unternehmen beinhaltet Forderungen gegen die Sportec Solutions AG, Ismaning, in Höhe von TEUR 1.151. Die Forderungen betreffen im Wesentlichen ein an die Gesellschaft gewährtes Darlehen. Zudem beinhaltet die Position Forderungen gegen die TVN LIVE PRODUCTION GmbH, Hannover, in Höhe von TEUR 29.

Sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 46 (Vorjahr: TEUR 58) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Kasse, Guthaben bei Kreditinstituten

Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag TEUR 26.738. Hiervon sind TEUR 75 als Mietkaution verpfändet.

Pensionsrückstellungen

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit einem Prognosezinssatz für den von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2021 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz betrug 1,78 % zum 30. Juni 2022.

Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden bei einer Gesellschaft die jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5% und Rentensteigerungen von jährlich 1,75 % zugrunde gelegt, sowie alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten unterstellt. Bei einer anderen Gesellschaft wurden keine jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und Rentensteigerungen zugrunde gelegt. Aus Wesentlichkeitsgründen erfolgte auf Konzernebene keine Angleichung.

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB beträgt zum 30. Juni 2022 TEUR 13. Der Betrag unterliegt zudem auf Ebene der betroffenen Gesellschaft einer Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Für die Pensionsrückstellungen einer anderen Gesellschaft besteht aufgrund der Art der Pensionszusage kein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB.

Bei der Bilanzierung wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 278 gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit vorhandenem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 220 nach § 246 Abs. 2 HGB saldiert. Der übersteigende passivische Überhang (TEUR 58) wurde entsprechend IDW RS HFA 30 Tz. 74 ff. nicht ausgewiesen, da sich die Höhe der Altersversorgungszusagen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt. Zinsaufwendungen aus der Pensionsverpflichtung (TEUR 7) wurden mit Zinserträgen aus dem Deckungsvermögen (TEUR 7) verrechnet.

Sonstige Rückstellungen

30.6.2022
TEUR
30.6.2021
TEUR
Sonstige Personalrückstellungen 2.930 3.240
Ausstehende Rechnungen 2.157 1.782
Kosten Betriebsprüfung 1.700 1.500
Rechts- und Beratungskosten 567 589
Übrige 372 194
  7.726 7.305

Für die sich aus Vereinbarungen zur betrieblichen Altersteilzeit ergebenden Verpflichtungen werden Rückstellungen in Höhe des versicherungsmathematisch ermittelten Barwerts gemäß § 253 HGB i.V.m. der IDW Stellungnahme RS HFA 3 und unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck gebildet. Dabei wurden ein Rechnungszinssatz von 0,37 % sowie erwartete Gehaltssteigerungen von 2,5 % zu Grunde gelegt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen im folgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:

Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag 30.6.2022
TEUR
mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.034 6.034
Sonstige Verbindlichkeiten 1.066 1.066
  7.100 7.100

Im Vorjahr hatten alle Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 314 Nr. 2a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich im Wesentlichen aus Produktions- und Dienstleistungsverträgen sowie Miet- und Leasingverträgen zusammen. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf TEUR 37.986. Davon entfallen auf das folgende Geschäftsjahr TEUR 21.293.

F. Angaben zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

2021/22
TEUR
2020/21
TEUR
+/-
TEUR
Unilaterale Leistungen 66.414 64.109 2.305
Nationale Medienrechte 37.542 38.550 -1.008
Internationale Medienrechte 5.532 5.625 -93
Media & Advertising 442 4.054 -3.612
Sponsoring & Gruppenvermarktung 2.000 1.452 548
Erlöse aus Reisevermarktung 1.302 361 941
Sonstige Erlöse 407 800 -393
  113.639 114.951 -1.312

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von TEUR 321 (Vorjahr: TEUR 244) sowie Erträge aus der Entkonsolidierung von TEUR 6.070 (Vorjahr: TEUR 6.552). Der Posten enthält zudem Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 64 (Berichtsjahr: TEUR 5).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 77 (Vorjahr: TEUR 16).

G. Sonstige Angaben

Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter

2021/22 2020/21
Angestellte 307 370

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats gemäß § 314 Nr. 6 HGB

Als Geschäftsführende waren im Geschäftsjahr bestellt:

Frau Donata Hopfen, Berlin, Vorsitzende, seit dem 1. Januar 2022

Herr Christian Seifert, Frankfurt/Main, Vorsitzender, bis zum 31. Dezember 2021

Die Geschäftsführerin vertritt die Gesellschaft allein.

Dem Aufsichtsrat gehören im Geschäftsjahr 2021/22 folgende Personen an:

Peter Peters, Dortmund, Vorsitzender bis zum 11. Februar 2022, Sportfunktionär

Hans-Joachim Watzke, Dortmund, Vorsitzender seit dem 11. Februar 2022, Vorsitzender der Geschäftsführung der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA

Oliver Leki, Freiburg, stellvertretender Vorsitzender, Vorstand Finanzen, Organisation und Marketing des SC Freiburg e.V.

Bernd Hoffmann, Hamburg, Sportfunktionär

Jürgen Machmeier, Sandhausen, Präsident und Vorstandsvorsitzender SV Sandhausen 1916 e.V.

Ingo Schiller, Berlin, Geschäftsführer Hertha BSC GmbH & Co. KGaA

Stephan Schippers, Mönchengladbach, Geschäftsführer Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH

Im Rahmen der Generalversammlung des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. am 17. August 2022 wurde der Aufsichtsrat für drei Jahre neu gewählt. Dem Aufsichtsrat gehören somit ab dem 17. August 2022 folgende Personen an:

Hans-Joachim Watzke, Dortmund, Vorsitzender, Vorsitzender der Geschäftsführung der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA

Oliver Leki, Freiburg, stellvertretender Vorsitzender, Vorstand Finanzen, Organisation und Marketing des SC Freiburg e.V.

Fredi Bobic, Berlin, Geschäftsführer Sport und Kommunikation Hertha BSC GmbH & KGaA

Rüdiger Fritsch, Darmstadt, Präsident SV Darmstadt 1898 e.V.

Ralf Huschen, Paderborn, Geschäftsführer Finanzen SC Paderborn 07 GmbH & Co KGaA

Stephan Schippers, Mönchengladbach, Geschäftsführer Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH

Die Bezüge des Aufsichtsrats einschließlich Sitzungsgelder beliefen sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf TEUR 222.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für den Konzernabschluss in Höhe von TEUR 299 (davon TEUR 73 für das Vorjahr) beinhaltet die Honorare an das Mutterunternehmen und die vollkonsolidierten Tochterunternehmen.

Unterlassen von Angaben

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer gemäß § 314 Nr. 6 HGB wurde in Anwendung des § 314 Abs. 3 S. 2 HGB i. V .m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

 

Frankfurt/Main, den 17. Oktober 2022

Donata Hopfen, Geschäftsführerin

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jul. 2021
EUR
Veränderung aus Währungsumrechnung
EUR
Zugänge
EUR
Umbuchungen
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12.544.779,39 0,00 1.074.094,69 0,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 32.250,00 0,00 0,00 0,00
3. Geleistete Anzahlungen 115.440,00 0,00 372.420,62 0,00
  12.692.469,39 0,00 1.446.515,31 0,00
II. Sachanlagen        
1. Technische Anlagen und Maschinen 21.020.668,63 0,00 689.390,55 0,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.962.995,75 -5.362,92 891.143,87 30.451,90
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 39.001,90 0,00 0,00 -30.451,90
  28.022.666,28 -5.362,92 1.580.534,42 0,00
III. FINANZANLAGEN        
Anteile an assoziierten Unternehmen 8.823.991,25 0,00 7.824.006,64 0,00
  49.539.126,92 -5.362,92 10.851.056,37 0,00
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
Abgänge
EUR
Veränderungen des Konsolidierungskreises
EUR
30. Jun. 2022
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände      
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 84.067,39 13.534.806,69
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 32.250,00
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 487.860,62
  0,00 84.067,39 14.054.917,31
II. Sachanlagen      
1. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 15.932.978,55 5.777.080,63
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 80.603,77 303.233,41 7.506.117,26
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 8.550,00 0,00
  80.603,77 16.244.761,96 13.283.197,89
III. FINANZANLAGEN      
Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 16.647.997,89
  80.603,77 16.328.829,35 43.986.113,09
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
1. Jul. 2021
EUR
Veränderung aus Währungsumrechnung
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.345.385,23 0,00 1.133.635,86 0,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 32.249,00 0,00 0,00 0,00
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
  9.377.634,23 0,00 1.133.635,86 0,00
II. Sachanlagen        
1. Technische Anlagen und Maschinen 19.091.302,77 0,00 960.267,71 0,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.061.561,84 -6.404,48 857.825,55 75.077,04
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
  24.152.864,61 -6.404,48 1.818.093,26 75.077,04
III. FINANZANLAGEN        
Anteile an assoziierten Unternehmen 735.040,44 0,00 1.898.108,15 0,00
  34.265.539,28 -6.404,48 4.849.837,27 75.077,04
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
Veränderungen des Konsolidierungskreises
EUR
30. Jun. 2022
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 55.529,36 10.423.491,73
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 32.249,00
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
  55.529,36 10.455.740,73
II. Sachanlagen    
1. Technische Anlagen und Maschinen 15.620.751,14 4.430.819,34
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 269.629,93 5.568.275,94
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
  15.890.381,07 9.999.095,28
III. FINANZANLAGEN    
Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 2.633.148,59
  15.945.910,43 23.087.984,60
NETTOBUCHWERTE
30. Jun. 2022
EUR
30. Jun. 2021
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.111.314,96 3.199.394,16
2. Geschäfts- oder Firmenwert 1,00 1,00
3. Geleistete Anzahlungen 487.860,62 115.440,00
  3.599.176,58 3.314.835,16
II. Sachanlagen    
1. Technische Anlagen und Maschinen 1.346.261,29 1.929.365,86
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.937.841,32 1.901.433,91
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 39.001,90
  3.284.102,61 3.869.801,67
III. FINANZANLAGEN    
Anteile an assoziierten Unternehmen 14.014.849,30 8.088.950,81
  20.898.128,49 15.273.587,64

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt/Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt/Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2022, der KonzernGewinn und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt/Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt/Main, durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt/Main, unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bonn, den 18. Oktober 2022

Flick Gocke Schaumburg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schmidt, Wirtschaftsprüfer

Kracke, Wirtschaftsprüfer

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021/22

DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/MAIN

2021/22
TEUR
2021/22
TEUR
2020/21
TEUR
Periodenergebnis einschließlich Ergebnisanteilen von Minderheitsgesellschaftern 5.794   9.781
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 4.850   4.866
+ Zunahme der Rückstellungen 445   1.225
- Sonstige zahlungsunwirksame Erträge -6.070   -6.552
+ / - Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva (die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind) 9.296   -14.807
+ / - Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva (die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind) -3.325   -468
- Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0   -60
- Saldo aus Zinserträgen/-aufwendungen -7   -12
- Sonstige Beteiligungserträge -585   0
+ Ertragsteueraufwand 808   3.213
+ Ertragsteuererstattungen/Ertragsteuerzahlungen 238   2
= Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit   11.444 -2.813
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -1.447   -2.485
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0   66
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1.581   -859
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -141   -186
+ Erhaltene Zinsen 0   4
= Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit   -3.169 -3.460
- Gezahlte Zinsen -5   -4
= Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit   -5 -4
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds   8.270 -6.277
- Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds -680   -1.118
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 19.148   26.543
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode   26.738 19.148
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende der Periode      
+ Zahlungsmittel   26.738 19.148
    26.738 19.148

KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL ZUM 30. JUNI 2022

DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/MAIN

Eigenkapital des Mutterunternehmens
Gezeichnetes Kapital
Gewinnrücklagen
Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung
Konzernbilanz gewinn
Summe
Stand am 30.6.2020 1.000.000,00 17.551.726,33 748,83 22.135.242,16 40.687.717,32
Konzernjahresergebnis 0,00 0,00 0,00 9.781.440,92 9.781.440,92
Abgänge von Minderheiten aus Entkonsolidierung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Differenzen aus Währungsumrechnungen 0,00 0,00 -7.860,99 0,00 -7.860,99
Stand am 30.06.2021 1.000.000,00 17.551.726,33 -7.112,16 31.916.683,08 50.461.297,25
Konzernjahresergebnis 0,00 0,00 0,00 5.794.239,55 5.794.239,55
Differenzen aus Währungsumrechnungen 0,00 0,00 24.637,29 0,00 24.637,29
Stand am 30.06.2022 1.000.000,00 17.551.726,33 17.525,13 37.710.922,63 56.280.174,09
Nicht beherrschende Anteile Konzerneigenkapital
Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Eigenkapital
Summe
Summe
Stand am 30.6.2020 671.431,05 671.431,05 41.359.148,37
Konzernjahresergebnis -60.340,91 -60.340,91 9.721.100,01
Abgänge von Minderheiten aus Entkonsolidierung -695.257,99 -695.257,99 -695.257,99
Differenzen aus Währungsumrechnungen 0,00 0,00 -7.860,99
Stand am 30.06.2021 -84.167,85 -84.167,85 50.377.129,40
Konzernjahresergebnis 192.058,95 192.058,95 5.986.298,50
Differenzen aus Währungsumrechnungen 0,00 0,00 24.637,29
Stand am 30.06.2022 107.891,10 107.891,10 56.388.065,19

Mit Pensionsverpflichtungen im Zusammenhang stehendes Deckungsvermögen wird zum Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der über die Anschaffungskosten hinausgehende Betrag in Höhe von TEUR 58 ist gem. § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrt. Der sich aus der Bewertungsänderung der Pensionsrückstellungen - Zugrundelegung des 10-Jahresdurchschnittszinsatzes statt des 7-Jahresdurchschnittszinsatzes - ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 13 ist gem. § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt. Die Summe der ausschüttungsgesperrten Beträge im Geschäftsjahr 2021/22 beläuft sich auf TEUR 71.

 

Frankfurt/Main, den 17. Oktober 2022

Donata Hopfen

Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022

DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/MAIN

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der Gesellschaft während des Geschäftsjahres unter Zugrundelegung mündlicher und schriftlicher Berichte überwacht und damit die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen.

Er hat sich über die Lage des Unternehmens ständig und in Aufsichtsratssitzungen unterrichten lassen. Alle wesentlichen Vorgänge wurden mit der Geschäftsführung beraten.

Im Verlaufe des Geschäftsjahrs 2021/22 fanden insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen statt, nämlich am, 13. August 2021, am 30. August 2021, am 16. November 2021 und am 3. Februar 2022. Zudem tagte der Aufsichtsrat am 25. April 2022 gemeinsam mit dem Präsidium des DFL Deutsche Fußball Liga e.V.

Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss zum 30.06.2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021/22 sowie der Konzernabschluss zum 30.06.2022 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021/22 sind von der zum Abschlussprüfer gewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Flick Gocke Schaumburg GmbH, Bonn, geprüft worden. Die Bestätigungsvermerke wurden uneingeschränkt erteilt.

Der Aufsichtsrat hat von den Prüfungsberichten Kenntnis genommen; er hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht geprüft und gebilligt.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung für die geleistete gute Arbeit.

 

Frankfurt am Main im November 2022

Hans-Joachim Watzke, Aufsichtsratsvorsitzender

Oliver Leki, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender

DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/MAIN

VORSCHLAG ÜBER DIE GEWINNVERWENDUNG ZUM GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JULI 2021 BIS ZUM 30. JUNI 2022

In Wahrnehmung seiner Aufgaben gemäß § 7 Nr. 4 i) der Satzung der DFL Fußball Liga GmbH schlägt der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH vor, den von ihm festgestellten Jahresüberschuss per 30. Juni 2022 in Höhe von EUR 3.670.328,70 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Frankfurt am Main, den 7. November 2022

Hans-Joachim Watzke, Aufsichtsratsvorsitzender

DFL DEUTSCHE FUßBALL LIGA GMBH, FRANKFURT/MAIN

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS ÜBER DIE GEWINNVERWENDUNG ZUM GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JULI 2021 BIS ZUM 30. JUNI 2022

In Wahrnehmung seiner Aufgaben gemäß § 8 c) der Satzung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hiermit, den Jahresüberschuss per 30. Juni 2022 der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.670.328,70 wie vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Frankfurt am Main, den 7. November 2022

Donata Hopfen, Sprecherin des Präsidiums des DFL Deutsche Fußball Liga e.V.

Der Konzernabschluss zum 30. Juni 2022 der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH wurde in der Aufsichtsratssitzung vom 7. November 2022 unverändert gebilligt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

32 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.