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Osterburken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
106,00 |
216,00 |
| I.
Sachanlagen |
106,00 |
216,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.786,12 |
36.306,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.182,30 |
36.268,10 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.603,82 |
38,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.892,12 |
36.522,91 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.547,35 |
11.835,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
13.164,42 |
-3.509,83 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.711,77 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
-16.674,25 |
| B.
Rückstellungen |
1.600,00 |
3.463,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.744,77 |
21.223,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.668,52 |
15.177,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.892,12 |
36.522,91 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie
den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs.1 HGB.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Ablagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt. Die Anschaffungskosten der Zugänge an
beweglichen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten
im Einzelnen von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00
werden in den Sammelposten nach § 6 Abs.2s EStG
einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden 4
Jahren linear aufgelöst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagenspiegel.
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gem.
§ 42 Abs. 3 GmbHG
in Höhe von 5.528,00 Euro sowie Forderungen in
Höhe von 11.067,99 Euro.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei Frau Viktorya Bochkova.
Außer der Geschäftsführerin waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs.2 Satz 2 HBG
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264ff, 284ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Osterburken, den 26.11.2013
Viktorya Bochkava
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2013 festgestellt.
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