Teutaurus
GmbH
(vormals:
Alstersee 122. V V GmbH)
Oberursel
(Taunus)
(vormals:
Hamburg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
7.000,00 |
0,00 |
| I.
Finanzanlagen |
7.000,00 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
112.900,41 |
12.500,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.800,00 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
82.100,41 |
12.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
119.900,41 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
117.477,41 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
92.477,41 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.352,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
71,00 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
71,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
119.900,41 |
25.000,00 |
Anhang
1. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU BESONDERHEITEN DER
FORM, INSBESONDERE DER GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
1.1.
Angabe und Begründung der Darstellungsform von
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der vorliegenden Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften unter
Berücksichtigung der Änderungen gemäß
BilMoG aufgestellt.
Die Berichtsfirma ist nach den Umschreibungen der
Größenklassen des § 267 HGB eine "kleine
Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz ist nach den Vorschriften des § 266
HGB gegliedert. Auf die größenabhängige
Erleichterung für die Gliederung der Bilanz ist
verzichtet worden.
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt. Die Gliederung entspricht § 275
HGB. Auf die größenabhängige Erleichterung
des § 276 HGB für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde verzichtet.
2. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BEWERTUNG UND BILANZIERUNG
EINSCHLIESSLICH DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER
MASSNAHMEN
2.1.
Angabe der auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der
Änderungen durch das Bilanzmodernisierungsgesetzes
aufgestellt.
Eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen ist
nicht möglich, da die Gesellschaft erst im
Berichtsjahr ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen hat.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen erfolgte
grundsätzlich zum Nennwert unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung
erfolgte in Höhe der geschätzten oder erwarteten
Erfüllungsbeträge, wobei diese, wenn
möglich, rechnerisch ermittelt wurde.
3. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN
DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
3.1.
Angabe des Vorschlages über die Verwendung des
Ergebnisses
Die Geschäftsführung beabsichtigt, der
Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, den
Jahresüberschuss in Höhe von Euro 92.477,41 auf
neue Rechnung vorzutragen.
4. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
4.1.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern, Angabe nach § 42 Abs.
3 GmbHG
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
4.2.
Angabe der Namen der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Geschäftsführer der Teutaurus GmbH waren
während des Berichtszeitraumes:
Steffi Brettschneider, Bad Honnef (bis 22. April
2010)
Dieter Blum, Oberursel (ab 22. April 2010)
Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein.
Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Die
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Frankfurt am Main, den 14. Oktober 2011
.........................................................
Dietmar Blum
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2011 festgestellt.
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