SilCar
Systembaustoffe GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.646,00 |
14.786,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
25.645,00 |
14.785,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
111.990,18 |
116.026,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.374,24 |
54.990,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
59.615,94 |
61.035,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.180,14 |
2.315,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
138.816,32 |
133.127,70 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
45.284,20 |
45.134,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.134,82 |
19.138,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
149,38 |
996,73 |
| B.
Rückstellungen |
41.037,23 |
48.006,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
52.494,89 |
39.986,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
138.816,32 |
133.127,70 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2012
der Firma
SilCar Systembaustoffe GmbH, Berlin
I. Allgemeine Angaben
Der Jahreabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2012
wurde nach den handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften erstellt.
Auf die Gesellschaft finden die Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff.
HGB Anwendung.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB,
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 268-274a, 276-278 HGB) erstellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände werden
bei Zugang mit den Anschaffungskosten erfasst und dann
linear abgeschrieben.
Die Gegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um die Abschreibungen, angesetzt. Bei den
Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
werden die Abschreibungen planmäßig nach
Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
unter Anwendung der linearen oder degressiven
Anschreibungsmethode ermittelt. Die Abschreibungen erfolgen
pro rata temporis.
Von der Möglichkeit der sofortigen Absetzung
geringwertiger Wirtschaftsgüter bis 410,00 EUR
Einzelanschaffungskosten im Sinne von § 6 Abs. 2 EstG
wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Der
Bewertungsmaßstab wurde auch für das
Handelsrecht übernommen. Im Geschäftsjahr 2012
wurden geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von
1.318,90 € angeschafft. Dies wurde auch für die
handelsrechtliche Bewertung übernommen, da die
geringwertigen Wirtschaftsgüter von untergeordneter
Bedeutung sind.
Die
Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für das
allgemeine Ausfallrisiko wurden Pauschalwertberichtigungen
gebildet.
Die
Flüssigen Mittel und
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum
Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
die erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Sie sind in Höhe ihrer
voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den
steuerrechtlichen Vorschriften stehende
Berechnungsverfahren angewendet.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstigen Vermögensgegenstände sind alle
innerhalb eines Jahres fällig.
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 26,27 T€.
Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00
€.
Die
Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Steuerrückstellungen: 22,82 T€
Sonstige Rückstellungen: 18,22 T€.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen 26,49 T€.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2012 erfolgte die
Geschäftsführung der
SilCar Systembaustoffe GmbH durch den
Geschäftsführer Andreas von Bielinski.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Auf die Angabe der
Geschäftsführergehälter wird
gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Berlin, 20.12.2013
gez. Andreas von Bielinski
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2013 festgestellt.
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