Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Omnibusbetrieb Menges GmbH
Höhenweg 5, 56459 Brandscheid, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Menges seit 11.8.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 1.17% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Omnibusbetrieb Menges GmbHBrandscheidJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Menges Omnibusbetrieb GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind um dem Gebot der Klarheit und Übersichtlichkeit Rechnung zu tragen, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Für den Anhang wurden größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB z. T. in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 netto wurden im Jahr des Zugangs sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben gebucht. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto mehr als Euro 250,01 bis Euro 1.000,00 betragen, haben wir im Jahr der Anschaffung einen Sammelposten gebildet. Dieser wird im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren mit je 20% aufgelöst. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch die Bildung einer angemessen dotierten Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichem Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre (§ 253 Abs. 2 S.1 HGB) abgezinst. Bei den passiven latenten Steuern handelt es sich um Steuern für die Rückstellungen, die nach § 249 (1) HGB anzusetzen sind sowie für Differenzen in den Wertansätzen aufgrund der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen sowie der nur handelsrechtlichen Abschreibung der Beteiligung im Anlagevermögen. Der Ausweis erfolgt nicht am Ende der Passivseite (§ 266 (3) HGB), sondern unter den Rückstellungen (§ 266 (3) lit. B. HGB i.V.m. § 265 (5) HGB). Da in den Folgejahren die Steuerbilanz entsprechend einen höheren Gewinn ausweisen wird, wurden latente Steuerrückstellungen gebildet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Angaben zur Bilanz Angaben zu Forderungen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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