Steyer Sortiertechnik GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Prüfmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maurice Leppert seit 11.10.2017 | Geschäftsführer |
Uwe Leppert seit 4.9.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Leppert Federtechnik GmbHRemshaldenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
ANHANGfür das Geschäftsjahr 2018 Leppert Federtechnik GmbH Sitz: Remshalden Registergericht: Stuttgart Handelsregisternummer: 281979
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde nach den unter Beachtung der für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den Regelungen des GmbHG erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften gemäß §§ 242 ff HGB wurden angewandt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Den Abschreibungen liegt ausschließlich die lineare Methode zugrunde. Die Abschreibungsdauer wurde jeweils unter Zugrundelegung der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer festgelegt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter im Wert bis EUR 800,00 wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss nach steuerlichen Vorschriften sofort abgeschrieben. Die Warenbestände sind mit den zugrunde liegenden Anschaffungskosten aktiviert. Dem allgemeinen Lagerhaltungsrisiko, insbesondere dem der Ungängigkeit bzw. der technischen Veralterung wird bei der Vorratsbewertung durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert, ggf. unter Abzug gebotener außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Das allgemeine bzw. spezielle Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch Pauschal- und ggf. Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden dabei gegebenenfalls mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Hierbei kommt seit dem Jahr 2016 infolge des BilRUG der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei der Abzinsung zum Ansatz. Im Geschäftsjahr 2018 wurden hierbei des Weiteren erstmals vorgenannte aktualisierte Richttafeln für die biometrischen Grundlagen herangezogen. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt, der grundsätzlich mit dem Nennbetrag identisch ist.
Auf die Darstellung des Anlagespiegels wird in Anwendung des § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 2 (im Vorjahr TEUR 65). Rückstellungen für Pensionen bestehen in Höhe von EUR 167.602,00. Diese wurden ermittelt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem sog. Anwartschaftsbarwertverfahren (Puc-Methode) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren bzw. einer hiervon abweichenden wahrscheinlicheren Restlaufzeit ergibt (§ 253 (2) Satz 2 HGB). Hierbei kam ein Zinssatz in Höhe von 3,29% (im Vorjahr 3,74%) zur Anwendung. Ein Gehalts- und Rententrend kam hierbei nicht zum Ansatz. Die Pensionsrückstellung auf Basis des 7-Jahresdurchschnitts-Zinssatzes (2,40%, im Vorjahr 2,88%) würde sich auf EUR 195.516,00 belaufen. In Höhe des Unterschiedsbetrags mit EUR 27.914,00 (im Vorjahr EUR 22.357,00) besteht gemäß § 253 Abs.6 Satz 2 HGB eine Ausschüttungssperre. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs.6 HGB bei den Rückstellungen für Pensionen ermittelt sich wie folgt:
Der Betrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten unterteilt sich im Geschäfts- und im Vorjahr in folgende Restlaufzeiten ("RLZ" in Jahren ):
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 64 (im Vorjahr TEUR 6).
Einzelvertretungsbefugte Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Uwe Leppert, Remshalden, sowie Herr Maurice Leppert, Remshalden (seit 01.10.2017). Die Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Remshalden, den 16. April 2019 gez. Uwe Leppert und Maurice Leppert Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. Mai 2019 |
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