Synthetica Fluorplastics GmbHLiquidiert

58640 Iserlohn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Iserlohn HRB 2685
Vorher
Synthetica Drehteile und Fördertechnik GmbH
Eingetragen
13.1.2003
Branche
Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Der Vertrieb von thermoplastischen Dreh-, Fräs- und Stanzteilen, Fluorkunststoff (PTFE) beschichteten Geweben und Transportbändern, technische und kaufmännische Beratung. Ausgeschlossen sind genehmigungspflichte Geschäfte

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Brian Edward Cazaly
seit 10.3.2010
Geschäftsführer
Georg Wolfgang Müller
seit 21.10.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
80.00%
B**** E***** C*****
20.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Krayenkamp 13, 21423 Winsen
21.600 €
80.00%
B**** C*****
2.700 €
10.00%

Beteiligungen

NameAnteil
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Synthetica Fluorplastics GmbH

Iserlohn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 124.825,00 88.075,00
B. Umlaufvermögen 2.221.460,81 2.502.553,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 15.447,74 5.453,51
Summe Aktiva 2.361.733,55 2.596.081,98

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.692.498,91 1.702.524,36
B. Rückstellungen 204.511,06 334.397,10
C. Verbindlichkeiten 464.723,58 559.160,52
Summe Passiva 2.361.733,55 2.596.081,98

Anhang

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB)und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben-erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 800,00 nach § 6 Abs. 2 EStG wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 27.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 464.723,58 464.723,58 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 559.160,52 559.160,52 0,00

Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten entfallen € 203.777,90 (Vorjahr: € 256.918,88) auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Als Geschäftsführer waren im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Personen bestellt:

Georg Müller, Kaufmann

Brian Cazaly, Kaufmann

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Iserlohn, den 09.05.2024

________________________

Georg Müller

Geschäftsführer

________________________

Brian Cazaly

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.4.2024.

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