Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 22309
Eingetragen
28.9.2010
Branche
Garten- und LandschaftsbauErbringung von sonstigen gärtnerischen DienstleistungenArchitekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Gegenstand
Garten- und Landschaftsbau sowie die Durchführung von Erdarbeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sonja Hoechtlen
seit 28.9.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Sonja Hoechtlen
57578 Elkenroth, Höhenweg 15
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SHB Service GmbH

Elkenroth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 749.674,00 496.055,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 749.672,00 496.053,00
B. Umlaufvermögen 1.267.803,15 1.105.164,43
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 836.776,22 687.550,05
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 431.026,93 417.614,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 39.369,20 18.507,97
Summe Aktiva 2.056.846,35 1.619.727,40

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.402.517,52 1.169.093,59
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.144.093,59 877.487,59
III. Jahresüberschuss 233.423,93 266.606,00
B. Rückstellungen 163.710,65 170.405,02
C. Verbindlichkeiten 490.618,18 280.228,79
Summe Passiva 2.056.846,35 1.619.727,40

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der SHB Service GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Sonja Hoechtlen

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Elkenroth, den 27. Januar 2025

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.3.2025.

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