Schmid Bau-GmbH
Dießener Straße 24, 86946 Vilgertshofen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Guggenmoos seit 28.4.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schmid Bau-GmbHVilgertshofen, Ortsteil IssingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ zum 31. Dezember 2010AKTIVA
ANHANG zum 31. Dezember 20101. Erläuterungen zum Jahresabschluss1.1. Allgemeine Erläuterungen Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden hinsichtlich der Gliederung in Anlehnung an die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Die für große Kapitalgesellschaften geltenden Ausweis-, Bewertungs- und Erläuterungsvorschriften wurden jedoch nur insoweit befolgt, als es für erforderlich und zweckmäßig gehalten wurde. Im offenzulegenden Jahresabschluss wurden alle für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen angewendet. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechnung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 HGB nicht angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 1.2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden 1.2.1. Angabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die Bilanzierung der immateriellen Gegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und auch degressiv abgeschrieben, soweit dies dem tatsächlichen Wertverzehr entspricht. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150 wurden im Geschäftsjahr aus Vereinfachungsgründen sofort als Aufwand behandelt. Ab einem Wert von EUR 151 bis EUR 410 wurden die Anlagegüter aktiviert und im Zugangsjahr voll abgeschrieben. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzel- und -gemeinkosten sowie angemessene Anteile des Wertverzehrs des Anlagevermögens einbezogen, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Sonstige Gemeinkosten und Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit einem Festwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für eine Wertberichtigung wird eine Zuschreibung bis zur Höhe der Anschaffungskosten vorgenommen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Der ausgewiesene nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag führt nicht zu einer Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts (siehe Erläuterungen zur Bilanz). Die Bewertung wurde daher trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs.1 Nr.2 HGB) vorgenommen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berück- sichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs.2 Satz 1 HGB). Dabei werden die Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 1.3. Erläuterungen zur Bilanz 1.3.1. Erläuterungen zum nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts liegt nicht vor, da die Gesellschafter den Rangrücktritt gegenüber allen Gläubigern der Gesellschaft erklärt haben. Die Erfüllung dieser nachrangigen Ansprüche kann nur aus einem etwaigen frei verfügbaren Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden frei verfügbaren Vermögen geltend gemacht werden. Der Bilanzverlust entwickelt sich wie folgt:
Die ausgewiesene bilanzielle Überschuldung führt nach Überzeugung der Geschäftsführung nicht zu einer Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung, da ausreichend stille Reserven im Anlagevermögen vorhanden sind und von einer Weiterführung des Unternehmens ausgegangen werden kann. Im übrigen sind die Gesellschafter, zur Abwendung der Überschuldung bereit, durch eine Rangrücktrittsvereinbarung mit ihrer Darlehensforderung in Höhe von EUR 203.541,21 hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurückzutreten, dass ihre Forderung nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, Liquidationsüberschüssen oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden freien Vermögen bedient zu werden braucht. 2. Beziehungen zu Unternehmensorganen2.1. Angabe der Namen und Berufe der Mitglieder des Geschäftführungsorgans und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte durch die folgenden Personen geführt:
2.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten:
11.01.2012 Schmid Bau-GmbH Anton Schmid, Geschäftsführer Albert Schmid, Geschäftsführer Ergänzende Angabe zur Feststellung des JahresabschlussesDer vorstehende Jahresabschluss wurde am 11.01.2012 festgestellt. |
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