Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 3327
Eingetragen
18.1.1982
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauArchitekturbüros für HochbauSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Gegenstand
Ausführung aller Arbeiten im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie Handel mit Baustoffen

Historie

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Management

NameRolle
Florian Guggenmoos
seit 28.4.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

86946 Vilgertshofen
30.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schmid Bau-GmbH

Vilgertshofen, Ortsteil Issing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 24.020,00 13.535,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 500,00 500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.489,20 15.032,95
III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 4.901,90 5.625,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.379,60 4.261,12
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 196.491,48 189.683,90
233.783,18 228.639,36

PASSIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 25.564,59
II. Verlustvortrag - 215.248,49 - 187.759,94
III. Jahresfehlbetrag - 11.242,99 - 27.488,55
IV. Nicht gedeckter Fehlbetrag 196.491,48 189.683,90
B. Rückstellungen 5.500,00 5.000,00
C. Verbindlichkeiten 228.283,18 223.639,36
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 218.283,18
233.783,18 228.639,36

ANHANG zum 31. Dezember 2010

1. Erläuterungen zum Jahresabschluss

1.1. Allgemeine Erläuterungen

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden hinsichtlich der Gliederung in Anlehnung an die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt.

Die für große Kapitalgesellschaften geltenden Ausweis-, Bewertungs- und Erläuterungsvorschriften wurden jedoch nur insoweit befolgt, als es für erforderlich und zweckmäßig gehalten wurde.

Im offenzulegenden Jahresabschluss wurden alle für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen angewendet.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechnung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 HGB nicht angepasst.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

1.2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

1.2.1. Angabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Die Bilanzierung der immateriellen Gegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und auch degressiv abgeschrieben, soweit dies dem tatsächlichen Wertverzehr entspricht.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150 wurden im Geschäftsjahr aus Vereinfachungsgründen sofort als Aufwand behandelt. Ab einem Wert von EUR 151 bis EUR 410 wurden die Anlagegüter aktiviert und im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzel- und -gemeinkosten sowie angemessene Anteile des Wertverzehrs des Anlagevermögens einbezogen, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Sonstige Gemeinkosten und Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit einem Festwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für eine Wertberichtigung wird eine Zuschreibung bis zur Höhe der Anschaffungskosten vorgenommen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Der ausgewiesene nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag führt nicht zu einer Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts (siehe Erläuterungen zur Bilanz).

Die Bewertung wurde daher trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs.1 Nr.2 HGB) vorgenommen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berück- sichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs.2 Satz 1 HGB). Dabei werden die Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

1.3. Erläuterungen zur Bilanz

1.3.1. Erläuterungen zum nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag

Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts liegt nicht vor, da die Gesellschafter den Rangrücktritt gegenüber allen Gläubigern der Gesellschaft erklärt haben. Die Erfüllung dieser nachrangigen Ansprüche kann nur aus einem etwaigen frei verfügbaren Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden frei verfügbaren Vermögen geltend gemacht werden.

Der Bilanzverlust entwickelt sich wie folgt:

EUR
Verlustvortrag zum 01. Januar 2010 215.248,49
Jahresfehlbetrag 11.242,99
Bilanzverlust zum 31. Dezember 2010 226.491,48
davon durch Eigenkapital gedeckt EUR 30.000,00
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag EUR 196.491,48

Die ausgewiesene bilanzielle Überschuldung führt nach Überzeugung der Geschäftsführung nicht zu einer Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung, da ausreichend stille Reserven im Anlagevermögen vorhanden sind und von einer Weiterführung des Unternehmens ausgegangen werden kann.

Im übrigen sind die Gesellschafter, zur Abwendung der Überschuldung bereit, durch eine Rangrücktrittsvereinbarung mit ihrer Darlehensforderung in Höhe von EUR 203.541,21 hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurückzutreten, dass ihre Forderung nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, Liquidationsüberschüssen oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden freien Vermögen bedient zu werden braucht.

2. Beziehungen zu Unternehmensorganen

2.1. Angabe der Namen und Berufe der Mitglieder des Geschäftführungsorgans und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte durch die folgenden Personen geführt:

 

Anton Schmid, Maurermeister

 

Albert Schmid, Maurermeister

2.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten:

Ausleihungen: EUR 0,00
Forderungen: EUR 0,00
Verbindlichkeiten: EUR 203.541,21

 

11.01.2012

Schmid Bau-GmbH

Anton Schmid, Geschäftsführer

Albert Schmid, Geschäftsführer

Ergänzende Angabe zur Feststellung des Jahresabschlusses

Der vorstehende Jahresabschluss wurde am 11.01.2012 festgestellt.

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