KAWA
GmbH
Aldersbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.574,00 |
66.967,00 |
| I.
Sachanlagen |
49.574,00 |
66.967,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
786.268,69 |
842.096,34 |
| I.
Vorräte |
188.952,62 |
238.410,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
594.156,18 |
593.537,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
238.979,26 |
238.979,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.159,89 |
10.148,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.500,00 |
3.871,10 |
| Aktiva |
841.342,69 |
912.934,44 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
446.846,57 |
437.101,44 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
848,00 |
848,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
419.998,57 |
410.253,44 |
| B.
Rückstellungen |
9.925,00 |
16.310,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
384.571,12 |
459.523,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
288.267,02 |
294.137,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
96.304,10 |
165.385,91 |
| Passiva |
841.342,69 |
912.934,44 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Kawa GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesellschaftsvertrags zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
EUR
|
Forderungen
|
440.892,37
|
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von EUR 410.253,44
einbezogen.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 288.267,02
(Vorjahr: EUR 294.137,09).
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2022
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Verbindlichkeiten zum
|
|
|
|
|
31.12.2022
|
384,6
|
288,3
|
96,3
|
0,0
|
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Kawa Bartosz
|
ausgeübter Beruf:
|
Großhändler
|
UNTERZEICHNUNG
Aldersbach, 26. März
2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2024
festgestellt.
|