HELIOS Solarsysteme GmbHLiquidiert

Goethestraße 1, 26169 Friesoythe, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 204741
Eingetragen
26.7.2010
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenHerstellung von SolarwärmekollektorenHerstellung von Solarzellen und Solarmodulen
Gegenstand
Planung, Verkauf und Montage von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen sowie die Vermittlung von Werklieferungs- /Werkleistungsverträgen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Jan Meemken
Hobelstraße 3, 49757 Werlte
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Helios Solarsysteme GmbH

Friesoythe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 2.500,00 0,00
B. Umlaufvermögen 95.381,76 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 41.701,12 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 53.680,64 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 97.881,76 0,00

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 47.189,38 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresüberschuss 22.189,38 0,00
B. Rückstellungen 10.964,22 0,00
C. Verbindlichkeiten 39.728,16 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 97.881,76 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 41.701,12 € 41.701,12 € 0,00 € 0,00 €

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Kosten des Jahresabschlusses und Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 39.728,16 € 39.728,16 € 0,00 € 0,00 €

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herr Jan Meemken

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Werlte, den 02. August 2011

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.8.2011.

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