UBL
Umwelttechnik GmbH
Coesfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
960,00 |
1.696,00 |
| I.
Sachanlagen |
960,00 |
1.696,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.502,99 |
100.996,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.408,66 |
99.479,85 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.094,33 |
1.516,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
73,00 |
1.446,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.535,99 |
104.138,13 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
59.396,59 |
63.988,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
38.988,26 |
48.531,76 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.591,67 |
9.543,50 |
| B.
Rückstellungen |
4.659,00 |
12.350,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.480,40 |
27.799,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.480,40 |
27.799,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.535,99 |
104.138,13 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma UBL Umwelttechnik GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechts- modernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284
I 1 HGB; § 284 II Nr. 1 HGB)
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear bzw. bis zur
Änderung des HGB durch das BilMoG degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
bis 410,00 Euro wurden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr
der Anschaffung voll abgeschrieben.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
2.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden gemäß § 284 II
Nr. 3 HGB
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1
Angabe zu Forderungen (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB)
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 Euro
(Vorjahr: 0,00 Euro).
3.2
Angaben und Erläuterungen zu sonstige
Rückstellungen
3.3
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 0,00 Euro
(Vorjahr:0,00 Euro).
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1
Namen der Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10
HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Peter Koch
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ausgeübter Beruf:
|
Dipl.-Ingenieur
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Coesfeld, den 27. Juni 2012
_______________________
Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2012
festgestellt.
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