Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung
ISFORT GmbHLiquidiert
Tuchmacherweg 16, 39288 Burg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniela Isfort seit 14.4.2014 | Geschäftsführer |
Olaf Isfort seit 18.7.2006 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ISFORT GmbH (vormals: IBS Bürosysteme GmbH)MagdeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss zum 30.6.2020ISFORT GmbH, MagdeburgAllgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des JahresabschlussesDie ISFORT GmbH Magdeburg (Registergericht Stendal HR B 106898) ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) Art. 75 EGHGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes sowie die Regelungen der Satzung / des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft. Die Bilanz wurde gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar. Angewendete Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet. Sofern vom Investitionsabzugsbetrag gem. § 7 g EStG Gebrauch gemacht wird, werden Rückstellungen für passive latente Steuern eingestellt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw. drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz diskontiert. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Sofern der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen, sind diese zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr werden ggf. das Niederstwertprinzip und das Gewinnrealisierungsverbot beachtet. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die historischen Werte angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
( kursive Zahlen = Vorjahreszahlen) Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 4 Arbeitnehmer beschäftigt. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Geschäftsführung Zur Geschäftsführung sind bestellt: Daniela Isfort, Dipl-Betriebswirtin, Münster Karl Isfort, Kaufmann, Münster Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB. Münster, den 12. März 2021 Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.3.2021. |
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