Advanced Vision Technology A.V.T (Germany) GmbHLiquidiert

Nymphenburger Straße 1, 80335 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 139960
Vorher
Karen Verwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
23.11.2001
Branche
Forschung und Entwicklung im Bereich BiotechnologieHerstellung von MehrzweckindustrieroboternHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Forschung, Entwicklung, Marketing und Verkauf von Hochtechnologie-Systemen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dagmar Reimers
seit 2.7.2021
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Roy Porat
seit 30.3.2021
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Advanced Vision Technology A.V.T (Germany) GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 5,00 5,00
I. Sachanlagen 5,00 5,00
B. Umlaufvermögen 8.624.927,91 11.306.177,40
I. Vorräte 0,00 67.923,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.952.537,65 8.444.824,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.672.390,26 2.793.429,60
Bilanzsumme, Summe Aktiva 8.624.932,91 11.306.182,40

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 2.308.703,61 2.137.152,03
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.112.152,03 1.484.483,18
III. Jahresüberschuss 171.551,58 627.668,85
B. Rückstellungen 493.464,16 530.004,52
C. Verbindlichkeiten 4.060.885,67 6.917.426,37
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.025.777,49 6.903.386,09
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 35.108,18 14.040,28
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.761.879,47 1.721.599,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 8.624.932,91 11.306.182,40

Anhang für das Geschäftsjahr 2020



Advanced Vision Technology AVT
(Germany) GmbH
München

1. Rechnungslegungsgrundsätze
Die Advanced Vision Technology AVT (Germany) GmbH wurde am 14.11.2001 gegründet und in das Handelsregister des Amtsgerichts München am 23.11.2001 unter der HRB-Nr. 139960 eingetragen.
Der Sitz der Gesellschaft ist München.
Gegenstand des Unternehmens ist Marketing und Verkauf von Hochtechnologie-Systemen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der handelsrechtliche Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde unter Anwendung der Vorschriften des HGB (§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§275 Abs. 2 HGB) gewählt.
Am Abschlussstichtag sind erstmals die Merkmale, die zu einer Klassifizierung als ''kleine Kapitalgesellschaft" führen, gem. § 267 (1) HGB erfüllt.
Bei der Aufstellung wurde von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachan-lagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtli-chen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben und der gleichzeitige Abgang wird un-terstellt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten unfertiger/fertiger Erzeugnisse und Leistungen, indem der Auftragswert leistungsanteilig zum Bilanzstichtag abgegrenzt wird.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 3 HGB bewertet. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Liquide Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von 453 TEURgegenüber Schwesterngesellschaften.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Kautionen, Steuerguthaben und Reisekostenvorschüsse.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten für die Erstellung der Buchführung und der Gehaltsabrechnungen, des Abschlusses und der Steuererklärungen, die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und Personalkosten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen ausschließlich gegen Schwestergesellschaften.
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen aus kreditorischen Debitoren, Verbindlichkeiten gegenüber Personal sowie aus Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit.
Die passive Rechnungsabgrenzung betrifft leistungsanteilige Auftragsabgrenzungen.
Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
  

 
Gesamt

TEUR
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
TEUR
Restlaufzeit
über 1 Jahr
TEUR
Restlaufzeit
über 5 Jahre
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 5.957)
2.730
2.730
0,00
0,00
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (TEUR 271)
952
952
0,00
0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 226)
41
41
0,00
0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 355)
136
101
35
0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
202
202
0,00
0,00
l davon aus Steuern
TEUR 57 (TEUR 2)
 
 
 
 
l davon aus Sozialversicherung
TEUR 1 (TEUR 55)
 
 
 
 
 
4.061
4.026
35
0,00



4. Sonstige Angaben
 
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen gem. §251 oder § 268 (7) HGB keine vermerkpflichtigen sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2020 waren sieben Mitarbeiter beschäftigt.

Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 171.551,58 auf neue Rechnung vorzutragen.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen neben den vertraglichen Gewährleistungsgarantien keine weiteren Haftungsverhältnisse in Form von Eventualverbindlichkeiten aus Kontrakterfüllungsgarantien.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung und Vertretung im Geschäftsjahr oblag den Herren Jaron Lotan und Frau Hadar Ben Moshe. Am 30. März 2021 ist Herr Jaron Lotan und Frau Hadar Ben Moshe aus der Geschäftsführung ausgeschieden und gleichzeitig wurden Herr Roy Porat, Herr Stefaan Deven und Herr Felix Hornicek als Geschäftsführer bestellt. Am 2. Juli 2021 wurde außerdem Frau Dagmar Reimers als Geschäftsführerin bestellt.
Konzern- und Beteiligungsverhältnisse
Die Anteile der Gesellschaft werden zu 100 % von der Advanced Vision Technology (A.V.T.) Ltd., mit Sitz in Hod Hasharon, Israel, gehalten. Diese ist ein mittelbares Tochterunternehmen der Danaher Corporation, Washington D.C., USA. Damit ist die Gesellschaft verbundenes Unternehmen zur Danaher Corporation, Washington D.C., USA, und ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen.
Die Danaher Corporation, Washington D.C., USA, erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss der Danaher Corporation in Washington D.C., USA, ist im elektronischen Bundesanzeiger erhältlich.
Die Advanced Vision Technology AVT (Germany) GmbH wurde in den Konzernabschluss der Danaher Corporation, Washington D.C./USA einbezogen, der den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen darstellt. Der Konzernabschluss der Danaher Corporation wird in deutscher Sprache im elektronischen Bundesanzeiger unter dem Namen der DH Holdings Germany GmbH veröffentlicht und im Internet unter Edgar Company Filings (http://www.sec.gov/edgar/searchedgar/companysearch.html) publiziert.
Alle Tochtergesellschaften dieses Konzerns wurden als verbundene Unternehmen betrachtet.
Zur Befreiung von der Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach deutschem Recht macht die Gesellschaft von der Möglichkeit Gebrauch, in Übereinstimmung mit § 292 HGB i. V. m. der KonBefrV für das Geschäftsjahr 2020 einen geprüften befreienden Konzernabschluss mit einem Bericht über die Lage des Konzerns sowie den Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers in deutscher Sprache offenzulegen. Dieser Konzernabschluss, in den die Gesellschaft einzubeziehen ist, wird von dem obersten Mutterunternehmen (Danaher Corporation) nach US GAAP aufgestellt; die befreiende Wirkung tritt mit der Offenlegung im Bundesanzeiger ein. Die Unterlagen zur befreienden Konzernrechnungslegung der Danaher Corporation für das Vorjahr sind nach § 325 Abs. 2 HGB vor Ablauf der Jahresfrist zur Offenlegung eingereicht und im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Die wesentlichen Unterschiede zwischen US-amerikanischer (US-GAAP) und deutscher (HGB) Rechnungslegung in Bezug auf den Konzernabschluss sind nachfolgend ausgeführt.
Hinter der deutschen und der US-amerikanischen Rechnungslegung stehen grundsätzlich unterschiedliche Betrachtungsweisen. Während die Rechnungslegung nach HGB das Vorsichtsprinzip und den Gläubigerschutz in den Vordergrund stellt, ist die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen für den Kapitalgeber das vorrangige Ziel der US-amerikanischen Rechnungslegung. Daher wird auch der Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse - sowohl über verschiedene Geschäftsjahre hinweg als auch von unterschiedlichen Unternehmen - sowie der periodengerechten Erfolgsermittlung nach US-GAAP ein höherer Stellenwert eingeräumt als nach HGB.
Geschäfts- oder Firmenwerte
Nach ASC 805 und ASC 350 bestehen für immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworben werden, umfangreiche Aktivierungsvorschriften. Dies gilt auch für solche Werte, die das handelsrechtliche Kriterium des Vermögensgegenstands nicht erfüllen. Nach US GAAP wird ein Geschäfts- oder Firmenwert aus Unternehmenserwerben nicht planmäßig abgeschrieben, sondern ist mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen und gegebenenfalls außerplanmäßig abzuschreiben. Nach HGB erfolgt dagegen eine Aktivierung mit nachfolgend planmäßiger Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer.
Finanzierungsleasing
Nach ASC 840 (bisher SFAS Nr. 13) werden Aufwendungen für Leasing von bestimmten Gegenständen, die dem Betrieb des Unternehmens dienen, nach deutschem Recht grundsätzlich sofort als Aufwand verrechnet. Bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen (sog. Capital Leases) ist der Barwert der künftigen Leasingraten nach US-GAAP zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben.
Fremdwährungsumrechnung
Die Fremdwährungsumrechnung nach HGB erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips bzw. Höchstwertprinzip. Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Einzelabschlüsse nach HGB erfolgt nach der Methode der funktionalen Währung. Nach US-GAAP werden Wechselkursanpassungen aus der Währungsumrechnung erfolgswirksam erfasst, während Anpassungen aus der Umrechnung von Abschlüssen unter dem Accumulated Other Comprehensive Income innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen werden.
Latente Steuern
Durch die Vorschriften des BilMoG wurde eine weitgehende Harmonisierung in der Berechnungssystematik und Bewertung der latenten Steuern erzielt. Nach § 274 HGB sind steuerliche Verlustvorträge nur dann zu berücksichtigen, wenn in den kommenden fünf Jahren eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Nach HGB besteht für einen aktiven latenten Steuerüberhang ein Ansatzwahlrecht, nach US GAAP müssen aktive latente Steuern angesetzt werden.
Rückstellungen
Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen sind in der US-amerikanischen Rechnungslegung restriktiver geregelt als nach HGB. Rückstellungen sind nach US GAAP zu bilden, wenn eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich ("more likely than not") und die voraussichtliche Höhe des Erfüllungsbetrags der notwendigen Rückstellung zuverlässig schätzbar ist. Dabei ist auch eine Abzinsung zu berücksichtigen, wenn diese zuverlässig schätzbar ist. Rückstellungen nach HGB sind mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag zu bewerten und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Der Diskontierungszins orientiert sich nach US GAAP an Renditen, die am Bilanzstichtag für erstrangige, festverzinsliche Unternehmensanleihen erzielt werden. Nach HGB ist dieser Zins grundsätzlich ein der Laufzeit entsprechender durchschnittlicher Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre. In Bezug auf Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wird davon abweichend ein durchschnittlicher Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgeleitet, weiterhin kann vereinfachend eine Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt werden.
19.12.2021 gez. Herr Roy Porat
16.12.2021 gez. Herr Stefaan Deveen
16.12.2021 gez. Herr Felix Hornicek
16.12.2021 gez. Frau Dagmar Reimers
  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2021 festgestellt.

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