Advanced
Vision Technology A.V.T (Germany) GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5,00 |
5,00 |
| I.
Sachanlagen |
5,00 |
5,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.624.927,91 |
11.306.177,40 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
67.923,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.952.537,65 |
8.444.824,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.672.390,26 |
2.793.429,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
8.624.932,91 |
11.306.182,40 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.308.703,61 |
2.137.152,03 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.112.152,03 |
1.484.483,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
171.551,58 |
627.668,85 |
| B.
Rückstellungen |
493.464,16 |
530.004,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.060.885,67 |
6.917.426,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.025.777,49 |
6.903.386,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
35.108,18 |
14.040,28 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.761.879,47 |
1.721.599,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
8.624.932,91 |
11.306.182,40 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2020
Advanced Vision Technology AVT
(Germany) GmbH
München
1. Rechnungslegungsgrundsätze
Die Advanced Vision Technology AVT (Germany) GmbH
wurde am 14.11.2001 gegründet und in das
Handelsregister des Amtsgerichts München am 23.11.2001
unter der HRB-Nr. 139960 eingetragen.
Der
Sitz der Gesellschaft ist München.
Gegenstand des Unternehmens ist Marketing und
Verkauf von Hochtechnologie-Systemen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der
handelsrechtliche
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde unter
Anwendung der Vorschriften des HGB (§§ 238
ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§275
Abs. 2 HGB) gewählt.
Am Abschlussstichtag sind erstmals die Merkmale, die
zu einer Klassifizierung als ''kleine Kapitalgesellschaft"
führen, gem. § 267 (1) HGB erfüllt.
Bei der Aufstellung wurde von den Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen gemäß der
voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden
die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachan-lagevermögens vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtli-chen Nutzungsdauer
angesetzt. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00
werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben
und der gleichzeitige Abgang wird un-terstellt.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt grundsätzlich zu den
Anschaffungs- und Herstellungskosten unfertiger/fertiger
Erzeugnisse und Leistungen, indem der Auftragswert
leistungsanteilig zum Bilanzstichtag abgegrenzt wird.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
gemäß § 253 Abs. 3 HGB bewertet. Bei der
Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Liquide Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Vermögensgegenstände
und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden
mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in
Höhe von 453 TEURgegenüber
Schwesterngesellschaften.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
Kautionen, Steuerguthaben und Reisekostenvorschüsse.
Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten Kosten
für die Erstellung der Buchführung und der
Gehaltsabrechnungen, des Abschlusses und der
Steuererklärungen, die Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen und Personalkosten.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen ausschließlich gegen
Schwestergesellschaften.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten bestehen aus
kreditorischen Debitoren, Verbindlichkeiten gegenüber
Personal sowie aus Verbindlichkeiten aus sozialer
Sicherheit.
Die
passive Rechnungsabgrenzung betrifft
leistungsanteilige Auftragsabgrenzungen.
Die
Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
|
Gesamt
TEUR
|
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
TEUR
|
Restlaufzeit
über 1 Jahr
TEUR
|
Restlaufzeit
über 5 Jahre
TEUR
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten (TEUR 5.957)
|
2.730
|
2.730
|
0,00
|
0,00
|
Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen (TEUR 271)
|
952
|
952
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen (TEUR 226)
|
41
|
41
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 355)
|
136
|
101
|
35
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
202
|
202
|
0,00
|
0,00
|
l davon aus Steuern
TEUR 57 (TEUR 2)
|
|
|
|
|
l davon aus
Sozialversicherung
TEUR 1 (TEUR 55)
|
|
|
|
|
|
4.061
|
4.026
|
35
|
0,00
|
4. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen gem. §251 oder
§ 268 (7) HGB keine vermerkpflichtigen sonstige
finanzielle Verpflichtungen.
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2020 waren sieben Mitarbeiter
beschäftigt.
Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 171.551,58 auf
neue Rechnung vorzutragen.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen neben den vertraglichen
Gewährleistungsgarantien keine weiteren
Haftungsverhältnisse in Form von
Eventualverbindlichkeiten aus
Kontrakterfüllungsgarantien.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung und Vertretung im
Geschäftsjahr oblag den Herren Jaron Lotan und Frau
Hadar Ben Moshe. Am 30. März 2021 ist Herr Jaron Lotan
und Frau Hadar Ben Moshe aus der Geschäftsführung
ausgeschieden und gleichzeitig wurden Herr Roy Porat, Herr
Stefaan Deven und Herr Felix Hornicek als
Geschäftsführer bestellt. Am 2. Juli 2021 wurde
außerdem Frau Dagmar Reimers als
Geschäftsführerin bestellt.
Konzern- und Beteiligungsverhältnisse
Die Anteile der Gesellschaft werden zu 100 % von der
Advanced Vision Technology (A.V.T.) Ltd., mit Sitz in Hod
Hasharon, Israel, gehalten. Diese ist ein mittelbares
Tochterunternehmen der Danaher Corporation, Washington
D.C., USA. Damit ist die Gesellschaft verbundenes
Unternehmen zur Danaher Corporation, Washington D.C., USA,
und ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen.
Die Danaher Corporation, Washington D.C., USA,
erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten und
größten Kreis von Unternehmen, in den die
Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss der
Danaher Corporation in Washington D.C., USA, ist im
elektronischen Bundesanzeiger erhältlich.
Die Advanced Vision Technology AVT (Germany) GmbH
wurde in den Konzernabschluss der Danaher Corporation,
Washington D.C./USA einbezogen, der den Konzernabschluss
für den größten und kleinsten Kreis von
Unternehmen darstellt. Der Konzernabschluss der Danaher
Corporation wird in deutscher Sprache im elektronischen
Bundesanzeiger unter dem Namen der DH Holdings Germany GmbH
veröffentlicht und im Internet unter Edgar Company
Filings
(http://www.sec.gov/edgar/searchedgar/companysearch.html)
publiziert.
Alle Tochtergesellschaften dieses Konzerns wurden als
verbundene Unternehmen betrachtet.
Zur Befreiung von der Verpflichtung zur
Konzernrechnungslegung nach deutschem Recht macht die
Gesellschaft von der Möglichkeit Gebrauch, in
Übereinstimmung mit § 292 HGB i. V. m. der
KonBefrV für das Geschäftsjahr 2020 einen
geprüften befreienden Konzernabschluss mit einem
Bericht über die Lage des Konzerns sowie den
Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers
in deutscher Sprache offenzulegen. Dieser Konzernabschluss,
in den die Gesellschaft einzubeziehen ist, wird von dem
obersten Mutterunternehmen (Danaher Corporation) nach US
GAAP aufgestellt; die befreiende Wirkung tritt mit der
Offenlegung im Bundesanzeiger ein. Die Unterlagen zur
befreienden Konzernrechnungslegung der Danaher Corporation
für das Vorjahr sind nach § 325 Abs. 2 HGB vor
Ablauf der Jahresfrist zur Offenlegung eingereicht und im
Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Die wesentlichen Unterschiede zwischen
US-amerikanischer (US-GAAP) und deutscher (HGB)
Rechnungslegung in Bezug auf den Konzernabschluss sind
nachfolgend ausgeführt.
Hinter der deutschen und der US-amerikanischen
Rechnungslegung stehen grundsätzlich unterschiedliche
Betrachtungsweisen. Während die Rechnungslegung nach
HGB das Vorsichtsprinzip und den Gläubigerschutz in
den Vordergrund stellt, ist die Bereitstellung
entscheidungsrelevanter Informationen für den
Kapitalgeber das vorrangige Ziel der US-amerikanischen
Rechnungslegung. Daher wird auch der Vergleichbarkeit der
Jahresabschlüsse - sowohl über verschiedene
Geschäftsjahre hinweg als auch von unterschiedlichen
Unternehmen - sowie der periodengerechten Erfolgsermittlung
nach US-GAAP ein höherer Stellenwert eingeräumt
als nach HGB.
Geschäfts- oder Firmenwerte
Nach ASC 805 und ASC 350 bestehen für
immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines
Unternehmenserwerbs erworben werden, umfangreiche
Aktivierungsvorschriften. Dies gilt auch für solche
Werte, die das handelsrechtliche Kriterium des
Vermögensgegenstands nicht erfüllen. Nach US GAAP
wird ein Geschäfts- oder Firmenwert aus
Unternehmenserwerben nicht planmäßig
abgeschrieben, sondern ist mindestens einmal jährlich
einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen und gegebenenfalls
außerplanmäßig abzuschreiben. Nach HGB
erfolgt dagegen eine Aktivierung mit nachfolgend
planmäßiger Abschreibung über die
voraussichtliche Nutzungsdauer.
Finanzierungsleasing
Nach ASC 840 (bisher SFAS Nr. 13) werden Aufwendungen
für Leasing von bestimmten Gegenständen, die dem
Betrieb des Unternehmens dienen, nach deutschem Recht
grundsätzlich sofort als Aufwand verrechnet. Bei
Vorliegen verschiedener Voraussetzungen (sog. Capital
Leases) ist der Barwert der künftigen Leasingraten
nach US-GAAP zu aktivieren und über die Nutzungsdauer
abzuschreiben.
Fremdwährungsumrechnung
Die Fremdwährungsumrechnung nach HGB erfolgt
unter Beachtung des Niederstwertprinzips bzw.
Höchstwertprinzip. Die Umrechnung der in
ausländischer Währung aufgestellten
Einzelabschlüsse nach HGB erfolgt nach der Methode der
funktionalen Währung. Nach US-GAAP werden
Wechselkursanpassungen aus der Währungsumrechnung
erfolgswirksam erfasst, während Anpassungen aus der
Umrechnung von Abschlüssen unter dem Accumulated Other
Comprehensive Income innerhalb des Eigenkapitals
ausgewiesen werden.
Latente Steuern
Durch die Vorschriften des BilMoG wurde eine
weitgehende Harmonisierung in der Berechnungssystematik und
Bewertung der latenten Steuern erzielt. Nach § 274 HGB
sind steuerliche Verlustvorträge nur dann zu
berücksichtigen, wenn in den kommenden fünf
Jahren eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Nach HGB
besteht für einen aktiven latenten Steuerüberhang
ein Ansatzwahlrecht, nach US GAAP müssen aktive
latente Steuern angesetzt werden.
Rückstellungen
Die Möglichkeiten zur Bildung von
Rückstellungen sind in der US-amerikanischen
Rechnungslegung restriktiver geregelt als nach HGB.
Rückstellungen sind nach US GAAP zu bilden, wenn eine
Verpflichtung gegenüber einem Dritten besteht, die
Inanspruchnahme wahrscheinlich ("more likely than not") und
die voraussichtliche Höhe des Erfüllungsbetrags
der notwendigen Rückstellung zuverlässig
schätzbar ist. Dabei ist auch eine Abzinsung zu
berücksichtigen, wenn diese zuverlässig
schätzbar ist. Rückstellungen nach HGB sind mit
dem erwarteten Erfüllungsbetrag zu bewerten und bei
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Der
Diskontierungszins orientiert sich nach US GAAP an
Renditen, die am Bilanzstichtag für erstrangige,
festverzinsliche Unternehmensanleihen erzielt werden. Nach
HGB ist dieser Zins grundsätzlich ein der Laufzeit
entsprechender durchschnittlicher Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre. In Bezug auf
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen wird davon abweichend ein
durchschnittlicher Marktzinssatz aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren abgeleitet, weiterhin kann
vereinfachend eine Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt
werden.
19.12.2021 gez. Herr Roy Porat
16.12.2021 gez. Herr Stefaan Deveen
16.12.2021 gez. Herr Felix Hornicek
16.12.2021 gez. Frau Dagmar Reimers
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2021 festgestellt.
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