Play and
fun team GmbH
Göttingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
64.289,00 |
47.254,95 |
| I.
Sachanlagen |
64.289,00 |
47.254,95 |
| B.
Umlaufvermögen |
37.612,69 |
35.166,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.074,69 |
12.667,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
816,58 |
815,33 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.538,00 |
22.498,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.303,07 |
3.668,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
105.204,76 |
86.089,15 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
66.921,98 |
60.221,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
34.657,09 |
34.560,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.700,30 |
96,75 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
2.383,00 |
| C.
Rückstellungen |
5.738,42 |
6.452,65 |
| D.
Verbindlichkeiten |
32.544,36 |
17.031,82 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.144,78 |
15.055,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
105.204,76 |
86.089,15 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gesellschaft weist zum Abschlußstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Mit dem vorliegenden Jahresabschluß wurden
erstmalig die Vorschriften des BilMoG angewandt; die
Vorjahreszahlen sind nicht angepaßt worden.
Gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB (als Teil der
Übergangsvorschriften zum BilMoG) wurden die
Vorschriften zum Sonderposten mit Rücklageanteil
fortgeführt.
II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Gegenüber dem Vorjahr wurden keine Abweichungen
bezüglich der angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden vorgenommen.
Im einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen ausgewiesen. Die Abschreibungen werden in
der Regel nach der linearen Methode pro rata temporis
verrechnet.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im
Zugangsjahr voll (analog zu § 6 Abs. 2 EStG,
bei sofortiger Abgangsfiktion) bzw. über fünf
Jahre (analog zu § 6 Abs. 2a EStG)
abgeschrieben.
Darüber hinaus umfaßt die für die
Bemessung von Abschreibungen zu Grunde gelegte
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer folgende Spannen:
- Konzessionen, …: 4 Jahre (EDV-Software)
- andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung: 2-15 Jahre (neu/gebraucht,
zustands- und nutzungsabhängig)
2. Umlaufvermögen
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich
zum Nominalwert abzüglich Wertberichtigungen im
Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(soweit erforderlich).
3. Rückstellungen
Rückstellungen wurden gemäß
§ 249 HGB für sämtlich zu erwartende
und noch zu berücksichtigende Aufwendungen gebildet.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen berücksichtigt.
Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und
Rückzahlungsbeträgen sind nicht festzustellen.
5. Fremdwährungen
Weder während des Geschäftsjahres noch zum
Bilanzstichtag waren nennenswerte Umrechnungen von
Fremdwährungen in Euro vorzunehmen.
III. ANGABEN ZUR BILANZ
Angaben zur Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagegitter) entfallen gem. § 274a
Nr. 1 HGB.
Das
Eigenkapital ist in der Bilanz zweckentsprechend
gegliedert. Das Stammkapital ist noch nicht auf EURO
umgestellt und lautet daher nach wie vor über
DM 50.000,00. Es wird in der Bilanz als gezeichnetes
Kapital umgerechnet mit EUR 25.564,59 ausgewiesen.
Der
Sonderposten mit Rücklageanteil umfaßte
zum Vorjahresstichtag ausschließlich
Sonderabschreibungen gemäß § 7g
Abs. 1 EStG (aF) bzw. § 7g Abs. 5 EStG
(nF).
Verbindlichkeitenspiegel
Gesamtverbindlichkeiten: EUR 32.544,36
- davon Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 19.144,78
- davon Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:
EUR 0,00
- davon durch Pfand- o.ä. Rechte gesichert:
EUR 24.916,42
IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
entfallen gemäß § 326 Satz 2
HGB.
V. SONSTIGE ANGABEN
Alleiniger (alleinvertretungsberechtigter) und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer im Jahr 2010 war Herr
Karl-Heinz Cremer, Sozialpädagoge, hauptberuflich
durch die Gesellschaft angestellt, Göttingen.
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Göttingen, im Dezember 2011
Der Geschäftsführer: gez. Karl-Heinz Cremer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2011 festgestellt.
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