FEGU
GmbH
Guben
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 15.01.2012 bis zum 14.01.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
14.1.2013
EUR |
14.1.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
90.667,00 |
139.240,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
152.166,59 |
85.204,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.021,23 |
18.646,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
255.854,82 |
243.091,41 |
Passiva
|
|
14.1.2013
EUR |
14.1.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.280,50 |
69.524,79 |
| B.
Verbindlichkeiten |
225.574,32 |
173.566,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
157.705,49 |
92.082,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
255.854,82 |
243.091,41 |
Anhang zum
Geschäftsjahr 2012/2013
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den
Bestimmungen der §§ 266 und 275
HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
4. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
5. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
6. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HBG wurden beachtet.
3. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem
nicht entgegen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150
€ werden im Zugangsjahr
sofort abgeschrieben.
7. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
8. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.
9. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
J. Angaben zu Bilanzposten
I. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
K. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane und
Geschäftsführergehalt
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Geschäftswelt von Frau Jacqueline Schubert
geführt.
Herrn Enrico Fechtner wurde ab dem 11. April 2002
Einzelprokura erteilt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Guben, den 15.08.2014
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2014 festgestellt.
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