Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 11161
Eingetragen
12.3.2008
Branche
Herstellung von BüromöbelnGroßhandel mit Roh- und SchnittholzEinzelhandel mit Wohnmöbeln
Gegenstand
Produktion von und Handel mit Möbeln.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Spahn GmbH

Stadtlohn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 357.739,74 297.652,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.517,00 0,00
II. Sachanlagen 354.222,74 297.652,00
B. Umlaufvermögen 1.130.940,30 1.155.912,99
I. Vorräte 737.408,15 664.468,33
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 340.028,36 433.541,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 53.503,79 57.903,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 15.384,00 18.860,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.504.064,04 1.472.425,79

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 777.314,45 659.517,71
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnvortrag 559.517,71 628.712,32
III. Jahresüberschuss 117.796,74 -69.194,61
B. Rückstellungen 123.276,64 105.998,44
C. Verbindlichkeiten 603.472,95 706.909,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.504.064,04 1.472.425,79

Anhang


Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Spahn GmbH, Stadtlohn ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet. Sofern vom Investitionsabzugsbetrag gem. § 7 g EStG Gebrauch gemacht wird, werden Rückstellungen für passive latente Steuern eingestellt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw. drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz diskontiert.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Sofern der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen, sind diese zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als 1 Jahr wird ggf. das Niederstwertprinzip beachtet.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie Personalkostenabgrenzungen und übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind in Höhe von € 256.039,43 (Vorjahr: € 350.114,85) innerhalb eines Jahres fällig.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Über die Nutzung der betrieblichen Gebäude wurde ein langjähriger Pachtvertrag abgeschlossen. Daneben sind verschiedene Leasingverträge über Fahrzeuge geschlossen (Jahresaufwand 2014 T€ 22).

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist bestellt:

Herr Egbert Weber, Stadtlohn

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.

 

Stadtlohn, den 29. Januar 2015

gez. Egbert Weber
- Geschäftsführer -

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.02.2015 festgestellt.

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