Spahn
GmbH
Stadtlohn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
357.739,74 |
297.652,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.517,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
354.222,74 |
297.652,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.130.940,30 |
1.155.912,99 |
| I.
Vorräte |
737.408,15 |
664.468,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
340.028,36 |
433.541,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.503,79 |
57.903,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.384,00 |
18.860,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.504.064,04 |
1.472.425,79 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
777.314,45 |
659.517,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
559.517,71 |
628.712,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
117.796,74 |
-69.194,61 |
| B.
Rückstellungen |
123.276,64 |
105.998,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
603.472,95 |
706.909,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.504.064,04 |
1.472.425,79 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die Spahn GmbH, Stadtlohn ist als kleine Gesellschaft
im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß
§ 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und
um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines
Lageberichtes konnte verzichtet werden.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem
Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB
gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB
und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden
einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres werden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf
den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze
sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich
vergleichbar.
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert.
Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Als Abschreibungsmethode kommt sowohl die degressive
als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur
Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter
Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Die
gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.
Sofern vom Investitionsabzugsbetrag gem. § 7 g EStG
Gebrauch gemacht wird, werden Rückstellungen für
passive latente Steuern eingestellt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw.
drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten
Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit
dem von der Deutschen Bundesbank nach der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz diskontiert.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Sofern der Jahresabschluss
auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen,
sind diese zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als 1 Jahr wird ggf.
das Niederstwertprinzip beachtet.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie
Personalkostenabgrenzungen und übrige
Rückstellungen.
Verbindlichkeiten
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind in Höhe
von € 256.039,43 (Vorjahr: € 350.114,85)
innerhalb eines Jahres fällig.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Über die Nutzung der betrieblichen Gebäude
wurde ein langjähriger Pachtvertrag abgeschlossen.
Daneben sind verschiedene Leasingverträge über
Fahrzeuge geschlossen (Jahresaufwand 2014 T€ 22).
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist bestellt:
Herr Egbert Weber, Stadtlohn
Angaben zur Vergütung der
Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.
Stadtlohn, den 29. Januar 2015
gez. Egbert Weber
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.02.2015 festgestellt.
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