Minimutz
GmbH
Amberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
61.780,00 |
60.541,60 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
988,00 |
1.794,00 |
| II.
Sachanlagen |
60.792,00 |
58.747,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
328.312,54 |
228.890,42 |
| I.
Vorräte |
142.770,29 |
95.364,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
134.220,99 |
56.347,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.886,50 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
1.030,07 |
8.507,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.321,26 |
77.178,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.742,54 |
552,75 |
| Aktiva |
391.835,08 |
289.984,77 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
274.621,89 |
190.327,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
249.621,89 |
165.327,05 |
| davon
Gewinnvortrag |
165.327,05 |
46.163,89 |
| B.
Rückstellungen |
13.134,32 |
24.932,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
98.171,93 |
68.349,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
98.171,93 |
68.349,84 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
587,73 |
646,48 |
| D.
Passive latente Steuern |
5.906,94 |
6.375,47 |
| Passiva |
391.835,08 |
289.984,77 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Minimutz GmbH, Amberg,
eingetragen beim Registergericht Amberg unter HRB 5341,
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine
Umstände erkennbar, dass der Jahresabschluss ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze in der Bilanz der Minimutz GmbH
zum 31.12.2022 wurden als Bilanzvorträge
übernommen.
Die Ansatz- und Bewertungsmethoden haben sich
gegenüber dem Vorjahr - soweit im nachfolgenden nicht
ausdrücklich erwähnt - nicht geändert.
Erworbene immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, entsprechend der Nutzungsdauer bewertet.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, entsprechend der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bzw. der amtlichen
Abschreibungstabelle angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare Methode zur
Anwendung.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgten grundsätzlich zeitanteilig.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800,00 Euro wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Vorräte wurden mit den individuellen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den
gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Lagen niedrigere
Tageswerte vor, wurden diese angesetzt. Alle erkennbaren
Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, wurden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem
Nominalbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die noch
nicht veranlagten Steuern und wurden mit den
voraussichtlichen Schuldbeträgen angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Es wurden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporäre Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
-entlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274
Abs. 1 Satz 1 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern
verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 29,13%.
Angaben zur Bilanz
Für Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen
bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Sonstige Angaben
Zum Abschlussstichtag belief sich der von der
Minimutz GmbH an den Geschäftsführer ausgereichte
Kontokorrentkredit auf 1.179,11 Euro (Vorjahr: 8.507,82
Euro). Der Kredit ist mit 0,00 % p.a. verzinst und hat eine
Laufzeit unter einem Jahr.
Die Gesamtzahl der durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer im Geschäftsjahr 2023
beträgt 14.
Die Gesellschaft hat Miet- und Leasingverträge
für Gebäude, Betriebs- und
Geschäftsausstattung sowie Lizenzverträge
abgeschlossen. Diese Vertragsverhältnisse enden
zwischen 2024 und 2026. Die Verpflichtungen hieraus
belaufen sich auf insgesamt 207.889,20 Euro (davon
65.305,68 Euro weniger als ein Jahr und 142.583,52 Euro
zwischen einem und fünf Jahren Laufzeit).
Amberg, den 06. November
2024
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Sebastian Kramer
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Geschäftsführer der
|
Minimutz GmbH
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sonstige Berichtsbestandteile
Amberg, den 12. November
2024
gez.
Sebastian Kramer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2024
festgestellt.
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