Aktiv
Innenausbau GmbH i. L.
Burgdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
78,00 |
2.022,00 |
| I.
Sachanlagen |
78,00 |
2.022,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
24.299,24 |
35.861,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.299,24 |
34.477,53 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
1.384,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
24.377,24 |
37.883,95 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.415,31 |
8.730,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
16.834,09 |
50.471,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.684,81 |
33.637,08 |
| B.
Rückstellungen |
3.019,66 |
1.953,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.942,27 |
27.200,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.942,27 |
13.851,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
24.377,24 |
37.883,95 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2013 - 31.12.2013
EUR |
1.1.2012 - 31.12.2012
EUR |
| 1.
Rohergebnis (GKV) |
20.168,54 |
103.551,08 |
| 2.
Personalaufwand (GKV) |
-79,21 |
37.275,55 |
| a)
Löhne und Gehälter |
0,00 |
74.300,82 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
-79,21 |
-37.025,27 |
| Aufwendungen
für Altersversorgung |
0,00 |
-37.541,00 |
| 3.
Abschreibungen (GKV) |
1.942,00 |
9.294,00 |
| a)
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
1.942,00 |
9.294,00 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV) |
10.781,72 |
21.176,27 |
| 5.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
1,88 |
187,50 |
| 6.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
615,97 |
1.668,25 |
| 7.
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit |
6.909,94 |
34.324,51 |
| 8.
Steuern vom Einkommen und Ertrag |
1.067,13 |
355,43 |
| 9.
sonstige Steuern |
158,00 |
332,00 |
| 10.
Jahresüberschuss |
5.684,81 |
33.637,08 |
Anhang
Aktiv
Innenausbau GmbH i. L.
Schulstr. 5
31303 Burgdorf
zum
31. Dezember 2013
Allgemeine Angaben
Die Aktiv Innenausbau GmbH besteht seit dem
29.09.1994.
Die Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes
wurden handelsrechtlich ab 2010 angewendet.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Durch die erstmalige Anwendung des
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich
Veränderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der
Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274 a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 und 3 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu
€ 410,00 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Die Anschaffungskosten der Zugänge an
beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit
Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00
bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach §
6 Abs. 2 a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den
folgenden vier Jahren linear aufgelöst.
Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Alle erkennbaren
Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, wurden
durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalbetrag angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit
einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz 2 HGB).
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten
insbesondere Rückstellungen für Abschlusskosten.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
haben eine Restlaufzeit bis ein Jahr und sind im
branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt
gesichert.
Die Ertragssteuerbelastung ist ausschließlich
auf das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit zurückzuführen.
Der Gesamtbetrag der gesicherten Forderungen
beträgt Euro 24.299,24
davon kurzfristige Forderungen Euro 24.299,24
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden
in Höhe von Euro 6.587,78 und wurden unter den
sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Der Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten
beträgt Euro 6.942,27
davon kurzfristige Verbindlichkeiten Euro 6.942,27
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden in Höhe von Euro 196,10 und wurden unter den
sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 15.09.2014
festgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei dem alleinvertretungsberechtigen
Geschäftsführer Herrn Vincent James Fox.
Burgdorf, den 15.09.2014
_______________________________
(Geschäftsführer)
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