Bauträger für Wohngebäude
Landschaftsagentur Plus GmbH
Im Welterbe 1, 45141 Essen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frederic Lehmkuhl seit 6.4.2022 | Prokura |
Stephan Reff seit 6.4.2021 | Prokura |
Markus Johannes Kissenbeck seit 11.3.2021 | Geschäftsführer |
Michael Dipl.-Ing. (FH) Boes seit 30.4.2020 | Prokura |
Nicole Büsing seit 15.12.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Landschaftsagentur Plus GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Markus Kissenbeck, Bottrop, Kaufmännischer Geschäftsführer
GRUNDSÄTZLICHE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Landschaftsagentur Plus GmbH, Im Welterbe 1-8, 45141
Essen, gehört nach dem § 267 Abs. 1 HGB zu den
kleinen Kapitalgesellschaften. Sie ist im Handelsregister
des Amtsgerichts Essen unter HRB 23521 eingetragen.
Die RAG Montan Immobilien GmbH, Essen, ist alleinige Gesellschafterin der Landschaftsagentur Plus GmbH. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den
Vorschriften des HGB und GmbHG aufgestellt.
Die RAG-Stiftung, Essen (HRA 9004 des Amtsgerichts
Essen), stellt den Konzernabschluss für den
größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen
auf. Die Konzernabschlüsse der RAG-Stiftung, Essen,
werden beim Unternehmensregister eingereicht und
veröffentlicht.
BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGSMETHODEN SOWIE ANGABEN ZUR
BILANZ
Immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungskosten, gemindert um planmäßige
lineare oder verbrauchsabhängige Abschreibungen
bewertet. Das Sachanlagenvermögen ist mit den
Anschaffungskosten, gemindert um planmäßige
Abschreibungen, die nach der linearen Methode bemessen
wurden, bewertet.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind und
deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen €
250,00 und € 800,00 liegen, wurden im Jahr der
Anschaffung sofort abgeschrieben und als Abgang
ausgewiesen. Anschaffungen bis € 250,00 stellen
direkten Aufwand dar und Anschaffungen über €
800,00 sind einzeln aktiviert und gemäß der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben
worden.
Geringwertige Anlagegüter, deren Nettoanschaffungs-
oder Herstellungskosten € 150,00 überstiegen,
jedoch nicht mehr als € 1.000,00 betrugen, wurden bis
zum Jahr 2018 im Jahr der Anschaffung in einem Sammelposten
bilanziert. Dieser wird im Jahr der Bildung und in den vier
Folgejahren zu je 1/5 aufwandswirksam aufgelöst.
Die Nutzungsdauern der immateriellen
Vermögensgegenstände und des
Sachanlagevermögens wurden in Anlehnung an die
amtlichen AfA-Tabellen ermittelt. Wenn die
tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern davon
abweichen, wurden diese zu Grunde gelegt. Die
Nutzungsdauern bewegen sich dabei in einem Zeitraum von 2
bis 19 Jahren.
Unter den Vorräten sind vollumfänglich
unfertige Leistungen ausgewiesen, die zu Herstellungskosten
unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet sind. Die
Herstellungskosten beinhalten neben den Einzelkosten
notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden zum Nennwert bilanziert und haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Ausgaben, die periodengerecht abgegrenzt wurden.
Der Bilanzgewinn aus dem Jahre 2022 wurde in Höhe
von € 410.000,00 ausgeschüttet und in Höhe
von € 205.035,49 in die anderen Gewinnrücklagen
eingestellt. Das Eigenkapital beträgt zum
Bilanzstichtag 2023 unter Berücksichtigung des
Jahresüberschusses insgesamt € 2.292.331,10.
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer
Berechnung nach der Projected-Unit-Credit-Methode gem.
§ 253 HGB unter Berücksichtigung der Richttafeln
2018 G von Klaus Heubeck bewertet. Die Rückstellungen
wurden pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253
Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82
%. Bei der Ermittlung wurde eine Rentensteigerungen von
jährlich 1,0 % zugrunde gelegt. Für die
Ermittlung des Unterschiedsbetrages zum
7-Jahres-Durchschnittszinssatz nach § 253 Abs. 6 HGB
wurde ein Zinssatz von 1,74 % zugrunde gelegt. Dieser
Unterschiedsbetrag beträgt T€ 15,6 und unterliegt
einer Ausschüttungssperre.
Im Zuge der Überprüfung der Daten für die
Pensionsverpflichtungen hat die Gesellschaft eine einmalige
Erhöhung der Pensionsrückstellung (Bilanzansatz
zum 31.12.2023 € 631.634,00; Vorjahr €
360.965,00) im Geschäftsjahr vorgenommen, wodurch die
Vergleichbarkeit zum Vorjahr eingeschränkt ist.
Die übrigen Rückstellungen sind in Höhe
des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Kurz- und langfristige Rückstellungen wurden gem.
§ 253 Absatz 2 HGB mit dem ihrer voraussichtlichen
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre,
der durch die Deutsche Bundesbank veröffentlicht wird,
abgezinst. Auf- und Abzinsungseffekte aus der Änderung
des Abzinsungssatzes werden grundsätzlich im
Zinsergebnis ausgewiesen.
Verbindlichkeiten sind zu Ihrem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen und innerhalb eines Jahres fällig.
Latente Steuern werden nach § 274 Abs. 1 HGB
für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich
ausgleichen. Zur Ermittlung der latenten Steuern wurden die
Steuersätze angewendet, die nach der derzeitigen
Rechtslage für den Zeitpunkt gültig oder
angekündigt sind, zu dem sich die temporären
Differenzen wahrscheinlich abbauen werden. Die Bewertung
der Bilanzdifferenzen erfolgte mit dem Konzernsteuersatz
von 30 %. Soweit sich, wie im Geschäftsjahr, insgesamt
eine Steuerentlastung (Aktivierungsüberhang) ergibt,
wird das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz
2 HGB nicht ausgeübt. Eine sich ergebende
Steuerbelastung würde als passive latente Steuer in
der Bilanz ausgewiesen.
Die Landschaftsagentur Plus GmbH ist in Ländern
tätig, welche bis zum Abschlussstichtag
Mindeststeuergesetze entsprechend der Vorgaben der
OECD-Modellregeln erlassen haben. Die Landschaftsagentur
Plus GmbH wird voraussichtlich in zukünftigen
Geschäftsjahren in den Anwendungsbereich der
Mindeststeuergesetze fallen.
Zum 31. Dezember 2023 wurden gemäß § 274
Abs. 3 HGB beim Ansatz und der Bewertung latenter Steuern
die Differenzen aus der Anwendung des deutschen
Mindeststeuergesetzes sowie vergleichbarer
ausländischer Mindeststeuergesetze nicht
berücksichtigt.
Das deutsche Mindeststeuergesetz (Gesetz zur
Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung
für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz -
MinStG)) ist erstmals für Geschäftsjahre
anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen.
Folglich kann sich für Geschäftsjahre, die zum
31. Dezember 2023 enden, grundsätzlich kein
tatsächlicher Steueraufwand oder -ertrag aus dem
Mindeststeuergesetz ergeben. Da Fehlanzeigen im Anhang in
analoger Anwendung von § 265 Abs. 8 HGB nicht
erforderlich sind, unterbleibt bei wortgetreuer Anwendung
des Gesetzeswortlautes in handelsrechtlichen Jahres- und
Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2023 eine Angabe
nach den Vorschriften der §§ 285 Nr. 30a, 314
Abs. 1 Nr. 22a HGB.
ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Umsatzerlöse in Höhe von T€ 11.268
(Vorjahr T€ 7.821) wurden im Wesentlichen in der
Bundesrepublik Deutschland erzielt. Sie setzen sich im
Wesentlichen aus Erlösen für die Erbringung von
landschaftsplanerischen Leistungen und
Ingenieurdienstleistungen sowie naturschutzrechtlichen
Kompensationsleistungen zusammen.
SONSTIGE ANGABEN
Es bestehen keine Geschäfte mit nahe stehenden
Gesellschaften und Personen zu nicht marktüblichen
Bedingungen.
Die Gesellschaft hat finanzielle Verpflichtungen mit
einer Restlaufzeit von bis zu 5 Jahren in Höhe von
€ 206.423,50. Hiervon betreffen T€ 156 verbundene
Unternehmen und T€ 51 sonstige Unternehmen.
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 22 Angestellte (Vj. 23 Angestellte) und 1 Auszubildenden (Vj. 1 Auszubildender).
Essen, den 28. März 2024 gez. Nicole Büsing gez. Markus Kissenbeck Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. Mai 2024 |
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