T & G
GmbH
Lauchhammer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
98.608,00 |
132.599,00 |
| I.
Sachanlagen |
98.608,00 |
132.599,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
115.230,25 |
149.857,33 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
79.927,63 |
114.782,03 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.302,62 |
35.075,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.719,27 |
17.650,05 |
| Summe
Aktiva |
225.557,52 |
300.106,38 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
69.240,42 |
67.611,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
42.611,88 |
40.477,78 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.628,54 |
2.134,10 |
| B.
Rückstellungen |
6.424,08 |
12.264,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
149.893,02 |
220.229,67 |
| Summe
Passiva |
225.557,52 |
300.106,38 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2017
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), sowie
den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und
auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind
einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang
gesondert aufgegliedert und erläutert.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen
geringwertigen Anlagegegenständen mit
Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00
bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach §
6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den
folgenden vier Jahren linear aufgelöst.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung
Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und
minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge
vorgenommen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen
nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten
wird kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren
Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener
Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen worden.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden abgezinst.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen,
sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen
Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in
fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag
bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am
Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit
der Folge eines niedrigeren und bei
Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am
Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der
Folge eines höheren Stichtagswerts.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
|
Geschäftsjahr |
davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr |
Vorjahr |
davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr |
| Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31434,08 |
0 |
73130,16 |
0 |
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Im Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von €
42.611,88 enthalten.
Verbindlichkeiten
|
Bilanzjahr |
davon Restlaufzeit bis
1 Jahr |
davon Restlaufzeit mehr
als 5 Jahre |
| Verbindlichkeiten |
117.751,09 |
8317,21 |
109.433,88 |
|
Vorjahr |
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr |
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre |
| Verbindlichkeiten |
220.229,67 |
70.226,71 |
0 |
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer / Vorstand
| Name, Vorname |
Tätigkeit/ausgeübter Beruf |
| Grandke, Roland |
Geschäftführer |
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige,
nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Lauchhammer, den 05.06.2019
...........................................
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 31.12.2017.
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