KERKHOFF
Elektrotechnik GmbH
Hörstel-Riesenbeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.963,00 |
11.072,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.963,00 |
11.072,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
700.457,34 |
792.266,60 |
| I.
Vorräte |
142.453,00 |
98.312,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
558.004,34 |
638.575,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
55.378,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.000,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
105.501,55 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
813.921,89 |
804.338,60 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
76.494,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
63.994,40 |
35.839,55 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
181.995,95 |
-28.154,85 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
105.501,55 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
40.770,00 |
43.840,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
773.151,89 |
684.004,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
813.921,89 |
804.338,60 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Kerkhoff Elektrotechnik GmbH gilt zum
Bilanzstichtag als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanzgliederung erfolgte gemäß §
266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens (§ 275
Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der allgemeinen Bewertungsvorschriften des § 252 Abs.
1 Nr. 1 - Nr. 6 HGB aufgestellt.
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte
gemäß § 253 Abs. 1 S. 1 HGB zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Gründe für
außerplanmäßige Abschreibungen nach §
253 Abs. 3 S. 3 HGB waren ebenso wenig wie für
Wertaufholungspflichten nach § 253 Abs. 5 HGB
ersichtlich.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte
gemäß § 253 Abs. 1 S. 1 HGB zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind ausgehend vom Nennwert
unter Beachtung eines eventuellen Ausfallrisikos bewertet
worden.
Kassenbestände wurden gemäß den
Kassenprotokollen, Guthaben bei Kreditinstituten
gemäß den Kontoauszügen zum Bilanzstichtag
angesetzt.
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind die in §
250 HGB genannten Posten enthalten.
Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt
worden (§ 272 Abs. 1 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen wurden
gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags für die in §
249 HGB genannten Verpflichtungen gebildet.
Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253
Abs. 1 S. 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Sonstige Angaben
Die Restlaufzeit aller Forderungen und
Verbindlichkeiten beträgt bis zu einem Jahr.
Geschäftsführer ist Herr Ralph Kerkhoff.
Hörstel, den 9. Dezember 2013
gez. Ralph Kerkhoff
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2013 festgestellt.
|