LINGVA ETERNA GmbHLiquidiert

91054 Erlangen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 11963
Vorher
LINGVA ETERNA Verlag GmbH
Eingetragen
28.5.2009
Branche
Einzelhandel mit BüchernGroßhandel mit Büchern, Zeitschriften, Zeitungen sowie bespielten Ton- und BildträgernGroßhandel mit Spielwaren und Musikinstrumenten
Gegenstand
Aus- und Weiterbildung in Form von Seminaren, Vorträgen, Coachings und Publikationen. Weiter die Verlagstätigkeit sowie der Groß- und Einzelhandel mit Büchern, Lehr- und Lernmitteln und Spielzeug.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Mechthild Scheurl von Defersdorf
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Mechthild Scheurl von Defersdorf
91054 Erlangen
12.500 €
50.00%
98646 Hildburghausen
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LINGVA ETERNA Verlag GmbH

Erlangen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

447,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

3.760,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

13.232,98

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

18.642,84

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

36.082,82



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-8.907,93

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-11.309,25

B. Rückstellungen

800,00

C. Verbindlichkeiten

30.500,00

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

36.082,82

ANHANG

zum Geschäftsjahr 2010

Lingva Eterna Verlag GmbH

Bilanz 2010 gemäß § 264 ABS. 1 HGB

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG

III. Sonderposten Investitionsabzugsbetrag

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

II. Abschreibungen auf den Firmenwert

III. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der
Einstellung in den Sonderposten mit Rücklagenanteil

IV. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

III. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

5) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

7) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

1.

Eine Rückstellung für den Jahresabschluss 2010 ist gebildet worden.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wird von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind in voller

Höhe abgeschrieben worden.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten

1.

Darlehen im engeren Sinne bestanden zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter nicht.

1.

In der Bilanz wird ein Verrechnungskonto Gesellschafter/Geschäftsführer ausgewiesen. Der Saldo beträgt EUR 10.000,00 zugunsten der Gesellschafter/Geschäftsführerin.

III. Sonderposten Investitionsabzugsbetrag

Von dem Wahlrecht gem. § 7 g EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten Investitionsabzugsbetrag zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G. u.V.-Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden Sonderabschreibungen nach § 7 g EStG
nicht vorgenommen.

II. Abschreibungen auf den Firmenwert

Eine Abschreibung auf den Firmenwert erfolgte im Geschäftsjahr 2010 nicht.

III. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklagenanteil

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklagenanteils (§ 7 g EStG) nicht enthalten.

IV. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 3 HGB nicht vorgenommen

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

Die Gesellschaft haftet nicht für andere Gesellschaften.

III. Geschäftsführungsorgane

Außer der Geschäftsführerin waren im Berichtsjahr keine weiteren

Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von

Frau Mechthild Freifrau von Scheurl-Defersdorf geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Erlangen, 31.12.2011

gez.

Mechthild Freifrau von Scheurl-Defersdorf

(Geschäftsführerin)

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.12.2011

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