Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 6984
Vorher
RIT-Consulting und Weiterbildung GmbHR. iT Solutions GmbH
Eingetragen
7.3.2001
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
die Erstellung von IT- und E-Commerce-Konzepten, Schulung und Consulting im ITund traditionellen PC-Bereich. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Elena Ndoye
seit 2.1.2026
Prokura
Stefan Holdack
seit 22.3.2023
Prokura
Bastian Nowak
seit 16.3.2022
Prokura
Markus Rüping
seit 29.9.2020
Prokura
Tobias Rademann
seit 11.11.2003
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

R.iT GmbH

Bochum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA



EUR


Geschäftsjahr
EUR



EUR


Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

16.495,00

40.730,00

II. Sachanlagen

349.720,00

370.343,00

III. Finanzanlagen

150,00

150,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

39.856,02

45.454,01

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

323.432,06

330.729,91

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

531.999,40

544.634,88

C. Rechnungsabgrenzungsposten

6.332,37

5.131,77

Summe Aktiva

1.267.984,85

1.337.173,57



PASSIVA



EUR


Geschäftsjahr
EUR



EUR


Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

25.757,26

25.757,26

III. Gewinnrücklagen

300.000,00

300.000,00

IV. Bilanzgewinn

556.996,20

543.412,86

B. Rückstellungen

98.664,71

137.928,89

C. Verbindlichkeiten

261.566,68

305.074,56

- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 49.577,78 € (78.333,34€)

Summe Passiva

1.267.984,85

1.337.173,57

ANHANG

Allgemeine Angaben

I.

Allgemeine gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft ist in das Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter der Nummer 6984 eingetragen. Sitz des Unternehmens ist Bochum.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss der R.iT GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 ist nach den Vorschriften des HGB, den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Von den Erleichterungen bei Aufstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.

II.

Gliederung von Bilanz

Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß § 266 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 264c HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Aufstellung des Jahresabschlusses der R.iT GmbH wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften unter Going-Concern-Gesichtspunkten sowie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.

Die Aufstellung der Bilanz erfolgt gem. § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der vollen Ergebnisverwendung.

I.

Aktiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear über 3 Jahre vorgenommen.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Soweit zulässig werden bewegliche Sachanlagen mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen degressiv abgeschrieben. Der Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt in diesen Fällen, sobald diese zu höheren jährlichen Abschreibungen führen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachgruppen zugrunde gelegt worden:

Jahre

BGA

3-13

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis € 800,00 werden im Jahr ihrer Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Das Finanzanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgt die Bilanzierung mit den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten. Wurden in den Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für diese Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert. Kassenbestände und Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

II.

Passiva

Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt.

Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr werden nicht abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, wurden (nur) eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.

Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

I. Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

II.

Bilanzgewinn

Der zum 31.12.2023 ausgewiesene Bilanzgewinn (T€ 557) beinhaltet den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr (T€ 543).

III.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen abzudecken.

IV.

Verbindlichkeiten

Von den gesamten Verbindlichkeiten (T€ 262) haben (T€ 108) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Das Investitionsdarlehen (T€ 154) hat eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

V.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

Ergänzende Angaben

Die Geschäftsführung schlägt vor, den gesamten Bilanzgewinn in Höhe von € 556.966,20 auf neue Rechnung vorzutragen.

Im laufenden Geschäftsjahr waren durchschnittlich 29 Mitarbeiter beschäftigt.

Geschäftsführung

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023 bestellt:

Herr Tobias Rademann, M.A.

Der Geschäftsführer ist von den Vorschriften des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Geschäftsführervergütung wird nach § 286 Abs. 4 i.V.m. § 285 Nr. 9 HGB verzichtet.

 

Bochum, den 18. April 2024

gez. Tobias Rademann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18. April 2024

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