FEMA
Autodienst GmbH
Rhinow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.493,00 |
26.601,00 |
| I.
Sachanlagen |
21.493,00 |
26.601,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
16.329,59 |
12.041,72 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.750,40 |
11.443,64 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.579,19 |
598,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.190,96 |
1.692,67 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
62.414,72 |
64.331,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
101.428,27 |
104.667,18 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-25.564,59 |
-25.564,59 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
89.896,39 |
91.755,03 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.917,07 |
1.858,64 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
62.414,72 |
64.331,79 |
| B.
Rückstellungen |
5.816,38 |
1.555,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
95.611,89 |
103.111,71 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
77.081,46 |
78.399,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
101.428,27 |
104.667,18 |
Anhang
Anhang FEMA GmbH Autodienst, Rhinow
1.Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
mit Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1
HGB und § 274a HGB, der Gewinn- und Verlustrechnung
gemäß § 276 HGB und des Anhangs
gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft
teilweise Gebrauch.
Es erfolgte keine Anpassung der
Vorjahresbeträge, auf Grund der erstmaligen Anwendung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gem. Art. 67 Abs. 8
Satz 2 EGHGB.
Eine Durchbrechung der Darstellungs- und
Methodenstetigkeit wurde, auf Grund der erstmaligen
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes,
ebenfalls nicht durchgeführt.
2.Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
die planmäßige linear zulässige
Abschreibung, entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei Zugängen von beweglichen
Anlagegegenständen wurde zeitanteilige Abschreibung
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,00 €
wurden gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten
gem. §253(1)S.1 i.V.m. §255(1) HGB bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.Erläuterungen zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 0,00 Euro.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 77.081,46 Euro.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag 0,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrecht gesichert sind, beträgt zum Bilanzstichtag
0,00 Euro.
Nach der Vollständigkeitserklärung
bestanden am Bilanzstichtag keine angabenpflichtigen
Haftungsverhältnisse sowie sonstige finanzielle
Verpflichtungen als sie aus der Bilanz bzw. dem Anhang
ersichtlich sind.
4.Erläuterungen zur GuV
entfallen
5.Sonstige Angaben
Gesamtvertretungsberechtigter
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010 war
Herr Siegfried Maßloch, Kfz-Meister
Rathenow, 21.12.2011
Geschäftsführer
Siegfried Maßloch, Kfz-Meister
§284 Abs.2 Nr.1 HGB
§285 Satz 1 Nr. 1a HGB
§285 Satz 1 Nr. 10 HGB
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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