ConTraffic
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.081,90 |
10.994,90 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
300,00 |
300,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.781,90 |
10.694,90 |
| B.
Umlaufvermögen |
265.261,27 |
171.577,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
147.549,38 |
71.031,40 |
| II.
Wertpapiere |
94.949,22 |
74.459,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.762,67 |
26.085,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
63,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
275.343,17 |
182.635,04 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
58.852,44 |
46.130,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
33.852,44 |
21.130,94 |
| B.
Rückstellungen |
196.684,17 |
126.933,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.806,56 |
9.570,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
275.343,17 |
182.635,04 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ConTraffic GmbH wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) waren
keine Anpassungen zum 1. Januar 2010 vorzunehmen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle
Vermögengsgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten
Euro 410,00 nicht übersteigt, wird als beweglicher
Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.
Sachanlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten aus den Jahren
2008 und 2009 von mehr als Euro 150,00 aber nicht mehr
als Euro 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und
linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Forderungen / Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
waren nicht zu erkennen. Auch eine Pauschalwertberichtigung
wurde nicht vorgenommen.
Das Guthaben bei dem Kreditinstitut wurde zum
Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden nicht gebildet, so dass keine
Abzinsung vorgenommen worden ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Angaben zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 4.637,51
(Vorjahr: Euro 0,00).
Pensionsrückstellungen
Die Gesellschaft hat zum 01.01.2010 ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften nach dem Projected Unit
Credit-Verfahren erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz
von 5,25% sowie eine erwartete Gehalts- und
Rentensteigerung von 2,0% zugrunde gelegt. Zudem wurde die
Sterbetafel von Heubeck verwendet.
Zum 01.01.2010 ergibt sich aus der Neubewertung der
Pensionsrückstellung eine Unterdotierung in Höhe
von Euro 58.018,00. Die Gesellschaft entschied sich
für die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs.
1 EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen
Zuführung über den längst möglichen
Zeitraum von 15 Jahren. Folglich wird beginnend mit dem
Geschäftsjahr 2010 in jedem Jahr ein Betrag von Euro
3.868,00 den Pensionsrückstellungen erfolgswirksam
zugeführt. Zum 31.12.2010 beträgt der die
Unterdeckung Euro 54.150,00.
Die Berechnung der Pensionsrückstellung
gemäß versicherungsmathematischem Gutachten zum
31.12.2010 weist eine planmäßige Zuführung
zu den Pensionsrückstellungen für das
Geschäftsjahr 2010 in Höhe von Euro 33.958,00 aus
und basiert auf folgenden Parametern:
Zinssatz der Deutschen
Bundesbank
|
5,15
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
2,00
|
%
|
Bewertungsmethode
|
Projected Unit Credit
Methode
|
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Heubeck
|
|
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 19.806,56
(Vorjahr: Euro 9.570,75).
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Dr. Roland Bänsch
|
ausgeübter Beruf:
|
Dr. der
Ingenieurwissenschaft
|
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer / Gesellschafter
Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer
vergebenen Krediten wird berichtet:
Kreditentwicklung
|
Betrag
|
|
Euro
|
Stand bisheriger Kredite
|
1.973,98
|
Rückzahlungen im
Berichtsjahr
|
11.750,96
|
Neuvergaben im
Berichtsjahr
|
14.414,49
|
= neuer
Kreditbestand
|
4.637,51
|
Berlin, den 3. Januar 2012
ConTraffic GmbH
Geschäftsführer:
Herr Dr. Roland Bänsch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.02.2012 festgestellt.
|