Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 89367
Eingetragen
27.7.2004
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBetrieb von Verkehrswegen für Straßenfahrzeuge
Gegenstand
Strategieberatung und Transformationsmanagement für Industrieund Dienstleistungsunternehmen, vorwiegend in der Branche Verkehrstechnik sowie die Durchführung aller Geschäfte, die dem Geschäftszweck dienlich sind.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

ConTraffic GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 10.081,90 10.994,90
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 300,00 300,00
II. Sachanlagen 9.781,90 10.694,90
B. Umlaufvermögen 265.261,27 171.577,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 147.549,38 71.031,40
II. Wertpapiere 94.949,22 74.459,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.762,67 26.085,85
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 63,14
Bilanzsumme, Summe Aktiva 275.343,17 182.635,04

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 58.852,44 46.130,94
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 33.852,44 21.130,94
B. Rückstellungen 196.684,17 126.933,35
C. Verbindlichkeiten 19.806,56 9.570,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 275.343,17 182.635,04

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der ConTraffic GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) waren keine Anpassungen zum 1. Januar 2010 vorzunehmen. 
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Vermögengsgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten Euro 410,00 nicht übersteigt, wird als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.

Sachanlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten aus den Jahren 2008 und 2009 von mehr als Euro 150,00 aber nicht mehr als Euro 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Forderungen / Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht zu erkennen. Auch eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht vorgenommen.

Das Guthaben bei dem Kreditinstitut wurde zum Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden nicht gebildet, so dass keine Abzinsung vorgenommen worden ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz


Angaben zu Forderungen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 4.637,51 (Vorjahr: Euro 0,00).

Pensionsrückstellungen

Die Gesellschaft hat zum 01.01.2010 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften nach dem Projected Unit Credit-Verfahren erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 5,25% sowie eine erwartete Gehalts- und Rentensteigerung von 2,0% zugrunde gelegt. Zudem wurde die Sterbetafel von Heubeck verwendet.

Zum 01.01.2010 ergibt sich aus der Neubewertung der Pensionsrückstellung eine Unterdotierung in Höhe von Euro 58.018,00. Die Gesellschaft entschied sich für die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen Zuführung über den längst möglichen Zeitraum von 15 Jahren. Folglich wird beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010 in jedem Jahr ein Betrag von Euro 3.868,00 den Pensionsrückstellungen erfolgswirksam zugeführt. Zum 31.12.2010 beträgt der die Unterdeckung Euro 54.150,00.

Die Berechnung der Pensionsrückstellung gemäß versicherungsmathematischem Gutachten zum 31.12.2010 weist eine planmäßige Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von Euro 33.958,00 aus und basiert auf folgenden Parametern:
  

Zinssatz der Deutschen Bundesbank
5,15
%
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen
2,00
%
Bewertungsmethode
Projected Unit Credit Methode
 
zugrunde gelegte Sterbetafel
Heubeck
 


Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 19.806,56 (Vorjahr: Euro 9.570,75).

Sonstige Pflichtangaben


Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Erster Geschäftsführer:
Dr. Roland Bänsch
ausgeübter Beruf:
Dr. der Ingenieurwissenschaft


Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer / Gesellschafter

Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer vergebenen Krediten wird berichtet:
  

Kreditentwicklung
Betrag
 
Euro
Stand bisheriger Kredite
1.973,98
Rückzahlungen im Berichtsjahr
11.750,96
Neuvergaben im Berichtsjahr
14.414,49
=  neuer Kreditbestand
4.637,51


Berlin, den 3. Januar 2012
ConTraffic GmbH
Geschäftsführer:
Herr Dr. Roland Bänsch

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.02.2012 festgestellt.

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